Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich machen
Als erstes Land der Welt hat Schottland in einer viel beachteten Initiative das Period Products (Free Provision) (Scotland) Bill verabschiedet. Dieses soll den fehlenden oder eingeschränkten Zugang zu Hygiene- und Menstruationsprodukten beheben.
Gerade für Menschen mit geringem Einkommen können schon wenige Euro für Tampons oder Binden ein Problem darstellen. Ist der Zugang zu Menstruationsprodukten eingeschränkt, hat das Folgen für die Teilnahme am sozialen Leben, in einigen Fällen sogar gesundheitliche. Nachdem sich mehr als 180.000 Menschen unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“ mit einer Petition gegen die Benachteiligung durch die Kosten notwendiger Hygieneartikel eingesetzt hatten, wurde zum Jahresbeginn in Deutschland die Umsatzsteuer auf Binden, Tampons und weitere notwendige Periodenprodukte von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Das schottische Parlament ist nun einen Schritt weiter gegangen und hat einen freien Zugang zu Menstruationsprodukten beschlossen. Das einstimmig beschlossene Gesetz verpflichtet die Verwaltungen öffentlicher Gebäude, Hygieneartikel kostenlos bereitzustellen. Diese fortschrittliche Initiative wird seither auch in Deutschland diskutiert.
Um den kostenfreien Zugang zu Menstruationsprodukten auf lokaler Ebene im Bezirk Harburg zu verankern, kann und sollte der Bezirk hier vorangehen. Insbesondere öffentlich zugängliche Räumlichkeiten wie zum Beispiel das Kundenzentrum oder die bezirklichen Jugendzentren eignen sich dafür.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
a) gemeinsam mit in diesem Feld aktiven Initiativen einen Vorschlag zu erarbeiten, die Umsetzung in bezirklichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr (zum Beispiel Kundenzentrum, bezirkliche Jugendzentren o.ä.) und die dafür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen zu prüfen.“
2. Über die Ergebnisse und die zu erwartenden Kosten dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion zu berichten.
Stellungnahme des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit
04.08.2021
1. rechtlicher Aspekt
Es gibt keine Bestrebungen bei der zuständigen Sozialbehörde, dieses Thema, z.B. mit einem Sonderbedarf über eine rechtliche Regelung für den Bereich SGB XII, aufzugreifen. Im Rahmen von Gleichbehandlung in der FHH müsste dieses auch für SGBII-Empfängerinnen geregelt werden. Da es sich beim SGB II um Bundesrecht handelt, müssten gesetzliche Regelungen initiiert werden. Grundsätzlich ist eine sozialhilferechtliche Leistung hierfür nicht vorgesehen, da diese Artikel ausdrücklich in den Regelbedarfsstufen enthalten sind.
2. sozialpolitisch/haushaltrechtlicher Aspekt
Zumindest in den Bezirksämtern Eimsbüttel und Wandsbek liegen vergleichbare Anträge vor. In Wandsbek gibt es eine Beschlusslage der Bezirksversammlung, die sich an die zuständigen Fachbehörden richtet. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln wird bei den Fachbehörden gesehen; die Umsetzung vor Ort in den Dienststellen und Einrichtungen im Bezirksamt.
Die Antworten der Fachbehörden fallen allesamt - unter Verweis auf die negative Antwort der vornehmlich zuständigen Sozialbehörde, dass im Haushaltsplan keinerlei Mittel dafür vorhanden sind - negativ aus.
Vor einer weiteren Befassung der Verwaltung sollte eine Aussage zur Finanzierung getroffen sein, denn eine Kontaktaufnahme mit Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind, ist nur dann sinnvoll, wenn eine Finanzierung sichergestellt ist.
Petitum
Der Antrag sollte daher dahingehend beraten werden, ob eine Realisierung aus bezirklichen Mitteln angestrebt werden soll.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion wird um eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss bzw. die Bezirksversammlung gebeten.
gez. Dr. Jobmann