21-0617.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Kate am Moorburger Elbdeich verfällt - dringender Handlungsbedarf

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.06.2021
Sachverhalt

Wie aus dem Ständigen Gesprächskreis Moorburg bekannt wurde, befindet sich das Denkmalobjekt Nr. 24355, am Moorburger Elbdeich westlich von Nr. 424, im Zustand des Verfalls. Es handelt sich um eine Kate aus dem 18. Jahrhundert mit kulturgeschichtlich außerordentlichem Wert, die sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindet. Das Gerüst der Kate wurde dendrochronologisch auf 1719 datiert, ursprünglich wurde das Gebäude sowohl als Wohnhaus, Rauchhaus und für Stallungen genutzt, seit ca. 1900 wahrscheinlich nur noch als Wirtschaftsgebäude. Zurzeit steht es leer.

 Besonders das Reetdach bedarf dringend einer Sanierung, damit nicht durch weiter eindringende Feuchtigkeit das Gebäude in absehbarer Zeit weiter verfällt und schließlich völlig zerstört wird. Gerade die Stadt Hamburg als Eigentümerin steht in der Verantwortung, historisch wertvolle und denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren und so für die Nachwelt zu erhalten.

 

Petitum/Beschluss

Jeweils eine fachkundige Person der Bezirksverwaltung und des Denkmalschutzamtes möge in den Kulturausschuss eingeladen werden, um über den Zustand der Kate am Moorburger Elbdeich sowie die weitere Vorgehensweise zur Erhaltung derselben zu berichten. Gegebenenfalls kann dem Ausschuss stattdessen auch ein schriftlicher Bericht über den Sachstand eingereicht werden.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         22. Juni 2021

           

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE  (Drs. 21-0617) wie folgt Stellung:

 

Bei der Kate Moorburger Elbdeich o.Nr. (ehemals 426) westlich der Nr. 424, die aufgrund einer dendrochronologischen Untersuchung des Gerüstes auf 1719 datiert werden kann, handelt es sich um eine der ältesten Katen Moorburgs. Das Gebäude, das spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr bewohnt wurde, hatte sich bis mindestens in die 1990er Jahre mit Querdiele mit Stampflehmboden und Stube mit Alkovennische gut erhalten. Solche Katen haben in Hamburg einen hohen Seltenheitswert, geben Aufschluss über Wohnformen von ärmeren Bevölkerungsschichten und sind als rare Dokumente der Hauslandschaft von großer Denkmalbedeutung.

Die Kate ist eines der Moorburger Kulturdenkmäler, die dem Landesbetrieb Immobilien­management und Grundvermögen (LIG) gehören und die zur baulichen Betreuung der SAGA anvertraut wurden. Da das Gebäude im derzeitigen, geschädigten Zustand nicht nutzbar ist, beschränken sich die Notsicherungsmaßnahmen darauf, eine große Plane, die auf dem Gebäude liegt, immer wieder zu sichern und instand zu halten.

Nach Angaben der LIG betragen die Sanierungskosten für eine Instandsetzung in Dach und Fach geschätzt 196.000 Euro, für die Wiederherstellung der Wohnnutzung 428.000 Euro. Von privater Seite gibt es Interesse, dauerhaft Besichtigungen zu ermöglichen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß §1 DSchG (2) als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte verpflichtet, durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlich­keit einzutreten und die Privatinitiative anzuregen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob sich die Kosten in einem bestimmten Zeitraum amortisieren. Die Stadt hat in Moorburg Gebäude er­worben, um langfristig die Hafenerweiterung zu sichern. Bis eine endgültige Entscheidung darüber fällt, obliegt ihr die Fürsorge für die denkmalgeschützten Bauten in diesem Bereich.

 

gez. Heimath

 

 

 

 

f.d.R.

Hille