21-0488.02

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Verkehrszählung während der Bauarbeiten am Knoten Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.01.2021
Sachverhalt

Was wäre, wenn die B73 nur noch zwei Fahrstreifen für den KFZ-Verkehr hätte? Wenn auf beiden Seiten Platz für breite, abgetrennte Fahrspuren für Radfahrende wäre, die das Fahren mit dem Rad bequem, sicher und schnell machen? Wenn die Schadstoff- und Lärmbelastung sinken würde und so das Wohnen an der Magistrale attraktiver würde – wie es auch im Hamburger Magistralen-Konzept geplant ist?

Während der ersten Bauphase im Herbst 2019 am Knoten Cuxhavener Straße (B73) / Waltershofer Straße wurde der Verkehr auf der Cuxhavener Straße statt vierspurig nur zweispurig geführt. Auch während der nächsten Bauphase in diesem Jahr wird der Verkehr auf zwei Spuren reduziert. In dieser Situation lässt sich daher gut beobachten, wie der Verkehr auf der B73 und möglicher Ausweichverkehr aussehen könnte, wäre die B73 generell auf zwei Fahrstreifen reduziert. Daher sollte die Baustellen-Situation für eine Verkehrszählung genutzt werden.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksverwaltung wird aufgefordert, während der Zeit der zweispurigen Verkehrsführung in der Bauphase am Knoten B73 / Waltershofer Straße eine Verkehrszählung auf der B73 durchzuführen und dabei möglichst auch den Ausweichverkehr auf der Neuwiedenthaler Straße sowie ggf. den weiter nördlich gelegenen Straßenzügen An der alten Süderelbe und Hohenwischer Straße mit zu erfassen.

Die Zählung sollte eher im späteren zeitlichen Verlauf der Bauarbeiten erfolgen, wenn sich die Verkehrsteilnehmer*innen schon auf die neue Situation eingestellt haben. Zur Vergleichbarkeit soll der Verkehr auf der B73 und den Ausweichstrecken zusätzlich an einem vergleichbaren Tag vor oder nach der Einrichtung der Baustelle gezählt werden. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Mobilität und Inneres vorzustellen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  09.03.2020

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Grünen (Drs. 21-0488) wie folgt Stellung:

 

 

 Bei der Cuxhavener Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Hauptverkehrsstraßen sollen u.a. den übergeordneten Verkehr bündeln, damit eine Verknüpfung zu wichtigen Umlandstraßen und eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs ermöglicht werden kann. Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 37.000 Kfz/Tag (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken an Werktagen - DTVw, Montag bis Freitag/Zählstelle westlich der Walterhofer Straße) widerspricht eine Reduzierung von vier auf zwei Fahrstreifen und einer damit verbunden Verringerung der Leistungsfähigkeit diesen Grundsätzen. Die Reduktion von Fahrstreifen führt zu unerwünschten Verlagerungseffekten in nachgeordnete Wohnstraßen, insbesondere in die Neuwiedenthaler Straße. Daher kann der Reduktion von Fahrstreifen an dieser Stelle derzeit nicht zugestimmt werden. Während der bereits erfolgten Einschränkung der Cuxhavener Straße während der Bauzeit westlich der Einmündung Waltershofer Str. kam es zu erheblichen Rückstaueffekten während der Hauptverkehrszeiten.

Mit Fertigstellung der Autobahn BAB 26 West und Ost werden sich ggf. Spielräume für eine Neuaufteilung des Verkehrsraums auf der B73 ergeben.

 

Für Verkehrszählungen auf Hauptverkehrsstraßen ist in der Regel die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig, für Verkehrszählungen auf Bezirksstraßen die jeweiligen Bezirksämter, wenn es sich nicht um eine Zählung mit gesamtstädtischen Interesse handelt.

 

Verkehrszählungen werden immer so durchgeführt, dass sie möglichst frei von anderweitigen Einflüssen sind. Aus diesem Grunde werden keine Verkehrszählungen bei Eis und Schnee, in Wochen mit Feiertagen, während der Schulferien und unter Baustelleneinflüssen jeglicher Art durchgeführt.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Maßnahme kann es außerdem mehrere Monate dauern, bis sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer auf neue Situationen eingestellt haben.

 

Seitens der BWVI wird daher von einer Verkehrszählung aus den vorgenannten Gründen Abstand genommen.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

Der Antrag soll um folgenden Zusatz ergänzt werden:

 

Die Antwort der BWVI vom 09.03.2020 ist nicht sachgerecht. Die Aussage, Verkehrszählungen würden „immer so durchgeführt“, dass sie möglichst frei von anderweitigen Einflüssen sind, ist unzutreffend, wie eine Nachfrage im Hause ergeben dürfte. In diesem Fall geht es gerade darum, einen bestimmten Einfluss, nämlich die Reduzierung der Fahrspuren, die verbleibende Leistungsfähigkeit und die resultierende Stauung zu quantifizieren. Die Erfahrung bei vorangegangenen Sperrungen an dieser Stelle zeigt, dass eine erhebliche Anpassung der Verkehrsteilnehmer*innen binnen weniger Tage zu beobachten war. Insofern hält die BV an der Forderung fest, die fortbestehende Reduzierung der Fahrspuren auf der B73 im Bereich der Waltershofer Straße für eine Verkehrszählung zu nutzen.

 

Die Bezirksversammlung ist in ihrer Sitzung am 27.10.2020 der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Inneres vom 17.09.2020 gefolgt und hat der Ergänzung einstimmig zugestimmt.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  16.12.2020

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag der Grünen (Drs. 21-0488.01) erneut wie folgt Stellung:

 

 

Das Ziel von durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) durchgeführten Verkehrszählungen ist es, verlässliche Aussagen über das Verkehrsgeschehen treffen zu können. Anwendung finden daher u.a. die „Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, nach denen der Verkehr in sogenannten „Normalwochen“ gezählt wird. Seitens der BVM werden Verkehrszählungen in der Regel an einem repräsentativen Normalwerktag durchgeführt. Dahingehend wurden für die Verkehrszählungen die bereits in Drs. 21-0488 genannten Kriterien festgelegt. Der Grund dafür ist, so für eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse der Verkehrszählung zu sorgen.

 

Aufgrund der aktuellen Situation bedingt durch Corona werden derzeit seitens der BVM keine regelhaften Verkehrszählungen durchgeführt. Im Rahmen eines regelmäßigen Lageberichtes wertet die BVM aktuelle Verkehrsstärken aus. Dabei sind deutliche Veränderungen im Verkehrsgeschehen erkennbar, die allerdings standortspezifisch sehr unterschiedlich ausfallen (in Kalenderwoche 46 beispielsweise bewegen sich die Abweichungen in einer Spanne von +4 Prozent bis zu -41 Prozent), sodass sich keine Faktoren ermitteln lassen, mit Hilfe derer Rückschlüsse auf „normale“ Verkehrsbelastungen möglich wären.

 

Um die aktuelle Baustellensituation auf der Cuxhavener Straße auszunutzen und entsprechende Erkenntnisse daraus zu gewinnen, wird trotz der oben dargestellten Bedenken dem Wunsch der Bezirksversammlung Harburg nachgekommen. Eine Verkehrszählung der Knotenpunkte Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße (siehe Anlage 1) sowie Waltershofer Straße / Neuwiedenthaler Straße (siehe Anlage 2) wurde am 19.11.2020 durchgeführt.

Ergänzend zu den beiden vorgenannten Zählungen wurde seitens der BVM geprüft, inwiefern die gewünschten Verkehrszählungen auf den übrigen Ausweichstrecken durch das Projekt „Automatisierte Verkehrsmengenerfassung“ abgebildet werden können. So befinden sich am Knotenpunkt Finkenwerder Straße / Am Genter Ufer sowie Nincoper Straße / Arp-Schnitger-Stieg entsprechende Anlagen. Für den Knotenpunkt Finkenwerder Straße / Am Genter Ufer sind die Daten vom 19.11.2020 in Anlage 3 dargestellt. Beim Knotenpunkt Nincoper Straße / Arp-Schnitger-Stieg sind derzeit nur die Daten einer Fahrtrichtung abrufbar (siehe Anlage 4). Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein noch laufendes Projekt handelt, dessen Daten noch nicht abschließend qualitätsgesichert sind. Darüber hinaus obliegt es der Bezirksverwaltung Harburg, weitere Verkehrszählungen abseits der Hauptverkehrsstraßen durchführen zu lassen.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Ina Wyzinski

 

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