21-0577.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN und SPD betr. Harburg braucht die U4

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.09.2020
Sachverhalt

Das Schienennetz des HVV wächst an mehreren Enden. Wo immer neue Strecken und Haltestellen in Betrieb gehen, entwickeln sich die Nutzerzahlen erfreulich positiv. So hat sich u. a. die Verlängerung der S 3 bis Stade als großer Erfolg erwiesen. Vor dem Hintergrund großer Bevölkerungszuwächse südlich der Elbe muss das Nahverkehrsnetz weiter ausgebaut werden. Insbesondere ist dafür eine zusätzliche Schienenverbindung erforderlich, die nicht gemeinsam mit den jetzigen S-Bahn-Gleisen geführt wird. Diese „Halsschlagader“ hat sich vor allem in den letzten Monaten als sehr anfällig für Störungen vielerlei Art erwiesen. Auch wenn zukünftig die einsetzenden Bemühungen um Verbesserungen Früchte tragen, bestehen erhebliche Risiken für Störungen dieser Strecke, die sich nicht gänzlich vermeiden lassen.

Als Alternative drängt sich die Verlängerung der U 4 über den Grasbrook hinaus ins Reiherstiegviertel und dann mit eigenständiger Querung der Süderelbe nach Harburg auf.

Die aktuellen Erfahrungen mit der Planung der U 4 und der U5 zeigen, dass unterirdische Linienführungen enorm kostenträchtig sind. Deshalb soll für die Prüfung der U4-Verlängerung nach Harburg ausdrücklich auch ein zumindest teilweise oberirdischer Verlauf untersucht werden. Durch den Einsatz modernster Schienen- und Fahrzeugtechnik sowie durch bedarfsgerechte Schallschutzmaßnahmen können die negativen Auswirkungen begrenzt werden.

Die Prüfung unterschiedlicher Linienführungen soll die Erkenntnisse der Konzeptstudie der Hochbahn aus 2014 berücksichtigen. Auf dieser Basis soll eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Eine mögliche Fortsetzung vom Kleinen Grasbrook aus ist die Erschließung des Reiherstiegviertels mit Weiterführung zu einer Kreuzung der S-Bahn mit Umsteigeoption in Wilhelmsburg, dann über Kirchdorf-Süd nach Neuland und weiter in den Harburger Binnenhafen oder zum Fernbahnhof Harburg oder in Richtung Süden nach Wilstorf und Rönneburg. Aber auch ein Verlauf vom Reiherstieg nach Süden westlich der S-Bahn direkt in den Harburger Binnenhafen wäre denkbar.

Nachdem ein im Herbst 2018 von der Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossener Antrag (Drucksache 20-4010) zu einer ablehnenden Stellungnahme der BWVI führte, hat Ende 2019 der Erste Bürgermeister bei der Vorstellung der Pläne für den Kleinen Grasbrook ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Senat durchaus „Pläne“ für die Weiterführung der U4 habe.

Die noch 2018 dargelegte Ansicht derBWVI, dass die S-Bahn-Strecke mit der S3 und der S31 ausreichend leistungsfähig sei, um den Bedarf des gesamten Bezirks Harburg sowie der Elbinseln zu decken, war schon vor den stadtplanerischen Entwicklungen der letzten Jahre angreifbar. Doch spätestens, seitdem der rasante Anstieg der Bevölkerungszahlen schneller ist als die Kapazitätserhöhung der S3/S31/S32, ist klar, dass Harburg eine weitere Schienenanbindung benötigt.

 

 

Petitum/Beschluss

1.       Die Bezirksversammlung stellt fest, dass ein dringender Bedarf für eine zusätzliche Schienenanbindung des Bezirks Harburg an das HVV-Netz besteht.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Behörden und Unternehmen Gespräche mit dem Ziel der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U 4 nach Harburg aufzunehmen.

3.       Bereits mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie soll für eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung in den von den Planungen betroffenen Stadtteilen Sorge getragen werden.

4.       Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksamtsleiterin, dahin gehend auf die weiteren Planungsschritte Einfluss zu nehmen, dass die Bezirksversammlung frühzeitig und regelmäßig über den Fortgang der Gespräche durch Berichte im Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert wird.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg       01.04.2020

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD und GRÜNE Drs. 21-0577 wie folgt Stellung:

 

 

Zu 2. und 3:

Derzeit werden im Rahmen des laufenden „Wettbewerblichen Dialogs Stadtteil Grasbrook“ nicht nur die Flächen für die Verlängerung der U4 von der jetzigen Endhaltestelle Elbbrücken bis zur neuen Haltestelle Moldauhafen auf dem Grasbrook bedacht, sondern auch die für eine mögliche Verlängerung nach Süden benötigten Flächen planerisch berücksichtigt. In diesem Zusammen-hang wird darauf hingewiesen, dass bei der Weiterführung der U4 auf den Grasbrook eine Bauweise gewählt wird, die eine spätere Verlängerung Richtung Süden sowohl baulich als auch betrieblich zulässt.

 

 

Eine solche Verlängerung würde – ausgehend von ersten Überlegungen zu einer möglichen Trassenführung für eine Verlängerung der U4 nach Wilhelmsburg (und Harburg), die bereits 2014 im Rahmen der im Transparenzportal veröffentlichten „Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung“ aufgestellt und mit der Drucksache 20/13739 „Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes“ vom 25.11.2014 bestätigt worden sind, und aufgrund bisheriger Erfahrungen – abschnittsweise erfolgen.

 

Danach würde vermutlich ein Abschnitt entlang des Korridors der heutigen MetroBus-Linie 13 via Reiherstiegviertel, Mengestraße und Wilhelmsburg-Mitte nach Kirchdorf-Süd betrachtet. Eine Weiterführung bis Harburg bietet eine weitere, aber langfristige Verlängerungsoption.

 

Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie würde zunächst und auf Basis der Ergebnisse des o. g. Wettbewerblichen Dialogs einen ersten Teilabschnitt umfassen. Konkrete Zeitpläne oder eine Beauftragung liegen aktuell nicht vor. Die Bearbeitungstiefe und der Beteiligungsumfang würden aufgrund der Inhalte sowie der fachlichen Aufgaben- und Zielvorstellung der üblichen Vorgehensweise der jüngsten Machbarkeitsuntersuchungen entsprechen.

 

 

Zu 4.:

Die von den Planungen der Schnellbahnnetzentwicklung (insb. Verlängerung U4 Horner Geest sowie Bau U5) betroffenen Bezirke sind bereits heute in Fachgremien vertreten und damit aktiv beteiligt. Sobald sich aus einer Ausweitung des Schnellbahnnetzes eine absehbar direkte Betroffenheit des Bezirks Harburg ergibt, werden diese Gremien entsprechend erweitert.

Unabhängig davon informieren die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, sowie die Hamburger Hochbahn AG in üblicher Weise über wesentliche Entwicklungen der Schnellbahnnetzentwicklung.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski