21-2434.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-und SPD-Fraktion betr. Staus in Neuenfelde während Sperrung des Estesperrwerks verhindern (Ersetzungszantrag zu Drs. 21-2377)

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 1.6

Sachverhalt

Das Estesperrwerk ist vom 29. August bis zunächst zum 30. Oktober 2022 wegen Instandsetzungsarbeiten an der Klappbrücke voll gesperrt. Der Verkehr wird größtenteils über Neuenfelde abgeleitet. Hier kommt es insbesondere im Berufsverkehr teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen.

 

Die Ampelschaltungen im Bereich Marschkamper Deich/Nincoper Straße und Nincoper Deich/Nincoper Straße und die Straßensituation vor Ort (keine Abbiegespur nach Süden auf der Nincoper Straße) ist nicht auf das hohe Verkehrsaufkommen ausgerichtet.

 

Möglicherweise würde eine bessere Abstimmung der Ampelphasen, insbesondere im Hinblick auf den Abbiegeverkehr stadtauswärts von der Nincoper Straße in Richtung Nincoper Deich sowie eine Verlängerung der Ampelphasen in Richtung des Verkehrsflusses die Situation entspannen. 

 

Die aktuelle Situation wird voraussichtlich nur bis Ende Oktober vorliegen, dann soll die Sperrung des Estesperrwerks aufgehoben werden. Die geplante Deicherhöhung auf Neuenfelder Hauptdeich mit einer Bauzeit von 3 Jahren und die Öffnung der AB  Abfahrt Rübcke wird jedoch eine ähnliche Lage hervorrufen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zusammen mit der Polizei und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu prüfen, inwiefern die Ampelphasen an den Kreuzungen Marschkamper Deich/Nincoper Straße und Nincoper Deich/Nincoper Straße so optimieren werden können, dass Staus während der Bauarbeiten am Estesperrwerk vermieden werden. Sollte die der Fall sein, bitten wir um zügige Umsetzung der Maßnahme.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  01.11.2022

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Die aktuelle Problematik und die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen wurden bereits über die Behörde für Inneres und Sport (BIS), bzw. die Verkehrsdirektion (VD) 52 an den für die Programmierung der Lichtsignalanlagen (LSA) zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) herangetragen.

 

Gemeinsam sind BIS/VD52 und der LSBG zu dem Schluss gekommen, dass eine weitere Optimierung der Steuerung nicht möglich ist und die vorhandene verkehrsabhängige Steuerung für die aktuelle Verkehrslage die beste Abwicklung der Verkehre ermöglicht. Um ein Blockieren des Kreuzungsbereichs und des folgenden Geradeausverkehrs zu vermeiden, wird sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze bei vorhandener Staudetektion in der Nincoper Straße ein Grünpfeil geschaltet, mit dem der linksabbiegende Verkehr in den Nincoper Deich ohne Konflikt zu anderen Verkehrsteilnehmenden abbiegen kann. Die Freigabelänge des Grünpfeils ist hierbei abhängig von der Stausituation im Nincoper Deich sowie dem Verkehrsaufkommen in den anderen Knotenpunkt-Zufahrten.

 

Weitere Optimierungen an der Lichtsignalanlage (LSA) sind nur möglich, wenn dafür andere Verkehrsteilnehmende eingeschränkt werden. Bereits in der jetzigen Situation ergeben sich Rückstaus in allen Zufahrten der Kreuzung, da der vorhandene Straßenquerschnitt unabhängig von der LSA-Steuerung zur Abwicklung des erhöhten Verkehrsaufkommens nicht ausreichend dimensioniert ist.

 

 

 

Die Behörde für Inneres nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

1. Sachstand

Aktuell findet auf dem Gebiet Niedersachsens eine Sanierungsmaßnahme der Kreisstraße K 39 sowie auf Hamburger Gebiet eine Sanierung des Estesperrwerks durch Hamburg Port Authority (HPA) unter Vollsperrung des Neuenfelder Hauptdeiches/ Cranzer Hauptdeiches statt. Die daraus resultierenden Mehrverkehre führen zu einer zeitweiligen Überlastung auf der Umleitungsstrecke. Hiervon ist insbesondere der Knoten Marschkamper Deich / Nincoper Straße sowie der Knoten Nincoper Straße / Nincoper Deich betroffen. Beide Knoten sind verkehrsabhängig geschaltet und koordiniert. Die Anlagen sind nicht an einen Verkehrsrechner angeschlossen.

 

2. Prüfung

Durch das PK 47 und VD 52 wurden vor Ort Verkehrsschauen zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es in allen Knotenpunktzufahrten zu Rückstaus in den Spitzenstunden kommt.

 

In Abstimmung mit der für die verkehrsabhängige Steuerung zuständigen Stelle IV/S1 beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde geprüft, ob hier eine Optimierung der Schaltung möglich ist.

 

3. Stellungnahme

Zur Frage der Optimierung der Signalschaltung hat der LSBG nach hiesigem Kenntnisstand über die BVM in eigener Zuständigkeit Stellung genommen.

 

VD 52 teilt die Ansicht des LSBG, dass die Abwicklung der Verkehre mit den zur Verfügung stehenden Programmen mittels der dort derzeit laufenden verkehrsabhängigen Steuerung das Optimum darstellt, so dass ein Eingriff als nicht zielführend erachtet wird.

 

Anlässlich einer der BIS bereits vorliegenden Beschwerdelage wurde die Möglichkeit einer Postenregelung geprüft.

 

Ungeachtet der dafür erforderlichen personellen Ressourcen wurde diese verworfen, da eine Überstauung in allen Zufahrten vorliegt und die Nähe der Anlagen eine Koordinierung erfordert, die die Posten nicht leisten können. Die Verkehrsabwicklung würde sich daher nach hiesiger Einschätzung gar verschlechtern. 

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

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