21-2275.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Gesundes Schulessen an Harburger Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2022
Sachverhalt

Ein gesundes Mittagessen trägt dazu bei, den Körper mit wichtigen Nährstoffen für den Tag zu versorgen. Für Schülerinnen und Schüler ist es daher wichtig, dass das Mittagessen in der Schule nicht nur schmeckt, sondern auch, dass es gesund ist. Die Behörde für Schule und Berufsbildung BSB hat daher die Caterer in die Pflicht genommen, die Qualitätsstandards für gesundes Schulessen der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ DGE sicherzustellen. Vorgesehen ist unter anderem, dass mindestens 10 Prozent der eingesetzten Lebensmittel aus biologischem Anbau stammen. Weiterhin sollen verstärkt saisonale und regionale Lebensmittel eingesetzt. Vor gut zwei Jahren wurde mit der Initiative der Hamburger Schulcaterer zudem vereinbart, dass der Anteil saisonaler, bzw. regionaler Produkte bei zehn Prozent liegen soll. Vor diesem Hintergrund soll dem Fachausschuss für Bildung und Sport dargelegt werden, ob der Anteil an regionalem /saisonalem Essen und an Nahrungsmitteln aus biologischem Anbau auch an Harburger Schulen bereits gewährleistet wird.

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Vertreterinnen der BSB, sowie der Initiative der Hamburger Schulcaterer in den Ausschuss für Bildung und Sport (BiS) geladen werden. Dort soll berichtet werden,

a)     inwieweit das Mittagessen an Harburger Schulen bereits aus regionalen und saisonalen Lebensmittel besteht,

b)     ob der geforderte Anteil von 10 Prozent Lebensmitteln aus biologischem Anbau an allen Harburger Schulen bereits gewährleistet werden kann,

c)     wie das regionale/saisonale Essen aus mitunter biologischem Anteil von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird.

d)     ob in Planung ist, den Anteil weiter zu erhöhen und

e)     ob es besondere Herausforderungen an Harburger Schulen gibt und wie diese gelöst werden sollen.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         04. Juli 2022

           

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN (Drs. 21-2275) wie folgt Stellung:

 

Am 1. Oktober 2021 hat die BSB allen Schulleitungen der Hamburger staatlichen Schulen eine aktualisierte Fassung des „Vertrags über eine Dienstleistungskonzession für Mittagsverpflegung in Schulen sowie ergänzende Leistungen“ zur Verfügung gestellt, siehe https://www.hamburg.de/contentblob/15627818/746d72312ad9ff3c35aa508e427f6077/data/mustervertrag-dl.pdf. Dieser enthält neue Vereinbarungen zur Ausgestaltung und Qualität der Schulverpflegung. Die Schulen schließen diese selbstständig mit dem von der Schulgemeinschaft ausgewählten Caterer ab, dieses wird nicht zentral durch die BSB gesteuert.

 

Der Vertrag enthält u. a. die Vorgabe, dass die beauftragten Catering-Unternehmen den Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten haben. Auf den Standard wird im Vertrag verwiesen. Dieser ist hier zu finden: https://www.schuleplusessen.de.

 

Bestandteil des Standards ist eine Checkliste, anhand derer die Häufigkeiten und Qualitäten der eingesetzten Lebensmittel für die Mittagsverpflegung in der Mischkost und in der ovo-lacto-vegetarischen Kost überprüft werden können. Die Checkliste ist im o. g. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen auf den S. 76 ff. veröffentlicht.

 

Weiteres zu den DGE-Kriterien für eine ovo-lacto-vegetarische Ernährung ist hier zu finden: https://www.schuleplusessen.de/dge-qualitaetsstandard/gestaltung-der-verpflegung/mittagsverpflegung/ovo-lacto-vegetarische-menuelinie/.

 

Über die Einhaltung des DGE-Standards für die Schulverpflegung hinaus wird im Vertrag festgelegt, dass

  • mindestens 10 % der Lebensmittel aus biologischem Anbau kommen,
  • nach Möglichkeit saisonal und regional verfügbare Lebensmittel eingesetzt werden,
  • täglich Gemüse oder Rohkost und dreimal pro Woche Obst angeboten wird,
  • das bevorzugte Essenskonzept die Versorgung durch Buffets mit Selbstbedienung („Free-Flow“) ist und
  • die regelmäßige Möglichkeit besteht, Feedback zur Qualität des Mittagessens abzugeben. Der Caterer ist verpflichtet, dazu eine Rückmeldung zu geben.

 

Die Umsetzung sowie die Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Standards werden nicht zentral erfasst und obliegt den einzelnen Schulen. Insbesondere die Qualität des Essens kann von Schülerinnen und Schülern und deren Sorgeberechtigen am besten beurteilt werden.

Hierfür gibt es an den Schulen unterschiedliche Gremien, in denen darüber beraten werden und das direkte Gespräch mit dem jeweiligen Caterer gesucht werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird von einer Entsendung von Referentinnen und Referenten der BSB in den Ausschuss für Bildung und Sport am 26.09.2022 zur o. g. Drs. abgesehen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

 

 

f.d.R.

Hypko

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