Stellungnahme zum Antrag der Volt-Fraktion: Herausforderungen beim Winterdienst in Hamburg - Personal, Organisation und künftige Maßnahmen
Letzte Beratung: 21.05.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4.1
Betreff:
Herausforderungen beim Winterdienst in Hamburg/Harburg – Personal, Organisation und künftige Maßnahmen
In den vergangenen Januartagen kam es in Hamburg zu ungewöhnlich starken Schneefällen. Diese Wetterlage führte zu einer erheblichen Belastung des städtischen Winterdienstes. Trotz zahlreicher Volleinsätze der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit mehreren hundert Mitarbeitenden und Fahrzeugen kam es insbesondere auf Gehwegen, Nebenstraßen und Radwegen zu deutlichen Einschränkungen. In der lokalen Presse wird vielfach berichtet, dass Räum- und Streuarbeiten vielerorts nicht zeitgerecht oder nur unvollständig erfolgten.
Die Behörden reagierten unter anderem mit der zeitweisen Aussetzung des Streusalzverbots auf Gehwegen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Gleichzeitig verweisen Medienberichte auf strukturelle Gründe für die Schwierigkeiten: So seien seit 2019 deutliche Personaleinsparungen im Bereich des Winterdienstes vorgenommen worden. Dies führt nach Einschätzung verschiedener Medien und Verbände zu einer dauerhaften Überlastung der Winterdienststrukturen.
Auch Interessenvertretungen, etwa aus dem Bereich der Mobilität und Gleichstellung, kritisieren eine unzureichende Berücksichtigung des Fußverkehrs sowie mobilitätseingeschränkter Personen. Für den Bezirk Harburg bedeutete die Gesamtsituation spürbare Auswirkungen auf Sicherheit, Erreichbarkeit und Verkehrsfluss.
Da die SRH als städtischer Dienstleister für den Winterdienst zuständig ist und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die fachliche Aufsicht führt, ist eine transparente Darstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen notwendig. Insbesondere sollen Hintergründe der Personalentwicklung, die Priorisierungslogik bei extremen Wetterlagen, die Einsatzplanung sowie mögliche strukturelle Verbesserungsmaßnahmen erläutert werden.
PetitumDie Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
13. Mai 2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu den Punkten 2 bis 4wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Harburg fordert die BUKEA mit dem o.g. Beschluss auf,
Entwicklung der Personalstärke seit 2019 und aktuelle personelle Kapazitäten für derartige Einsätze im Bezirk Harburg:
Im Volleinsatz stehen 728 operative Kräfte sowie 105 unterstützende Kräfte in Schlüsselbereichen, wie Einsatzleitung, Disposition, Kontrolle, Qualitätssicherung, Fahrzeugmanagement, Planung und Beschaffung zur Verfügung; insgesamt sind dem Winterdienst 833 Mitarbeitende zugeordnet. Diese Struktur gewährleistet eine hohe Reaktionsfähigkeit und Betriebssicherheit in kritischen Wetterlagen. Ein Vergleich mit den im Jahr 2019 im Winterdienst tätigen Personen zeigt, dass die Personalstruktur insgesamt stabil geblieben ist. Eine zahlenmäßige Reduzierung des Personals wird durch mehr maschinelle Arbeitseinsätze kompensiert.
Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr |
Anzahl der im Winterdienst eingesetzten Mitarbeitenden |
2019 |
854 |
2020 |
874 |
2021 |
850 |
2022 |
850 |
2023 |
830 |
2024 |
830 |
2025 |
833 |
Da die Bezirksgrenzen nicht mit den Regionaleinteilungen der SRH übereinstimmen, ist eine Aufschlüsselung der Anzahl der Mitarbeitenden nach Bezirken nicht möglich.
Einsatz- und Priorisierungsplanung bei Schneefällen:
Die SRH ist für den Winterdienst auf den öffentlichen Wegen außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk zuständig, die nicht in der Zuständigkeit der Anliegerinnen und Anlieger liegen und soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt. Bei Schnee- und Eisglätte sind diese Wege sowie verkehrswichtige öffentliche Wege in Grün- und Erholungsanlagen von der SRH nach besten Kräften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und zu streuen. Dabei sind die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen.
Diese Vorgaben ergeben sich aus § 28 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) bzw. § 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen. Die Winterdienstpflicht der SRH gilt auch für die namentlich in § 2 HWG genannten Plätze, sofern sie als öffentliche Wege gewidmet sind und keine Zuständigkeit der Anliegerinnen und Anlieger gegeben ist, jedoch unter den einschränkenden Vorgaben des § 28 HWG. Im Übrigen ist die Nutzung der öffentlichen Wege in Grün- und Erholungsanlagen nur auf eigene Gefahr möglich.
Insofern kann ein Winterdienst auf diesen öffentlichen Wegeflächen grundsätzlich nicht flächendeckend erfolgen, da es sich in der Regel, zumindest bei der Gesamtfläche, nicht um verkehrswichtige Wege handelt. Im Übrigen ist eine Nutzung der öffentlichen Wege in Grün- und Erholungsanlagen nur auf eigene Gefahr möglich.
Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 630 km. Das Radwegenetz ist im Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) veröffentlicht.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Ausgenommen sind die ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen. Die Anliegerpflicht gilt auch für Plätze. Nach § 31 Absatz 1 Satz 1 HWG ist von den Anliegerinnen und Anliegern ein für den Fußgängerverkehr erforderlicher, mindestens aber 1 m breiter Streifen von Eis und Schnee zu reinigen. Im Übrigen ergeben sich die Anliegerpflichten aus den §§ 29 und 31 HWG.
Für den Winterdienst auf den dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr dienenden Wegeflächen im Hafengebiet und die öffentlichen Wege auf Neuwerk ist nach § 28 HWG die Trägerin der Wegebaulast zuständig.
Die SRH bearbeitet die als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Wetterlage ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Hierzu ist von Mitte Oktober bis Mitte April (24 Stunden/sieben Tage pro Woche) eine Winterdienstzentrale mit ausgebildeten Fachkräften eingerichtet.
Die vorgenannten Bereiche, für die eine Verantwortung der SRH besteht, sind unterschiedlich priorisiert. Dabei werden auch bekannte Hotspots, Knotenpunkte und besondere Gefahrenstellen im gesamten von der SRH zu bearbeitenden Streckennetz berücksichtigt. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, wird dies regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt. Im Winterdienst wird in allen Stadteilen ein besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrsstraßen, Busrouten, das abgestimmte Radwegenetz, hochfrequentierte Bereiche um Bahnhöfe und Zugangsstationen sowie Verbindungsachsen gelegt.
Die Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungsachsen werden regelhaft der Priorität 1 zugeordnet, da sie zentrale Verkehrsadern mit hoher Kapazität für den inner- und überörtlichen Durchgangsverkehr darstellen. Dies gilt auch für das abgestimmte Radwegenetz. Dieses wird zeitgleich mit den verkehrswichtigen Fahrbahnen vor den Hauptverkehrszeiten bearbeitet, um eine Benutzbarkeit insbesondere zum Hauptberufsverkehr zu ermöglichen. Sofern die Wetterlage es erfordert, werden die Fahrradwege und Velorouten mehrmals täglich gestreut und geräumt.
Neben- und Wohnstraßen werden im bestehenden Winterdienstkonzept grundsätzlich nicht, allenfalls im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nachrangig im Winterdienst berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Die SRH prüft fortlaufend, auch während der laufenden Saison, ob und in welchem Umfang die Leistungen des Winterdienstes anzupassen beziehungsweise auszuweiten sind, und setzt dies bei Bedarf in den Einsätzen um.
Weitere Erläuterungen zur Priorisierung der Strecken sind den Drucksachen 23/2617 und 22/13746 zu entnehmen.
Materielle Ausstattung, insbesondere Fahrzeuge, Streumittel / deren Lagerorte und technische Ressourcen:
Die SRH stellt einen über die Jahre optimierten und leistungsfähigen Winterdienst sicher. Die Entwicklung der SRH ist dabei geprägt durch technologischen Fortschritt und einer Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung. Der gezielte Einsatz spezieller Räumfahrzeuge auf Geh- und Radwegen ersetzt zunehmend die händische Bearbeitung durch ein effizientes Zusammenspiel von Menschen und Maschine. Dieser Modernisierungskurs belegt sich unter anderem in der Anzahl der im Winterdienst eingesetzten Fahrzeuge, die in den vergangenen Jahren konsequent erhöht wurde. Wurden im Jahr 2011 noch 120 Fahrzeuge eingesetzt, stehen heute 366 Einheiten bereit. Davonsind 182 Räum- und Streufahrzeuge mit entsprechendem Personal auf Überwegen und Bushaltestellen im Einsatz. Allein in den letzten Jahren wurde die Flotte nochmals mit fünf Spezialfahrzeugen modernisiert, die unter anderem eine effizientere Kombistreuung aus Feuchtsalz und Sole ermöglichen. Flankierend werden Streu- und Räumpläne durch moderne Datenverarbeitung laufend an die aktuelle Lage angepasst.
Die Art des im Winterdienst eingesetzten Streustoffes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des HWG, insbesondere des § 28 HWG. Auf baulich abgesetzten Radstrecken ist aus Gründen des Umweltschutzes der Einsatz von Tausalzen verboten (§ 31 Absatz 2 HWG). Es sind hier nur abstumpfende Mittel wie zum Beispiel feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton erlaubt. Die SRH nutzt als abstumpfenden Streustoff gewaschenen Kies mit einer Korngröße von 1 bis 4 mm ein. Dieser Kies ist grundsätzlich aufgrund geringer Scharfkantigkeit unschädlich für Fahrradreifen, stößt aber aufgrund fehlender Tauwirkung z. B. beim Wiedereinsetzen von Schneefall an Grenzen für den Winterdienst.
Auf Fahrbahnen sowie auf den Radwegstreifen auf Fahrbahnniveau, die nicht baulich von der Fahrbahn abgesetzt sind, und die zum abgestimmten Radnetz gehören, wird von der SRH regelhaft Streusalz beziehungsweise Sole verwendet.
Die Streustoffe der SRH werden dezentral auf den jeweiligen Betriebshöfen vorgehalten. Hierzu zählen sowohl Salz, das in Silos und Salzhallen gelagert wird, als auch abstumpfende Mittel wie Kies, die ebenfalls dezentral in geeigneten Lagerhallen bevorratet werden. Zusätzlich stehen im gesamten Hamburger Stadtgebiet während der Winterdienstsaison insgesamt 63 stationäre Streustoffsilos mit Kies bereit, um unter anderem die Regiewege zu verkürzen und eine effiziente Einsatzplanungzu gewährleisten.
Siehe auch Drucksache 23/2617.
Zeitlichen Abläufe in Extremsituationen sowie der Koordination mit anderen Akteuren:
Bei der SRH ist die zentrale Einsatzleitung des Winterdienstes zuständige Stelle für alle in ihrer Winterdienstzuständigkeit befindlichen Bereiche. Sie ist in dem Zeitraum vom 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026 rund um die Uhr besetzt.
Die SRH plant ihre Einsätze und Rufbereitschaften nach den vorliegenden Wetterprognosen und den Daten der eigenen Glättemeldeanlagen die Rufbereitschaft für die Einsatzkräfte herausgibt. Dadurch wird eine möglichst präzise Einschätzung der Lage und eine frühzeitige Einsatzplanung unter Zuhilfenahme der Daten verschiedener Messstationen ermöglicht. Auch während des laufenden Einsatzes überprüft die SRH die Entwicklung des Wetters, um bei Bedarf zeitnah nachsteuern zu können.
Bei jedem Volleinsatz werden alle Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken bearbeitet. Ziel ist, die Verkehrssicherheit dieser Strecken zu gewährleisten. Beginn und Ende der Einsätze hängen von der Wetterlage ab und beginnen häufig zwischen 00.00 Uhr und 4:00 Uhr.
Erhalten die Bezirksämter Hinweise oder Glättemeldungen, die den Zuständigkeitsbereich der SRH betreffen, werden diese an die SRH weitergeleitet. Glättemeldungen, die bei der SRH eingehen und nicht in die Zuständigkeit der SRH fallen, werden ebenso an die zuständigen Bezirksämter gemeldet. Parallel dazu kontrollieren WasteWatcher+ während laufender Winterdiensteinsätze stichprobenartig die ordnungsgemäße Bearbeitung der Flächen, die in der Verantwortung der SRH liegen.
Unabhängig von den im HWG geregelten Pflichten und Zuständigkeiten reagiert die Polizei im öffentlichen Raum stets auf witterungsbedingte Probleme und Gefahren, insbesondere bei Schneefall oder Vereisung. Sobald entsprechende Verkehrsbehinderungen, Unfallschwerpunkte oder sonstige Einschränkungen festgestellt werden, leitet die Polizei umgehend geeignete Maßnahmen ein. Dazu zählen unter anderem Absperrungen betroffener Bereiche, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten und weitere Gefährdungen zu verhindern. Darüber hinaus erfolgt eine unverzügliche Verständigung der SRH, sofern unmittelbare Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht und kurzfristiges Handeln erforderlich ist, damit die notwendigen Räum- und Streuarbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden können.
Dieses koordinierte Vorgehen trägt maßgeblich dazu bei, die Auswirkungen von winterlichen Wetterlagen auf den Straßenverkehr zu minimieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die SRH informiert die Bevölkerung über die Winterdiensteinsätze regelmäßig und umfassend in den sozialen Medien wie X, Facebook sowie Instagram und verschickt entsprechende Pressemitteilungen an die Hamburger Medien. Die Informationen erfolgen in der Regel sehr zeitnah nach dem Ausrufen des Winterdienstes. Grundsätzliche Informationen zumWinterdienst veröffentlicht die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) auf ihrer Internetseite unter https://www.hamburg.de/winterdienst/ und die SRH unter https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/winterdienst/. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch den Flyer „Winterdienst in Hamburg“, der Informationen und leicht verständliche Darstellungen zu den Räum- und Streupflichten enthält. Der Winterdienst-Flyer wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst zum Teil ausgehändigt oder in Briefkästen eingeworfen.
Fahrradfahrende haben die Möglichkeit, sich ausführlich im Geoportal der FHH unter https://geoportal-hamburg.de/geo-online/ über die Strecken, die dem Winterdienst unterliegen, zu informieren. Auf diese Möglichkeit weist die SRH unter anderem auf ihren Social-Media-Kanälen regelmäßig hin. Auch können sich Bürgerinnen und Bürger über die Winterdienst-Hotline unter der Telefonnummer 2576-1313 bei der SRH melden oder die Funktion „Glätte melden“ der SRH-App nutzen.
Siehe auch Drucksache 23/2791.
Maßnahmen, die aus Sicht der BUKEA und SRH notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit des Winterdienstes zukünftig zu verbessern:
Das aktuelle, gut funktionierende Winterdienstkonzept inklusive der vorgesehenen Priorisierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des HWG. Es wurde aufgrund der Erfahrungen des Winters in 2009/2010 und nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet und umgesetzt. Eine flächendeckende Ausweitung auf das gesamte, weitverzweigte Straßen- und Wegenetz ist nicht möglich. Der Senat stellt daher dasbestehende Winterdienstkonzept, das auf den Bedarfen eines durchschnittlichen Winters in Hamburg beruht nicht in Frage. Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein und müssen somit auch in milden Wintern getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist.
Im Übrigen stellt die SRH einen über die Jahre optimierten und leistungsfähigen Winterdienst in Hamburg sicher. Dabei prüft sie fortlaufend auch während der laufenden Winterdienstsaison, ob und in welchem Umfang die Leistungen des Winterdienstes bezüglich Personal- und Maschineneinsatz anzupassen beziehungsweise auszuweiten sind und setzt dies bei Bedarf in den Einsätzen um. Zudem werden fortlaufend Gespräche geführt, um mögliche Effizienzgewinne im Winterdienst zu erzielen. Ergänzend wurden von der SRH in den vergangenen Monaten die Winterdienstprozesse umfassend analysiert, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen.
Der Senat bewertet daher derzeit das bestehende Winterdienstkonzept der SRH als erfolgreich und effektiv.
Unabhängig von den konzeptionellen Fragen hat der Senat in diesem Winter auf die problematische Wetterlage flexibel und pragmatisch reagiert: Mit den Allgemeinverfügungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vom 06. und 30. Januar 2026 zur Aufhebung des Salzverbots wurde der SRH sowie der Bevölkerung kurzfristig ermöglicht, auch auf Geh- und Radwegen effektiv gegen hartnäckige Vereisungen vorzugehen, wo umweltschonendere Mittel nicht mehr ausreichen.
Wintersituationen werden auch zukünftig im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nach besten Kräften und unter Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger als Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen sein. Vor diesem Hintergrund wird es auch beim Winterdienst nicht möglich sein, alle Erwartungen zu erfüllen und die städtischen Einsatzmöglichkeiten elementar auszuweiten. Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen im Nachgang der Winterdienstsaison die Ergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls erforderliche Schlussfolgerungen ziehen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass in Hamburg nur selten Extremwetterlagen oder außergewöhnlich hohe Schneemengen auftreten, die über die bisherigen und bewährten Einsatzpraktiken im Winterdienst hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würden. Die praktizierten Abläufe haben sich vor diesem Hintergrund seit vielen Jahren bewährt. Vor diesem Hintergrund hält der Senat an dem geltenden Winterdienstkonzept fest.
Im Übrigen orientieren sich die Winterdienstpflichten der Kommunen und Städte an der Zumutbarkeit. Gleichzeitig sind die Kraftfahrzeugfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrenden gehalten, sich wetterangepasst zu verhalten.
Im Übrigen wird auf die Drucksachen 22/13746, 23/2563, 23/2617, 23/2661, 23/2573 und 23/3045 verwiesen.
Siehe Stellungnahme zu Ziffer 2.
Die SRH stellt im Rahmen des öffentlichen Winterdienstes keine öffentlichen Streukisten für Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung. Eine Ausgabe von Streumaterial zur privaten Nutzung ist gemäß den Regelungen des HWG nicht vorgesehen. Der überwiegende Teil der Gehwegreinigung und des Winterdienstes obliegt den Anliegerinnen und Anliegern und muss von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Dabei ist auch eigenes Streumaterial vorzuhalten und zu verwenden.
Dem Wunsch einzelne öffentliche Streukisten mit Split/Sand im Bezirk Harburg aufzustellen, damit öffentliche Wege und Plätze in Wohnvierteln oder Erholungsgebiete an der Außenmühle auch von Privatleuten mit gestreut werden können, kann vor diesem Hintergrund aufgrund begrenzter Mittel und gesetzlicher Vorgaben nicht entsprochen werden.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz