20-4396.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. "Metronom-Halt in Neugraben"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2019
Sachverhalt

Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 hielten die Regionalzüge von Hamburg nach Cuxhaven am Bahnhof Neugraben. Mit der Verlängerung der S3 bis Buxtehude und Stade wurde dieser Halt aufgegeben.

Mittlerweile hat sich die Situation stark verändert. In Neugraben und Fischbek entstehen mit dem Vogelkamp, dem Fischbeker Heidbrook und dem Fischbeker Rethen Wohngebiete für insgesamt ca. 10.000 neue Bewohner. Hinzu kommen die ca. 2.000 Bewohner der 4 Flüchtlingsunterkünfte im Stadtteil. (Wenn die Laufzeit der Unterkünfte beendet ist, werden auf diesen Flächen ebenfalls Wohnungen entstehen.). Die Bevölkerung von Neugraben-Fischbek wird allein durch diese neuen Quartiere um 40 bis 50 Prozent wachsen.

Die S 3 und die S 31 sind seit Jahren chronisch überlastet. Der Einsatz von Langzügen und der dichtere Takt ab Dezember 2018 werden zwar eine gewisse Entlastung bringen, aber der Bedarf wird auch weiterhin nicht annähernd gedeckt sein. Zudem suchen immer mehr Bürger nach Alternativen zum PKW, um ihre Wege auf die Nordseite der Elbe zurückzulegen,

Zudem führt momentan jede Störung im S-Bahnbetrieb (Stellwerksstörung, Polizeieinsatz, Personen im Gleis, technische Defekte, Witterungsprobleme etc. etc.) dazu, dass der Schienenweg von Süderelbe nach Harburg und weiter in die Stadtteile nördlich der Elbe blockiert ist. Schienenersatzverkehr über die Cuxhavener Straße ist keine zumutbare Alternative, zumal es dauert, bis er eingerichtet ist.

Eine Entlastung der S 3 (und auch des Elbtunnels und der Cuxhavener Straße) wäre mit vertretbarem Aufwand zu erreichen, indem der Metronom wieder in Neugraben hält. Dafür müsste der vorhandene Bahnsteig modernisiert und überdacht werden. So entstünde eine attraktive, schnelle und von der S-Bahn unabhängige Verbindung von Neugraben nach Harburg und zum Hauptbahnhof.

Entsprechende Vorstöße wurden in der Vergangenheit regelmäßig negativ beschieden. Die Linie wird künftig von der Verkehrsgesellschaft Start Unterelbe mbH[16] bedient. Dabei handelt es sich um ein neu gegründetes Tochterunternehmen der Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, die wiederum ein Tochterunternehmen der DB Regio ist. [OD1]  Diese ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Konzerns Deutsche Bahn.


 [OD1]Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Metronom_Eisenbahngesellschaft

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Vertreterinnen und Vertreter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Verkehrsgesellschaft Unterelbe mgH werden gebeten die Einrichtung eines zusätzlichen Halts des Metronoms in Neugraben zu prüfen und darüber im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr zu berichten.

 

 

Bezirksversammlung Harburg  28.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag Fraktion GRÜNE   Drs. 20-4396 wie folgt Stellung:

 

 

Die Regionalexpress-Linie RE5 Hamburg – Cuxhaven wird seit dem Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2018 nicht mehr von der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (Metronom),  sondern von der Regionalverkehre Start Deutschland GmbH (Start Unterelbe) bedient, wobei Verkehrsangebot sowie eingesetzter Fuhrpark unverändert geblieben sind.

 

Ein regelmäßiger Verkehrshalt des RE5 in Neugraben ist aus Sicht der zuständigen Behörde nicht sinnvoll. In Neugraben steht nur ein nicht barrierefrei ausgebauter Bahnsteig zur Verfügung, der in unregelmäßigen Abständen und ausschließlich im Falle von außerplanmäßigen Ereignissen interimsweise genutzt wird. Er dient in diesen Störungsfällen dazu, zumindest einem Teil der Fahrgäste, die nicht auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, Fahrzeitverkürzungen gegenüber einem Umstieg in Buxtehude (der nächste RE5-Verkehrshalt hinter Harburg mit bahnsteiggleicher Übergangsmöglichkeit zur S-Bahn) zu ermöglichen.

Ein regelhafter Halt des RE5 in Neugraben wird seitens der zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen und Hamburg nicht befürwortet, da:

 

  • der Bahnsteig nicht barrierefrei ist bzw. aufwändig ausgebaut werden müsste,
  • ein solcher Ausbau angesichts des geringen Verkehrswertes des RE5 für Neugraben (RE5 nur Stundentakt mit wenigen Verstärkungszügen in den Hauptverkehrszeiten) im Vergleich zum Fahrplanangebot der S-Bahn-Linien S3/S31 (10-Minuten-Takt bzw. in den Hauptverkehrszeiten 5-Minuten-Takt) keine Priorität gegenüber dem Abschluss des barrierefreien Ausbaus der anderen Schnellbahnstationen genießt,
  • die Aufgabe des RE5 nicht in der lokalen Erschließung des Einzugsbereiches von Neugraben, sondern in der schnellen Anbindung des niedersächsischen Umlandes liegt.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski