21-2770.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Fahrradmitnahme auf allen Fähren kostenlos erlauben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.05.2023 Hauptausschuss Ö 1.6

Sachverhalt

In Hamburg als Stadt am Wasser sind die Elbfähren ein wichtiger – und besonders charmanter – Teil des Nahverkehrs. Während auf den Fährlinien 61, 62, 64, 68, 72, 73 und 75 Fahrräder kostenlos mitgenommen werden können, sind bei der Fähre HBEL zwischen Cranz und Blankenese 1,50 Euro für die Fahrradmitnahme fällig. Zur Förderung des Fahrradverkehrs und im Sinne es einfachen und einheitlichen Preissystems sollte die Zusatzgebühr abgeschafft werden. Dies würde auch die Benachteiligung einiger Hamburger Fährbenutzer:innen auflösen.

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass die Fahrradmitnahme auf der Fähre zwischen Cranz und Blankenese wie auf den anderen Fähren kostenlos möglich ist.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        12. April 2023

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, Drs. 21-2770 wie folgt Stellung:

 

Auf der Fährlinie Cranz-Blankenese findet zum einen der Gemeinschaftstarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und zum anderen der Niederelbetarif der HADAG Seetouristik und Fährdienst Anwendung: Für Einzelfahrten von montags bis freitags gilt der HVV-Tarif, für Fahrten an den Wochenenden sowie für die Fahrradmitnahme hingegen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des HADAG-Niederelbetarifs.

 

Die Anwendung von zwei unterschiedlichen Tarifen ist historisch bedingt. Ca. 80% der Beförderungsfälle entfallen auf die Wochenenden und Feiertage, zudem wird die Linie zu 85% in den Monaten April bis September genutzt. Ein ganzjähriger Linienbetrieb innerhalb des HVV-Tarifs wäre aufgrund dieser unregelmäßig verteilten Auslastung mit hohen Spitzen außerhalb der Werk- und Arbeitstage und in den Sommermonaten sowie einer äußerst geringen Nutzung in den übrigen Zeiten wirtschaftlich nicht aufrechtzuerhalten.

 

Aus den oben genannten Gründen wurde im Jahr 2005 der Niederelbetarif eingerichtet, der eine Fahrradmitnahme gegen Entgelt vorsieht. Die vom HVV-Gemeinschaftstarif abweichenden Tarifbestimmungen werden vor diesem Hintergrund als angemessen bewertet.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

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