Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Umgestaltung Winsener Straße Nord
Der nördliche Teil der Winsener Straße zwischen der Hohen Straße und der Rönneburger Straße ist einer der lautesten, verkehrsreichsten und autogerechtesten Straßenzüge des Bezirks. Für den Radverkehr dagegen besteht keinerlei Infrastruktur. So ist das einzig verkehrsgerechte Verhalten für Radfahrende die Nutzung der Fahrbahn inmitten des 4-spurig fließenden Verkehrs mit zahlreichen Bussen und LKW. Da dies offensichtlich für viele Radfahrende nicht zumutbar ist, sieht die Polizei zurzeit davon ab, Radfahrende, die in der Winsener Straße den Gehweg nutzen, zu sanktionieren. Sowohl eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr, als auch eine Radwegenutzungspflicht scheiden aber aus Sicherheitsgründen aus.
Da auch die vorhandenen Gehwege streckenweise zu schmal sind, ist eine Umgestaltung der Winsener Straße in diesem Abschnitt erforderlich, der für den Rad- und Fußverkehr die Schaffung geeigneter Wegeverbindungen erlaubt. Durch die dichte Bebauung ist dies nur möglich, wenn der KfZ-Verkehr auf drei statt vier Fahrspuren geführt wird.
Dies wird bei geschickter Umsetzung den Verkehrsfluss nicht verschlechtern, denn schon jetzt stockt der Verkehr erheblich durch zahlreiche Linksabbieger in die Nebenstraßen, die auf dem linken Fahrstreifen anhalten müssen und den hinter ihnen fahrenden Autos die Weiterfahrt versperren.
Die Aufgabe einer KfZ-Fahrspur würde bedeuten, dass pro Richtung weiterhin ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Zwischen diesen würde zu jeder Einmündung einer Nebenstraße ein Linksabbiegestreifen angeordnet werden können. Der gewonnene Straßenraum würde ausreichen, auf beiden Seiten einen Radstreifen einzurichten und die Gehwege mit der Mindestbreite von jeweils 1,50m auszustatten.
Ergänzend sind die Querungen der Winsener Straße zu optimieren, z. B. ist eine Radverkehrsampel sinnvoll, die Radfahrende aus dem Vinzenzweg direkt in die Nöldekestraße und andersherum führt.
1. Die Bezirksversammlung stellt einen dringenden Handlungsbedarf für den nördlichen Abschnitt der Winsener Straße fest, dort bedarfsgerechte Radverkehrsanlagen einzurichten.
2. Die BWVI wird gebeten, auf Grundlage der Sachverhaltsbeschreibung dem Ausschuss für Mobilität und Inneres eine vorläufige Planung mit Kostenschätzung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Stellen (BWVI, LSBG, RISE-Koordination) mögliche Finanzierungsbausteine zu erörtern und sich für die zeitnahe Durchführung der Maßnahme durch den LSBG einzusetzen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE 19. Februar 2020
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0489) wie folgt Stellung:
Der Senat arbeitet kontinuierlich an der Instandhaltung und der Sanierung von Hamburgs Straßen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches und attraktives Mobilitätsangebot anbieten zu können. Schwerpunkt der laufenden Aktivitäten ist der Erhalt von Straßen, Erschließungen nach den §§ 12, 13 Baugesetzbuch und § 13 Hamburgisches Wegegesetz, die Busoptimierung und der Ausbau der Velorouten, die mit großem personellem und finanziellem Einsatz vorangetrieben werden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt gemäß der Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes die Aufgabe des Trägers der Wegebaulast für die Winsener Straße zwischen Hohen Straße und Rönneburger Straße wahr und legt Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausbaus der Hauptverkehrsstraße fest.
Eine radverkehrsfreundliche Straßengestaltung aufgrund der dichten Randbebauung zu einer kompletten Neugestaltung des Straßenraums führen.
Zur Beurteilung der Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in der Winsener Straße bedarf es konkreter Planungen unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen (Überprüfung des Verkehrsaufkommens, vorhandene Straßen- bzw. Fahrbahnbreite, Unfallauffälligkeiten etc.). Vor dem Hintergrund des großen Handlungsbedarfes im sonstigen Hamburger Radverkehrsnetz und des prioritären Veloroutenausbaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine vorläufige Planung mit Kostenschätzung vorgelegt werden, da die Kapazitäten für andere Radverkehrsplanungen dringender benötigt werden.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille