21-2767.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Dialog-Displays im Estedeich in Cranz

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.3

Sachverhalt

Die Straße Estedeich in Cranz ist eine schmale Dorfstraße, die sich am Deichfuß entlangschlängelt und die lediglich über sehr schmale Bürgersteige verfügt. Trotz der Enge, eines teilweise schlecht einsichtigen Straßenverlaufs und einer Tempo-30-Zone fahren Kraftfahrzeugführer:innen hier teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit. Neben regelmäßigen polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen könnte die Aufstellung von Dialog-Displays jeweils am nördlichen und südlichen Ortseingang zu einer dauerhaften Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer:innen führen, da sie direkte positive und negative Rückmeldungen zu ihrem Fahrverhalten angezeigt bekommen, zum Beispiel in Form eines grünen „Danke!“ oder eines roten „Langsam!“.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Bezirksverwaltung dafür einzusetzen, dass im Estedeich in Cranz jeweils ein Dialog-Display in Richtung Norden und in Richtung Süden eingerichtet wird, um die Verkehrsteilnehmer:innen auf korrekte bzw. regelwidrige Geschwindigkeiten aufmerksam zu machen.

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

      10. Dezember 2024

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion(Drs. 21-2767) wie folgt Stellung:

 

Es gibt vier offene Anträge (mit sieben Standorten) zu neuen Dialogdisplays, die die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge anzeigen. Die örtlichen Straßen­verkehrs­behörden haben bereits ihre Einschätzung zu den Standorten abgegeben.

Die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH setzt die Kosten für die Aufstellung eines Displays mit 15.000 € an. Dieser Preis kann je nach Verfügbarkeit der Energieversorgung und Standortwahl etwas variieren. Weiterhin ist mit jährlichen Kosten von 350 € zu rechnen.

 

Da dem Bezirksamt von der zuständigen Fachbehörde nur finanzielle Mittel für die Unterhaltung und den Neu- / Umbau von Straßen zur Verfügung gestellt werden, können keine Gelder für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen verwendet werden.

 

Sofern die Bezirksversammlung die erforderlichen finanziellen Mittel aus Gestaltungsmitteln bereitstellt, kann die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes die Errichtung mit HHVA koordinieren sowie eventuell erforderliche Anpassungen im Verkehrsraum vornehmen.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft. Diese sind im Kontext der Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten von besonderer Bedeutung und sollten bei der Entscheidung im Sinne der Beschlüsse Berücksichtigung finden.

 

 

i.V. Trispel

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.01.2025
Ö 2.3
Lokalisation Beta

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