Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einmündung der Hausbrucher Straße in den Rehrstieg übersichtlicher machen
Im kurzen Abschnitt der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring ist aktuell das Parken auf der Fahrbahn auf der östlichen Seite verboten, auf der westlichen jedoch erlaubt. Durch den kurvigen Verlauf an dieser Stelle können jedoch Abbiegende aus dem Rehrstieg in die Hausbrucher Straße den Verkehr, der an den parkenden Autos vorbeifährt, schlecht einsehen. Gerade fürRadfahrende kann es dadurch schnell zu gefährlichen Situationen kommen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Verkehrsdirektion bitten, ein Haltverbot auch auf der westlichen Seite der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring zu prüfen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
28. November 2024
Das Polizeikommissariat 47 nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 22-0267) wie folgt Stellung genommen:
Die Straße Rehrstieg und auch die Hausbrucher Straße sind in einer Tempo 30 Zone mit entsprechender Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelegen. Diese Regelung unterstützt die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit gerade in den Einmündungs- / Kreuzungsbereichen.
Aufgrund der vorhandenen, wenn auch nicht benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage, ist ein Parken in der Hausbrucher Straße lediglich bis maximal acht Meter vor der Einmündung zulässig.
Wie im Antrag beschrieben, ist auf der östlichen Fahrbahnseite (in Richtung Moorburger Ring) das Parken durch VZ 283 verboten. Auf der westlichen Fahrbahnseite (Richtung Rehrstieg) befindet sich die Grundstückszufahrt zu den Häusern Hausbrucher Straße 76, 76a-f. Durch den abgesenkten Bordstein in diesem Bereich ist auch dort das Parken verboten. Es ergibt sich somit eine Ausweichmöglichkeit bei bevorrechtigtem Gegenverkehr.
Fahrzeuge, die aus dem Rehrstieg nach links in die Hausbrucher Straße einbiegen, haben durch die vorhandene Fahrbahnbreite die Möglichkeit, nach dem Einbiegen zu halten um den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen.
Bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme und vorausschauendem Fahren ist aus hiesiger Sicht ein Passieren der parkenden Fahrzeuge gefahrlos möglich.
Erfahrungsgemäß würde sich durch ein beidseitiges Haltverbot die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen, was wiederum zu Gefahrensituationen führen könnte.
Dem Polizeikommissariat liegt über diese Eingabe hinaus eine Beschwerde vor.
Die Unfallzahlen der letzten drei Jahre (sechs) können als unauffällig bezeichnet werden. Ein kausaler Zusammenhang mit der Parksituation war in keinem Fall gegeben.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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