Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Planung der Verkehrsanlagen in den Fischbeker Reethen mit Blick auf Fuß- und Radverkehr verbessern
In den beiden Neubaugebieten Fischbeker Heidbrook und Vogelkamp Neugraben sind jeweils schon kurz nach der Fertigstellung der Verkehrsanlagen Probleme mit zu schnellem Durchgangsverkehr aufgefallen. Breite Straßen mit einer geraden Straßenführung laden zum (zu) schnellen Fahren ein, großzügige Kurvenradien zum Parken in diesen Bereichen – mitunter auch vor abgesenkten Übergängen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Mit nachträglich hergerichteten Verengungen, Halteverboten und Dialogdisplays sollen die Probleme nun nachträglich gemildert werden.
Mit diesen Erfahrungen im Hinterkopf sollte die Verkehrsanlagenplanung für die Fischbeker Reethen einer erneuten kritischen Prüfung unterzogen werden, sodass bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sofort mitgebaut und nicht erst später nachgerüstet werden – wenn es dann überhaupt noch optimal möglich ist. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit der Menschen im Quartier von Anfang an, es ist auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung.
Kritisch sehen wir bei der aktuellen Planung etwa die gerade Verkehrsführung der Gründerstraße und der Neu Wulmstorfer Schulstraße (Arbeitstitel) in großen Teilen, Verengungen gibt es hier lediglich im östlichen Bereich der Neu Wulmstorfer Schulstraße im Umfeld der Schule. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Führung des Radverkehrs in der Gewerbestraße. Hier werden Radfahrende unmittelbar nach der Kurve aus der Straße „Im Moor“ kommend bei Tempo 50 in den Mischverkehr geleitet – bei aufgrund der Gewerbebetriebe erhöhtem Anteil des Schwerlastverkehrs. Im Sinne einer Mobilitätwende sollte es den Menschen jedoch möglichst attraktiv gemacht werden, mit dem Rad bis zu ihrem Arbeitsplatz zu fahren – etwa, indem die Radverkehrsanlagen in der gesamten Gründerstraße weitergeführt werden und dafür die bisher geplanten Parkbuchten entfallen. Menschen, die trotz guter Verkehrsanbindung durch S-Bahn und Veloroute/Radschnellweg mit dem Auto zur Arbeit kommen müssen, können auf den Betriebsgeländen der Firmen oder in den geplanten Quartiersgaragen Parkplätze finden. Besser noch wäre die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf das gesamte Gebiet, also auch auf die Straßen „Am Moor“ und Gründerstraße. Dies würde vor allem auch die Sicherheit der Schulkinder erhöhen, da Schule und Sportanlagen auf gegenüberliegenden Straßenseiten der Straße „Am Moor“ liegen.
Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksverwaltung, gemeinsam mit der IBA die Verkehrsanlagenplanung im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw. das Vermeiden überhöhter Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu überprüfen. Notwendige und für als sinnvoll erachtete bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sollen in die Planung einfließen, wobei die Erfahrungen aus dem Vogelkamp Neugraben und dem Fischbeker Heidbrook berücksichtigt werden sollen. Die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf das gesamte Gebiet soll erneut geprüft werden, um besonders vor der Schule und den Sportanlagen die Sicherheit zu erhöhen. Auch das Parken in Kurven und vor Fußgängerüberwegen in Kreuzungsbereichen soll durch kluge Planung verhindert werden, etwa durch möglichst enge Kurvenradien und das Vorziehen der Querungsstellen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
27. Juni 2023
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nehmen zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, Drs. 21-3034 wie folgt Stellung:
Stellungnahme der BSW
Die erneute 1. Verschickung der Verkehrsanlagenplanung ist vom 28.04.2023 bis zum 16.06.2023 erfolgt. Alle relevanten Behörden und Fachdienststellen sind daran beteiligt. In Abstimmung mit dem Bezirksamt Harburg werden die im
Petitum/Beschlussvorschlag des bezirklichen Antrags (Drucksachen–Nr.: 21-3034) benannten Prüfaufträge in der Stellungnahme des BA Harburg integriert bzw. durch die IBA Hamburg in die weitere Prüfung zur ordnungsgemäßen Abwägung aufgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung können erst nach der ordnungsgemäßen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen geliefert werden.
Beitrag der BVM zu Tempo 30
Zu den betreffenden Straßenabschnitten hat die BVM keine genauen Informationen. Die BVM steht der Ausweitung von Tempo-30-Zonen grundsätzlich offen gegenüber. Dabei sind die rechtlichen Rahmen der StVO zu beachten. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille