20-4051.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Überlastung des Ortskerns Marmstorf beenden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.01.2019
Sachverhalt

In Marmstorf herrscht im Berufsverkehr ein hohes Verkehrsaufkommen. Seit einiger Zeit fahren viele „Ausweichler" der Staus auf der A7 und der A1 über die Marmstorfer Poststraße, den Lürader Weg, oder den Sinstorfer Weg, um auf den Marmstorfer Weg und die Bremer Straße durch Harburg  in Richtung Hamburger Innenstadt / Wilhelmsburger Reichsstraße zu kommen. U. a. aus dem Lürader Weg kommend, ist man darauf angewiesen, dass jemand bereit ist, eine Lücke zum Einfädeln zu lassen. Es stockt, weil das kürzlich eingerichtete Halteverbot im Langenbeker Weg  chronisch missachtet wird und sich die Fahrzeuge von Lücke zu Lücke Richtung Marmstorfer Weg hangeln. An der Einmündung zum Marmstorfer Weg müssen sich dann Schüler zwischen die Autos begeben, die beim Versuch, eine Chance zum Einfädeln zu bekommen, den Zebrastreifen blockieren.

Fußgänger, die zur Bushaltestelle Richtung Harburg wollen, überqueren mitunter recht waghalsig den Marmstorfer Weg. ln der schlecht einsehbaren Kurve des östlichen / nördlichen gemeinsamen Geh- und Radweges kommt es manchmal zu heiklen Situationen, weil dieser gerade zu Schulzeiten in zwei Richtungen von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird.

Die bereits ergriffene Maßnahme für die Sicherung des Schulwegs zur Grundschule Marmstorf (temporäre Einbahnstraßenregelung im Feuerteichweg) reicht leider nicht aus bzw. verlagert das Risiko nur um einen Häuserblock. Außerdem wird die Regelung regelmäßig missachtet, ebenso das temporäre Halteverbot im Langenbeker Weg.

 

Im Übrigen ist eine Neuregelung der Verkehrswege in Marmstorf unabhängig von der Staubildung durch Autobahn-Ausweichler erforderlich. Dazu haben Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bereits mehrere Anträge gestellt:

- Tempo 30 im gesamten Langenbeker Weg [DS 20-1804]

- Einbeziehung der Kreuzung Marmstorfer Weg / Ernst-Bergeest-Weg in die Neuplanung und Sanierung des Ernst-Bergeest-Weges. Die Ampel an der Kreuzung ist das Nadelöhr, weshalb sich vor 8.00 Uhr der Rückstau bildet [DS. 20-2124]

 

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1.      Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Missachtung des temporären Halteverbots im Langenbeker Weg und der temporären Einbahnstraßenregelung im Feuerteichweg regelmäßig kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.

2.      Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung eines Durchfahrverbotes von der Madfeldstraße in die Marmstorfer Poststraße zu prüfen. Der Anliegerverkehr soll von dem Durchfahrverbot ausgenommen sein. Das Ergebnis der Prüfung soll im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr (IBV) vorgestellt werden. Dabei soll auch erörtert werden, wie ein solches Durchfahrverbot in geeigneter Weise durchgesetzt werden kann.

3.      Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr ein Konzept für die Überplanung des Knotens Ernst-Bergeest-Weg / Marmstorfer Weg vorzustellen. Dabei sollen die Drucksachen Nr. 20-1804 und 20-2124 (s. o.) einbezogen werden und die Verlegung der Lichtzeichenanlage zur Einmündung Marmstorfer Weg / Langenbeker Weg geprüft werden.

4.      Die Verwaltung wird gebeten, ob bis zu einer Umsetzung eines Konzepts für Marmstorf die Anordnung von Tempo 30 für den südlichen Teil des Marmstorfer Wegs (ab Ernst-Bergeest-Weg), den Langenbeker Weg und den Sinstorfer Weg zur Steigerung der Verkehrssicherheit möglich ist; ggf. ist auch eine temporäre Anordnung zu prüfen, z. B. morgens zwischen 7 und 9 Uhr. Über das Ergebnis dieser Prüfung ist ebenfalls im IBV zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 18.12.2018

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Innes und Sport / PK 46 und die Verkehrsdirektion nehmen zu dem Antrag GRÜNE Drs. 20-4051 wie folgt Stellung:

 

 

 

Stellungnahme des PK 46:

 

Vorbemerkung:

Die Einlassungen können dahingehend bestätigt werden, dass bei Baumaßnahmen oder verkehrsbe­dingten Staus auf den Autobahnen A1, A7 oder den Hauptverkehrsstraßen Ausweichverkehre in den Wohngebieten und somit auch in Marmstorf feststellbar sind. Am PK 46 liegen in diesem Zusammen­hang diverse Beschwerden von Anwohnern aus Marmstorf, aber auch aus den angrenzenden Stadt­teilen vor, die jedoch alle abschließend bearbeitet wurden. Darauf wird in der Regel sofort durch die Stadtteilpolizisten in Form von Kontaktaufnahme mit den Petenten reagiert. Es folgen bei be­gründeten Feststellungen geeignete und den personellen Ressourcen entsprechende Über­wachungsmaßnahmen.

 

 

  1. Anordnung von Tempo 30 im Marmstorfer Weg/Langenbeker Weg und Sinstorfer Weg:

 

Der Ernst-Bergeest-Weg und der Marmstorfer Weg im Teilstück vom Langenbeker Weg bis zum Ernst-Bergeest-Weg sind Hauptverkehrsstraßen, der Sinstorfer Weg ist eine Bezirksstraße mit ge­samtstädtischer Bedeutung. Sie haben stadtteilverbindende Funktionen, indem sie die Bremer Straße und die Winsener Straße von Westen nach Osten und die Hohe Straße mit dem Sinstorfer Weg von Norden nach Süden verbinden. Zusätzlich haben die Straßenzüge eine wichtige Funktion als Wohnsammelstraßen, dort werden die Anlieger- und Erschließungsverkehre der umliegenden Tempo-30-Zonen gebündelt und in das übergeordnete Netz verteilt. Die Straßen verfügen jeweils über einen Fahrstreifen pro Fahrt­richtung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nach § 3 (1) Ziff. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) innerorts 50 km/h. Im Sinstorfer Weg ist im Bereich der Schule aktuell eine T 30-Strecke ange­ordnet worden. Eine Radwegebenutzungspflicht in den Straßen­zügen besteht nicht. Die Straßen werden mit bis zu drei Buslinien (145, 245 und 345) frequentiert.

Die Unfalllage für den Betrachtungszeitraum der letzten 3 Jahre der in Rede stehenden Straßenzüge in Verbindung mit Geschwindigkeitüberschreitungen sowie Radfahrer oder Fußgängerbeteiligung ist als unauffällig zu bezeichnen. Im Jahre 2018 kam es im Marmstorfer Weg zu einem Unfall, bei dem ein Fußgänger unachtsam die Straße überquerte. Der Pkw wich aus und touchierte den Bord­stein, der Fußgänger flüchtet unverletzt und unerkannt. Zusätzlich kam es im Zeitraum zu zwei Auffahrunfällen an der LSA Ernst-Bergeest-Weg/Marmstofer Weg.

 


Zwei weitere Unfälle mit haltenden Pkw im Langenbeker Weg aufgrund Unachtsamkeit und eine Kollision in der Marmstorfer Postraße, ebenfalls mit einem halten­den Pkw aufgrund von Eisglätte, mussten verzeichnet werden.

 

Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse objektiv eine erhebliche Gefahrenlage besteht.

Aufgrund der oben bezeichneten Unfalllage kann in den Straßenzügen keine erhebliche Gefahrenlage erkannt werden, so dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h straßen­verkehrsrechtlich derzeit nicht möglich und auch nicht als erforderlich erscheint.

 

 

  1. Querung von Fußgängern des Marmstorfer Weges im Zusammenhang mit den Bushalte­stellen:

 

Eine Querung von Fußgängern im Marmstorfer Weg südlich der LSA Ernst-Bergeest-Weg im Zu­sammenhang mit den dortigen Bushaltestellen konnte bei zwei Verkehrsbeobachtungen durch den Unterzeichner zu Schulbeginnzeiten (07:15-08:00 Uhr an unterschiedlichen Wochentagen) oder durch den zuständigen Stadtteilpolizisten nicht bestätigt werden. Die (älteren) Schulkinder, die an der westlichen Bushaltestelle aussteigen, gehen auf der westlichen Seite weiter in Richtung der Stadtteil­schule und des Gymnasiums im Sinstorfer Weg. Die östliche Bushaltestelle wird ebenfalls von Schülern dieser Schulen frequentiert, die den Langenbeker Weg jedoch an der FLSA in Höhe Sinstorfer Weg signalisiert überqueren. Weiter Querungen konnten nicht beobachtet werden.

 

 

  1. Benutzung des angeblichen gemeinsamen Geh- und Radweges im Marmstorfer Weg:

 

Im Marmstorfer Weg befindet sich auf der Ostseite durchgängig ein Gehweg. Dieser ist für Fahrrad­fahrer nicht freigegeben und darf von diesen, außer von Kindern bis zum 10. Lebensjahr, nicht benutzt werden. Feststellbar war bei den Verkehrsbeobachtungen jedoch, dass dieser von rad­fahrenden Schülern (deutlich über 10 Jahre alt) vom Ernst-Bergeest-Weg kommend, benutzt wird. Dies führt zu Konflikten mit Fußgängern, gerade im Bereich der Bushaltestelle und kann nicht toleriert werden. Durch repressive Maßnahmen und eine Verdeutlichung, dass es sich ausschließlich um einen Gehweg handelt (Aufstellung VZ 239 Sonderweg Fußgänger) soll diesem Phänomen ent­gegengewirkt werden.

Auf der Westseite befindet sich lediglich ab dem Feuerteichweg ein Gehweg. Auch dieser ist für Fahr­radfahrer nicht freigegeben. Eine rote Pflasterung suggeriert hier jedoch einen Radweg, ein Umbau über den Straßenbaulasträger wird angeregt. Verkehrsunfälle in diesem Zusammenhang sind nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

  1. Verbot der Einfahrt in den Feuerteichweg:

 

Nachdem bereits im Jahr 2013 festgestellt wurde, dass es aufgrund der in Rede stehenden Rückstaus zu gefährlichen Situationen zwischen Schulkindern und Pkw-Fahrern kam, wurde von der Marmstorfer Poststraße kommend in den Feuerteichweg ein Verbot der Einfahrt angeordnet. Dieses gilt temporär montags bis freitags von 07:00-09:00 Uhr (Radfahrverkehr ist zulässig) und führte zu einer deutlichen Entschärfung der Situation. Leider ist immer wieder feststellbar, dass sich nicht alle Fahr­zeugführer daran halten. Der zuständige Stadtteilpolizist befindet sich dort jedoch regelmäßig vor Ort und sanktioniert entsprechend festgestelltes Fehlverhalten.

 

  1. Haltverbot im Langenbeker Weg:

 

Gemeint ist hier ein kurzes Teilstück des Langenbeker Wegs von Hausnummer 1 (gegenüber) bis zur Einmündung in Richtung Marmstorfer Weg. Dort wurde bereits im Jahr 2005 ein befristetes Halt­verbot von Montag-Freitag 07:00-08:00 Uhr angeordnet. Aufgrund des Rückstaus und unüber­sicht­licher Situationen durch Parkende und Vorbeifahrer wurde diese Maßnahme zur Verkehrs­sicherheit besonders im Hinblick auf den Schulweg angeordnet. Im Jahr 2017 wurde die Zeit um eine Stunde auf 09:00 Uhr, analog zum Durchfahrtverbot in den Feuerteichweg, angepasst. Auch hier wird der Stadt­teilpolizist regelmäßig tätig.

 

  1. FGÜ Langenbeker Weg/Marmstorfer Weg:

 

Eine Überprüfung des FGÜ ergab, dass neben diesem noch immer eine alte Fahrradfurt aufge­zeichnet ist, die einen Radweg suggeriert (siehe Punkt 3.). Fahrzeugführer, die aus Richtung Marmstorfer Poststraße über den Langenbeker Weg in den Marmstorfer Weg abbiegen wollen, müssen an die Sichtlinie heranfahren und stehen dann derzeit auf der Radfurt und mit dem Fahr­zeugheck ca. 1 m auf dem FGÜ. Die Verkehrsbeobachtung ergab, dass die Fußgänger dann hinter den Fahrzeugen gefahrlos den FGÜ überqueren können, da die nachfolgenden Fahrzeugführer die Fuß­gänger sehen und vor dem FGÜ anhalten. Um die Situation jedoch zu verbessern, wird die Fahrrad­furt entfernt und der FGÜ von 3 m auf 4 m in Rtg. Westen verlängert. Zusätzlich werden kurze Schutzgitter an den Scheitelpunkten der Einmündung aufgestellt, so dass die Fußgänger in Richtung FGÜ kanalisiert werden. Unfälle auf dem FGÜ sind nicht bekannt.

 

  1. Durchfahrtverbot Marmstorfer Poststraße:

 

Bei der Marmstorfer Poststraße handelt es sich um eine Verbindungsstraße von der Maldfeldstraße bis in den Ortskern von Marmstorf. Sie ist ca. 1,2 km lang und weist eine vereinzelte Wohnbebauung auf. Sie erschließt und sammelt die Verkehre aus den Wohngebieten östlich (Käfersiedlung) und westlich (Feuerberg, Suerfeld, Kleefeld, Hitzenbergen und einige andere Straßen). In der  Marmstorfer Poststraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (T 30-Zone). Zusätzlich gilt ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Anlieger frei).




Diese straßenbaubehördliche Anordnung wurde bereits im Jahre 1964 aufgrund der eingeschränkten Tragfähigkeit des Straßenbelages erlassen und im Jahre 1994 von der ursprünglichen Tonnage­begrenzung von 5 t auf 3,5 t geändert.  Eine relevante Unfalllage in der Marmstorfer Poststraße ist nicht vorhanden.

Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum, der im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehen muss. Eine besondere Gefährdungslage, die eine Einschränkung erforderlich macht und ein Verbot der Einfahrt (ausgenommen Anlieger) rechtlich ermöglichen würde, kann nicht erkannt werden. Darüber hinaus wäre eine Anliegerlösung aufgrund der unübersichtlichen Anzahl möglicher Anlieger nicht realistisch und kontrollierbar und muss aus diesem Grund schon abgelehnt werden.

 

 

Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD 51), die sich der Stellungnahme des PK 46 umfänglich anschließt:

 

Ergänzend kann noch gesagt werden, dass am Knotenpunkt Marmstorfer Weg/Ernst-Bergeest-Weg durch die VD52 bereits im April diesen Jahres eine Umlaufverlängerung angeordnet und durch den LSBG umgesetzt wurde, um einen besseren Abfluss aus dem Marmstorfer Weg in Richtung Harburg zu ermöglichen. Diese Maßnahme wird zurzeit evaluiert.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski