21-0877.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Wegesicherheit an der Kieskuhle am Kiesbarg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.05.2021 Regionalausschuss Süderelbe Ö 5

Sachverhalt

Die ehemalige Kieskuhle am Rand der Fischbeker Heide ist heute ein Landschaftsschutzgebiet, Hundeauslauffläche und beliebtes Freizeitgebiet für Anwohner*innen, aber auch Besucher*innen aus Hamburg und Umgebung. Die Regenfälle der letzten Monate haben die Wege entlang der Kieskuhle, insbesondere an abschüssigen Stellen, stark erodiert, so dass Zweifel an der Verkehrssicherheit angebracht sind. Während die Parkplätze rund um die Kieskuhle mit wassergebundener Decke saniert worden sind, sind die Wege weiter in einem schlechten Zustand. Die Balken, die den Abstieg erleichtern sollten, sind weitgehend unterspült und verrottet, es klaffen tiefe Löcher im Weg. Der Weg zwischen Kiesbarg und Bushaltestelle Fischbeker Heideweg ist aufgrund der großflächigen Sandstellen mit dem Rad oder Kinderwagen kaum noch zu befahren.

 

 

Petitum/Beschluss


Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Vorschläge zur naturfreundlichen Sanierung der Wanderwege rund um die Kieskuhle zu erarbeiten und im Regionalausschuss Süderelbe vorzulegen. Dabei soll die Versiegelung möglichst geringgehalten werden.

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg         28.04.2021

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:

 

Die ehemalige Kieskuhle am Rande des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide befindet sich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg, Fachamt Management des öffentlichen Raumes und wird von der Revierförsterei Hausbruch fachlich betreut. Das Gebiet ist als Hundeauslaufzone nach §8 Abs. 3 Hundegesetz ausgewiesen.  Obwohl es überwiegend frei von Gehölzen ist, gilt es rechtlich als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Hierzu zählen auch die Wege, die das Hundeauslaufgebiet rundherum begrenzen. Diese sind weder öffentlich gewidmet noch besteht eine besondere Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungspflicht, zumal es sich vorrangig um untergeordnete Wanderwege handelt, die nicht zur regelmäßigen Befahrung mit Kraftfahrzeugen dienen. Die im Antrag beschriebenen Mängel sind nach der geltenden Rechtsprechung als waldtypische Gefahren anzusehen und vom Waldbesucher grundsätzlich hinzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Wegeunebenheiten, hervorstehende Wurzeln und Steine aber auch stärkere Ausspülungen in Folge von Erosion. Auch wenn die Kieskuhle selbst nicht mehr Teil des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide ist, sind die Flächen als natürliche Pufferzone  des unmittelbar angrenzenden FFH-Gebietes zu betrachten. Dies gilt in besonderem Maße für den ebenfalls kritisierten Weg zwischen Kiesbarg und der Bushaltestelle Fischbeker Heideweg, der nahezu auf ganzer Länge durch das NSG verläuft und nach Rücksprache mit der zuständigen Dienstelle in der BUKEA, Abt. Naturschutz, in seinem landschaftsprägenden, natürlichen Charakter unbedingt erhalten bleiben soll. Aus den bereits genannten Gründen besteht auch hier weder ein Anspruch auf durchgängige Befahrbarkeit mit dem Fahrrad oder Kinderwagen noch auf Barrierefreiheit.

 

 

Die Revierförsterei Hausbruch wird dennoch im Sinne des Antrages die Wege entlang der ehemaligen Kieskuhle einer eingehenden Prüfung unterziehen und außergewöhnliche Gefahrenpunkte mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln umgehend beseitigen oder zumindest entschärfen. Für eine grundlegende Sanierung der Wanderwege stehen dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes aktuell keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

gez. Fredenhagen

 

f.d.R.

Kaidas

 

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