20-4749.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Ist die Freilichtbühne barrierefrei?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.01.2020
Sachverhalt


 

Viele, die ihn kennen, sagen, er sei „der schönere der beiden Stadtparks in Hamburg“. Harburgs Stadtpark ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass wir im Hamburger Süden nicht nur ein Bezirk, sondern eher eine Stadt in einer Stadt sind und vieles zu bieten haben, was es auch in Hamburg gibt. Der Harburger Stadtpark wurde 1926 eröffnet und wurde seitdem auf 90 Hektar erweitert.

Neue Attraktivität bekommt nun die im Stadtpark gelegene Freilichtbühne, die eine Überdachung bekommt und nach Jahren der Vernachlässigung nun wieder regelmäßig bespielt werden soll.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Freilichtbühne ausreichend barrierefrei angelegt ist. Durch die stufenförmige Anlage des Zuschauerbereichs ist es z. B. für gehbehinderte Menschen wie Rollstuhlfahrer/innen nicht einfach, die Plätze zu erreichen, wenn nicht zumindest seitlich ausreichend stufenlose Zugänge vorhanden sind. Gerade weil die Freilichtbühne nun wieder ein wichtiger kultureller Veranstaltungsort werden soll, muss bei der Planung auf Barrierefreiheit geachtet werden.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Stelle auffordern, zu prüfen, ob alle Bereiche der Freilichtbühne, d. h. Bühne und Zuschauerbereich barrierefrei erreicht werden können.

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        7.11.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der  Fraktion DIE LINKE (Drs. 20-4749) wie folgt Stellung:

 

 

Bei der Freilichtbühne im Harburger Stadtpark handelt es sich um ein historisches Gartendenkmal, das dem besonderen Schutz der Gartendenkmalpflege unterliegt. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die Freilichtbühne, unter dem Aspekt der Gartendenkmalpflege, wieder zu einem attraktiven Veranstaltungsort werden zu lassen. Es wurden beispielsweise behutsam Gehölze entnommen, die Mauer sind mit besonderen Putz wieder restauriert worden und gerade in diesen Tagen wird das neue Bühnendach fertiggestellt, alles in enger Zusammenarbeit mit der Gartendenkmalpflege der BUE.

 

Erreichbarkeit des Ensembles Freilichtbühne

Die historische Anlage aus dem Jahr 1926 liegt einem topografisch stark bewegten Gelände mit sehr großen Höhenunterschieden und Böschungslagen.

Die grundsätzliche Erschließung der Anlage der Freilichtbühne weist Steigungen und Gefällesituationen auf, die eine barrierefreie Erschließung unmöglich machen. Von der Orchideenwiese her kommend beträgt die Steigung des Weges deutlich mehr als 6%.

Für mobilitätseingeschränkte Personen, wie Rollstuhlfahrer, oder Gehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen wird empfohlen daher die Zuwegung vom Hölscherweg / Nymphenweg entlang der Hockeyspielwiese zu nutzen.

Diese von Süden aus geführte Zuwegung bildet eine moderate Anbindung der Freilichtbühne, wenn auch nicht barrierefrei, doch mit geringeren Steigungsverhältnisse und einer großen Ausbaubreite des Weges, so dass von einer eingeschränkten Barrierefreiheit gesprochen werden kann. Mittels dieser Verbindung ist die oberste Sitzterrasse des Zuschauerraumes erreichbar, die Entfernung zur Bühne beträgt von hier ca. 30 m.

 

Interne Erreichbarkeiten

Die Anlage verfügt über fünf mit Rasen bewachsene Sitzterrassen im Zuschauerraum. Von der obersten Sitzterrasse bis zur unteren, der Fläche vor der Freilichtbühne, ergibt sich ein Höhenunterschied von ca. 2,00-2,30 m, der über mehrstufige Treppenanlagen außerhalb des Zuschauerraumes überwunden wird. Die Bühne selbst ist ca. 60 cm erhaben gegenüber der davor liegenden unteren Terrasse.

Insgesamt ist die Anlage von Zierschnitt-Hecken, Böschungen und Hanglagen umgeben, die keinen Raum für normgerechte Rampenanlagen bieten, mit denen eine Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

In Betrachtung der Freilichtbühne im Kontext zur gesamten Parkanlage kann keine Barrierefreiheit ohne umfangreiche Umbauten gewährleistet werden.

Die Eingriffe in Art und Gestalt der Anlage, in Topografie und Vegetationsbestände sind aus Sicht des Bezirkes unverhältnismäßig und würden ggf. zu einem Verlust des Prädikats eines Gartendenkmals für die Freilichtbühne führen.

 

Fazit:

Da es sich bei der Freilichtbühne um eine historische Gartendenkmalanlage handelt, die in einem Bereich des Harburger Stadtparks liegt, der topografisch stark geprägt ist unterliegt die Anlage sinngemäß dem Bestandsschutz gegenüber Maßnahmen, die zu einer maßgeblichen Veränderung ihrer Gestalt führen würden.

Eingriffe in das Gelände der Anlage durch Rampen (mit Längen bis zu 9,00 m) erscheinen daher wirtschaftlich und gestalterisch unverhältnismäßig. Deshalb kann und wird auch in Zukunft nicht von einer voll barrierefreien Nutzung der Freilichtbühne ausgegangen.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

 

 

Fredenhagen