Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr. Harburg für Alle! - Öffentlicher Nahverkehr für einen Euro pro Tag!
Letzte Beratung: 10.09.2019 Hauptausschuss Ö 2.6
Die Großstadt Wien geht mit gutem Beispiel voran: Das Jahresabonnement für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kostet dort nur 365 Euro, also nur einen Euro pro Tag. Diesem Beispiel sollte Hamburg folgen, um den ÖPNV auch bei uns deutlich attraktiver zu machen. Bisher leidet die Attraktivität des Hamburger ÖPNV an den stetigen Preiserhöhungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Die Fahrpreise sind seit 2003 im Schnitt um 2,4% pro Jahr gestiegen, Hamburg liegt bei der Höhe der Fahrpreise an der Spitze aller deutschen Großstädte.
Die Einführung des 1€-Tarifs wird eine große Anzahl an neuen Abos zur Folge haben, so dass die Preissenkung wieder ausgeglichen werden kann. Der notwendige Ausbau des ÖPNV kann durch eine City-Maut oder eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung finanziert werden. Außerdem: Der Zugang zu Mobilität für alle Menschen und eine Verringerung der Luftverschmutzung sowie des Verkehrslärms werden unsere Stadt deutlich lebenswerter machen – und das sollte uns etwas wert sein und darf nicht an den Kosten scheitern. Eine Verbesserung des Hamburger ÖPNV ist zudem ganz im Sinne des rot-grünen Hamburger Koalitionsvertrages von 2015 unter dem Punkt "Mobilität":
"Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zu Hamburg als Stadt der Mobilität. Mobilität ist wesentliche Voraussetzung zu wirtschaftlichem Wohlstand und gesellschaftlicher Teilhabe. Verkehrspolitik ermöglicht Mobilität und stellt sicher, dass die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt so weit wie möglich verringert werden."
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, auf den Senat einzuwirken, dass der Ein–Euro-Tarif (Abonnement für 365 Euro pro Jahr) beim Hamburger Verkehrsverbund nach Wiener Modell auch in Hamburg eingeführt wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27.06.2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs. 20-4722 wie folgt Stellung:
Die Gestaltung des Tarifs im öffentlichen Personennahverkehr wird von den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bestimmt. Gemäß § 39 Absatz 2 PBefG sind Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angemessen sind. Hierin kommt zum Ausdruck, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrsunternehmen sichergestellt werden muss.
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines so genannten Ein-Euro-Tarifs nicht vorgesehen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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