21-2418.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Öffentliche Veranstaltungen im Bezirk nachhaltig gestalten

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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28.11.2023
Sachverhalt

Die von den Vereinten Nationen bereits 2015 verabschiedeten Sustainable Development Goals stellen auch die Hamburger Bezirke vor neue Herausforderungen. Wenn der Wandel zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft gelingen soll, muss  nachhaltiges Denken und Handeln lokal verankert und mit Leben gefüllt werden.

Der sorgsame Umgang mit Ressourcen ist ein wichtiger Bereich  für nachhaltiges Handeln im Umwelt- und Klimaschutz. Dieses fokussiert sich aktuell zunehmend auf Energieeinsparungen, sollte aber auch andere Ressourcen einbeziehen.  Ein Handlungsbereich sind alle  öffentlichen Veranstaltungen, die vom Bezirk  genehmigt und mit Bezirksmitteln unterstützt werden. Diese sind  ein hervorragendes Modell, um Nachhaltigkeit für jedermann erlebbar zu machen und als Vorbild  Denkanstöße für eigenes Handeln zu geben.

Insgesamt fehlt in  Harburg bisher  ein verbindlicher Orientierungsrahmen zur Nachhaltigkeit  für vom Bezirk genehmigte und finanzierte  öffentliche Veranstaltungen.  

Seit 2019 entwickelt Green Events Hamburg  in dem Projekt „Zukunft veranstalten – 101 Maßnahmen für nachhaltige Veranstaltungen“ gemeinsam mit der Hamburger Umweltbehörde (BUKEA) und im Auftrage des Hamburger Senats eine Handreichung für nachhaltige Veranstaltungen. Eine  umfangreiche aktuelle Handreichung vom März 2021  steht  mit 10 Handlungsfeldern zur Verfügung:  https://greeneventshamburg.de/wp-content/uploads/2021/03/HandreichungV7_20210311.pdf

Das Projekt Nachhaltige Veranstaltungen wird  aktuell von der Stabsstelle Nachhaltigkeit der BUKEA koordiniert und im Rahmen einer Zuwendung von Green Events Hamburg entwickelt. Eine Senatsdrucksache hierzu, eine finale Handreichung und ein Kriterienkatalog sind zur Zeit noch in Arbeit  und für 2022/2023 geplant. Im Rahmen der Arbeit sind auch die Bezirksämter beteiligt.

Unter dem Motto „learning by doing” kann  der Bezirk aber bereits jetzt pragmatisch die aktuelle Handreichung als Orientierung zur Gestaltung seiner Veranstaltungen nutzen. Insbesondere folgende Handlungsfelder  sollten im Bezirk bei Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen Berücksichtigung finden:

        Veranstaltungsmittel: u.a.  Ressourcenverbrauch, Klimaanpassung, Barrierefreiheit und Interessenberücksichtigung von Anwohner:innen,

        Klimaschutzmaßnahmen: u.a. An- und Abreise der Besuchenden und Energieversorgung,

        Beschaffung, Material und Abfallkonzept: u.a. Ausstattung mit Geschirr, Abfallkonzept- und Abfallvermeidung,

        Gastronomie: u.a. Catering und Abfall,

        Soziale Aspekte und Inklusion: u.a. Anti-Diskriminierung, und Gesundheit.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung  unterstützt die  Berücksichtigung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements  bei Anträgen zur Genehmigung  und Förderungen  öffentlicher Veranstaltungen.

Die Verwaltung soll Antragsteller:innen  die jeweils aktuelle Handreichung von Green Events Hamburg für nachhaltige Veranstaltungen mit dem Hinweis zur Verfügung stellen,  diese ggf. im Antragsverfahren zu berücksichtigen.

Die Verwaltung soll aus bezirklicher Sicht  über Entwicklung und Perspektiven derArbeit am Projekt „Nachhaltige Veranstaltungen“ und über  Möglichkeiten  der Umsetzung  eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements im Bezirk im Ausschuss für Klimaschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz (KUV) berichten.

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

 Bezirksamt Harburg 

 

 

       16. November 2023

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag GRÜNE (Drs. 21-2418) wie folgt Stellung:

 

Der aktuelle Sachstand in Bezug auf Nachhaltigkeit bei öffentlichen Veranstaltungen stellt sich wie folgt dar:

 

Der verbindliche Orientierungsrahmen fehlt nicht nur in Harburg, sondern Hamburg weit. Der von der BUKEA bzw. Green Events entwickelte Handlungsrahmen hat keine Rechtsverbindlichkeit, sondern ist als Empfehlung für ein freiwilliges Handeln der Veranstalter zu sehen. Der BUKEA ist es bislang nicht gelungen, die benannten Nachhaltigkeitskriterien bestehenden Rechtsgrundlagen zuzuordnen und die rechtliche Verknüpfbarkeit mit den Genehmigungsgrundlagen wie z.B. Hamburgisches Wegegesetz oder Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen nachzuweisen. Ebenso wenig ist es gelungen, eine eigene Rechtsgrundlage zu entwickeln, die die Rechtsverbindlichkeit und damit auch die Durchsetzbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien und - maßnahmen herstellt. 

Es gibt bereits einige Veranstalter (z.B. Harburg Marketing e.V., WAGS im Rahmen des Weihnachtsmarktes), die auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitskriterien (wie z.B. Barrierefreiheit, klimaschonende An- und Abreise der Besucher, Verwendung von Ökostrom und Ökotoiletten) in ihren Veranstaltungskonzepten einfließen lassen.

Seitens der Genehmigungsdienststelle für Sondernutzungen können solche Kriterien mangels entsprechender Rechtsgrundlage im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung auf Basis des Hamburgischen Wegegesetzes oder Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen nicht bindend gefordert werden. Nun ist das Problem aber erkannt und die BUKEA arbeitet kontinuierlich an einer Lösung ein Zeitziel wurde hierfür bislang aber nicht festgelegt.

 

Die Möglichkeiten der Umsetzung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements im Bezirk gestalten sich ohne Rechtsgrundlage bzw.  verbindliche Umsetzung als schwierig. Ohne Rechtsgrundlage fehlt auch ein entsprechendes Druckmittel, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Veranstalter auf freiwilliger Basis die doch sehr umfangreichen Nachhaltigkeitskriterien der Handreichung umsetzen wird.

 

Selbst wenn sich das Problem der fehlenden Rechtsgrundlage lösen ließe, fehlen dem Bezirksamt Personalressourcen, um die Veranstalter in der erforderlichen Tiefe und Breite in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und deren Umsetzung zu beraten und auch während der Durchführung der Veranstaltungen kontrollieren und ggf. maßregelnd eingreifen zu können bzw. die Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsauflagen ahndungsrechtlich zu verfolgen.

 

Aktuell bleibt der Verwaltung daher nur, relativ niedrigschwellig und auf informativem Wege die Veranstalter auf den entwickelten Handlungsrahmen und das Beratungsangebot von Green Events hinzuweisen. Dieser Hinweis erfolgt sowohl im Rahmen der Zuwendungsverfahren als auch der Veranstaltungsgenehmigung im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen.

 

Die Handreichung ist auch vom Bezirksamt an die bekannten kulturellen Akteure im Bezirk versendet und im Workshop Stadtteilkultur mit den regelhaft finanzierten Einrichtungen besprochen worden.

 

 

Fredenhagen