20-4166.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr. Harburg für Alle! - Kurzfristige Unterbringung von Studierenden im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.14

Sachverhalt

Laut Bericht im „Hamburger Abendblatt“ vom 11. 10. 2018 ist die Wohnungssituation für Studierende in Hamburg derzeit äußerst problematisch. Über 2200 Menschen, die dieses Jahr in Hamburg ihr Studium begonnen haben, haben noch keine feste Bleibe in unserer Stadt. Sie sind gezwungen, von ihren Heimatorten zu pendeln, was äußerst zeit – und kostenaufwendig ist, oder vorübergehend bei Bekannten zu übernachten. Nicht nur, dass es viel zu wenig Wohnungsangebote gibt, vieles ist für Studierende auch einfach nicht finanzierbar – die Durchschnittskosten von Studierenden in Hamburg für eine Unterkunft, meist nur ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft,  liegen zurzeit bei 374 Euro im Monat. Das lässt sich höchstens mit einem zusätzlich belastenden Nebenjob aufbringen. Aufgrund des steigenden Leistungs- und Prüfungsdrucks, da das Studium mittlerweile eine bestimmte Semesteranzahl nicht überschreiten darf, ist ein Nebenjob kaum noch möglich. Der Bau von ausreichenden und auch bezahlbaren Unterkünften für Studierende ist also unumgänglich – allerdings müssen auch sofort kurzfristige Lösungen geschaffen werden, um die Studierenden übergangsweise unterzubringen, um die unzumutbare Situation zu beenden und allen Studierenden von außerhalb die Aufnahme des Studiums zu ermöglichen. Im Bezirk Harburg könnten z. B. nicht mehr belegte Unterkünfte für Flüchtlinge den Studierenden kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Da sich die Soko „Schwarzer Block“ der Polizei in der Schlachthofstraße 5 gerade aufgelöst hat, ist das Gebäude zur Zeit ebenfalls ohne Verwendung und es sollte geprüft werden, ob sich die Räumlichkeiten vorübergehend zur Unterbringung von Studierenden eignen.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Behörde der Hansestadt Hamburg auffordern zu prüfen, in welchen städtisch verwalteten Gebäuden im Bezirk Harburg eine kurzfristige und übergangsweise Unterbringung von Studierenden möglich ist.

 

Bezirksversammlung Harburg10.12.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag der Linken  Drs. 20-4166  wie folgt Stellung:

 

Zu dem explizit im Antrag der Bezirksversammlung benannten Objekt nimmt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wie folgt Stellung:

  • Schlachthofstr. 5: Deses Objekt befindet sich in privater Hand, somit hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) keinen Zugriff darauf. Aufgrund seiner Beschaffenheit als Logistikhalle ist darüber hinaus die kurzfristige Nutzung für die Zwecke „Studentisches Wohnen“ nicht gegeben.

Darüber hinaus hat der LIG bei seinen externen Dienstleistern SAGA Unternehmensgruppe und Sprinkenhof GmbH (SpriG) nachgefragt, die nach intensiver Prüfung keine Möglichkeit sehen, im Bezirk Harburg eine kurzfristige und übergangsweise Unterbringung von Studierenden in den von ihnen verwalteten Objekten zu realisieren, da „der Bestand aktuell fast vollständig vermietet ist und die übrigen Objekte wegen erheblicher Sanierungsbedürftigkeit in ihrem jetzigen Zustand einer Wohnnutzung entgegenstehen.“

Einzig das folgende Objekt wurde von der SpriG als Potentialfläche benannt und dazu bezieht der LIG wie folgt Stellung:

  • Ehestorfer Heuweg 20/22: Für diese Immobilie ist zeitnah eine Ausschreibung für die Nutzung durch eine soziale Einrichtung vorgesehen. Somit steht sie ebenfalls nicht für die Nutzung für die Zwecke „Studentisches Wohnen“ zur Verfügung.

Gleichwohl wird der LIG das o.g. Anliegen in seine Potentialprüfungen für Harburg mit einbeziehen.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

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