20-3441.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Kostenlose Entsorgung von Grünschnitt für Umweltorganisationen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.01.2019
Sachverhalt

Jedes Jahr werden die Hamburger Naturschutzgebiete von engagierten Mitgliedern des NABU oder anderer Umweltorganisationen von Neophyten und Wildwuchs befreit. Dabei fallen erheblich Mengen Grünschnitt an, die dann in den Recyclinghöfen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Entsorgung ist für den NABU und andere Umweltorganisationen kostenpflichtig.

Fallen bei Pflegeeinsätzen größere Mengen von Pflanzenmaterial, (Neophyten, Pflegemahd, Entkusselung) an, werden diese an Punkten im Gebiet gesammelt, wo sie vom Ranger des Naturschutzamts (BUE) oder ggf. einer vom Naturschutzamt beauftragten Firma abgeholt werden. Paradoxerweise ist es so, dass dann auch das Naturschutzamt bei der Entsorgung in den stadteigenen Recyclinghöfen Gebühren zahlen muss - bei größeren Mengen in nicht unerheblicher Höhe.

Dies hat im Moorgürtel - aber auch in anderen Naturschutzgebieten - mit dazu geführt, dass landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Flächen von der BUE oder "Hamburg Wasser" (ein bedeutender Flächenbesitzer im Moorgürtel) nur noch durch kostengünstiges Mulchen offengehalten werden. Hierbei bleibt die zerhäckselte Vegetation auf den Flächen liegen und reichert diese mit Nährstoffen an, wodurch sich nährstoffliebende Pflanzen (Brennnessel, Brombeere) stark ausbreiten und die Pflanzen- und Tierwelt immer artenärmer wird. Notwendig wäre eine Pflegemahd mit Abtransport des Mahdguts.

Sinnvoll wäre hier eine Weiternutzung in Form der Kompostierung - wofür ggf. auch Kapazitäten zu schaffen sind. Eine solche Regelung würde in den Naturschutzgebieten einen wertvollen Beitrag leisten zum Erhalt der Artenvielfalt, welche häufig - in alten Kulturlandschaften - von einer adäquaten Pflege der Lebensräume abhängt.

Die Arbeiten in den Naturschutzgebieten dient der Pflege und dem Erhalt der Gebiete und somit dem Wohle der Allgemeinheit. Sie wird zu einem großen Teil von ehrenamtlichen Helfern geleistet.

Da sollte es selbstverständlich sein, dass die Entsorgung des Grünzeugs kostenlos ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge sich dafür einsetzen, dass Hamburger Naturschutzorganisationen ihren Grünschnitt in den Hamburger Recyclinghöfen kostenlos entsorgen können.

 

 

Bezirksversammlung Harburg 11.01.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem Antrag GRÜNE  Drs. 20-3441 wie folgt Stellung:

 

 

Die BUE begrüßt die vielfältigen Aktivitäten der Umweltorganisationen in den Hamburger Naturschutzgebieten und unterstützt diese organisatorisch und finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Insofern kann sie das Anliegen des Antrages gut nachvollziehen. Gleichwohl muss sie aus allgemeinen Erwägungen zur gebührenfinanzierten Tätigkeit der Hamburger Stadtreinigung (SRH) die Zielsetzung des Petitums ablehnen.

 

Die Abfallentsorgungsleistungen der SRH sind (bis auf bestimmte gewerbliche Leistungen) gebührenfinanziert. Dabei gelten allgemeine gebührenrechtliche Grundsätze (u.a. Kostendeckung). Eine geltende Gebührenordnung im Hinblick auf die gemeinnützige Tätigkeit des Abfallbesitzers einfach unangewendet zu lassen, ist nicht zulässig und wäre auch systemfremd, da man die bei der SRH in diesem Zusammenhang entstehenden Entsorgungskosten weder aus den Hausmüllgebühren der privaten Haushalte noch aus den Entgelten, die gewerbliche Anlieferer von Grünabfällen bezahlen, decken könnte.

 

Die BUE bietet aus diesem Grund unter der Voraussetzung einer ausreichenden Ressourcenausstattung an, künftig die Kosten für die Entsorgung von Grünabfällen zu tragen, die bei Maßnahmen der Umweltorganisationen in Hamburger Naturschutzgebieten anfallen. Die Umweltorganisationen sollten sich hierfür rechtzeitig im Vorwege an die jeweils zuständigen Naturschutzverwaltungen der Freien und Hansestadt Hamburg wenden, um die Kostenübernahme zu klären.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski