Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Das Deichsiel Viersielen (Hasselwerder Strasse, Neuefelde) auf eine Höhe des Wasserstands von 140 cm sichern
Die Fraktion der Grünen Harburg hat im Herbst 2021 eine Anfrage zum Thema Schutz vor Binnenhochwasser im Raum Süderelbe gestellt (Drucksache 21-1634). In der Erläuterung zur Frage 3, was passiert, wenn die Süderelbe aufgrund von einer oder mehreren Sperrtiden bei Hochwasser der Elbe ,nicht entwässert werden kann und es gleichzeitig zu einem starken Regenereignis käme, lautete die Antwort der BUKEA wie folgt:
Im Rahmen der bisher erfolgten Untersuchungen wurden verschiedene Szenarien mit Hilfe von hydrodynamisch-numerischen Modellrechnungen betrachtet. Bei den Modellierungen wurden Hochwasserereignisse angesetzt, die statistisch gesehen einmal in fünf Jahren (HQ5) bzw. einmal in 30 Jahren (HQ30) auftreten. Hinsichtlich der Tideereignisse wurden für die Berechnungen verschiedene Szenarien von einer mittleren Tide bis hin zu einer seltenen Sperrtide über 54 Stunden (reale Kettentide 02/1990) herangezogen. Zu beachten ist dabei, dass sich die Jährlichkeit von Niederschlagsereignissen innerhalb eines Einzugsgebietes nicht direkt auf die Jährlichkeit des zugehörigen Abflussereignisses übertragen lässt. Der Abfluss hängt neben dem Niederschlag maßgeblich von weiteren Faktoren im Einzugsgebiet ab (siehe Frage 2), sodass es hier teilweise zu erheblichen Abweichungen der statistischen Einordnung kommen kann.
Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die untersuchten Szenarien für das bestehende System mit jeweils unterschiedlichen Kombinationen aus Abflussereignis und zugehörigem Tideereignis und gibt die jeweils resultierenden maximalen Wasserstände in der Alten Süderelbe (Station 1+202, siehe Abbildung 1) an.
Tabelle 1: Untersuchte Lastfallkombinationen zur Ermittlung von Hochwasserständen im Bestandssystem der Alten Süderelbe (Tabelle siehe Drucksache 21-1634.01)
Ab einem Wasserstand von ca. 0,7 m ü. NHN kann das Schöpfwerk/Deichsiel in Viersielen überspült werden. Bei entsprechenden Wetterprognosen bzw. Warnungen kann der Wasserstand der Alten Süderelbe im Vorfeld abgesenkt werden, um einen größeren Speicherraum zu schaffen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das wesentliche Einzugsgebiet der Alten Süderelbe über Schöpfwerke entwässert wird und somit eine gewisse Steuerbarkeit vorliegt. Der hauptsächliche Zufluss erfolgt über das Schöpfwerk Hohenwisch. Sollte hier aus Sicherheitsgründen eine Drosselung erfolgen müssen, wären mit dem Moorgürtel im Wesentlichen Flächen mit geringem Gefährdungspotential betroffen.
Auch wenn die Anmerkung, dass bei entsprechenden Wetterprognosen der Wasserstand der Süderelbe im Vorfeld abgesenkt werden kann korrekt ist, ist die Situation am Schöpfwerk Viersielen nicht tragbar – und letztlich eine vermeidbare Gefährdung. Denn sollte der Fall eintreten, dass die Süderelbe 70 cm ü NHN überschreitet – was immerhin bei 4 der 5 oben untersuchten Fälle passieren würde, läuft das Wasser aus der Süderlebe über das Siel, dass in dem „alten Deich“ an der Hasselwerder Strasse verortet ist, nach Neuenfelde hinein. Insbesondere, solange das planfestgestellte Schöpfwerk am Storchennest nicht fertiggestellt und funktionstüchtig ist, ist eine Behebung dieses Missstandes dringend geboten.
Andere Siele im Gebiet verhindern ein Überlaufen bis zu deutlich höheren Wasserständen der Süderelbe.
Der alte Deich an der Hasselwerder Strasse hat keine Hochwasserschutzfunktion mehr. Er gehört demnach nicht zu den offiziellen Anlagen des Hochwasserschutzes, sollte aber zumindest an dieser Stelle ertüchtigt werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert alles nötige in die Wege zu leiten, um das Deichsiel Viersielen an der Hasselwerder Strasse unverzüglich so zu ertüchtigen, dass ein Überlaufen bis zu einem Wasserstand der Süderelbe von 140 cm verhindert wird. Sollte aus Sicht der Bezirksverwaltung eine andere Behörde für die Behebung des Missstandes verantwortlich sein soll die Bezirksverwaltung die Ertüchtigung an dieser Stelle einfordern.
Wir fordern die Bezirksverwaltung auf, die von ihr geplanten weiteren Schritte zum Missstand am Schöpfwerk Viersielen im Frühjahr 2022 im KUV zu erläutern. Der Regionalausschuss Süderelbe ist über den Termin in Kenntnis zu setzen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
18. Mai 2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag GRÜNE (Drs. 21-2000) wie folgt Stellung:
Für die Aufklärung der Zuständigkeiten gab es mehrere Besprechungen mit der „Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft“ (BUKEA), der „Hamburg Port Authority“ und dem Schleusenverband Viersielen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Schleusenverband Viersielen laut Satzung für das Schöpfwerk zuständig ist und somit auch für den im Antrag geforderten Hochwasserschutz. Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 24.03.2022 wurde deutlich, dass die erforderlichen Maßnahmen einen überschaubaren Aufwand haben: Es müssen Dammbalken passgenau anfertigen werden, die dann bei Bedarf als Hochwasserschutz vom Verband einzusetzen sind.
In einer Abstimmung am 28.3.2022 erhielt die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg vom Verbandsvorsteher die Zusage, dass sich der Verband um die Maßnahme kümmern und eine Rückmeldung geben wird.
Darüber hinaus stellte die BUKEA dem Verband in Aussicht, dass die Maßnahme für eine finanzielle Unterstützung vom Verband beim Süderelbe Fonds angemeldet werden kann.
Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg behält die Umsetzung der Maßnahme im Blick und wird bei Vollzug die Bezirksversammlung bzw. den KUV unterrichten.
Fredenhagen