21-0973.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Beleuchtung des Fußweges im Norden des Fischbeker Heidbrooks

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.01.2021
Sachverhalt

Im Norden des Fischbeker Heidbrooks gibt es einen breiten asphaltierten Fußweg in einer Grünfläche, der südlich der Terrassenhäuser am Baumpieperweg und der alten Kasernengebäude vom Nahversorgungszentrum im Westen bis zum Regenrückhaltebecken im Osten führt. Dieser Weg dient unter anderem Schulkindern aus dem westlichen Teil des Fischbeker Heidbrooks als Schulweg. Er ist deutlich sicherer und attraktiver als der Fuß- und Radweg an der vielbefahrenen Cuxhavener Straße, an der viele Eltern ihre Kinder nicht gern entlanggehen oder entlangfahren lassen möchten. Allerdings ist der Weg aktuell nicht beleuchtet.

 

Dass Grünflächen in Hamburg in der Regel nicht beleuchtet werden, ist aus Tier- und Naturschutzgründen sehr zu begrüßen. Auch für den Menschen und seine Gesundheit ist nächtliche Dunkelheit wesentlich. Bei der oben genannten wichtigen Wegeverbindung, gerade auch für Schulkinder, sollte daher ein Kompromiss gefunden werden, der sowohl den Interessen der Schulkinder und Fußgänger*innen als auch denen der Anwohner*innen und dem Naturschutz sowie der Energie- und Kosteneffizienz gerecht wird. Daher ist bei der Beleuchtung darauf zu achten,

-     dass angrenzende Grünflächen, Gärten und Häuser nicht mit beleuchtet werden,

-     dass die Beleuchtung nicht zu hell ist und

-     dass die Beleuchtung nur erfolgt, wenn mit wesentlichem Passant*innenaufkommen gerechnet wird. 

Letzteres könnte durch Bewegungsmelder, Drückschalter (Laternen an den Enden des Weges und an allen Einmündungen haben Drücker, an denen man wie bei einer Anforderungsampel für eine Zeit von fünf Minuten alle Lampen anschalten kann) oder eine einfache Zeitschaltung (Laternen sind nur morgens von 6 Uhr bis zum Morgengrauen und abends von der Dämmerung bis 22 Uhr an) realisiert werden, wobei die bedarfsabhängigen Varianten die zeitgemäßeren wären. Eventuell kann auch eine Unterstützung des Hamburger Lichtbeirats angefragt werden.

 

Petitum/Beschluss


 

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei der BUKEA eine Beleuchtung des Fußweges im Norden des Fischbeker Heidbrooks vom Nahversorgungszentrum bis zum Regenrückhaltebecken zu beantragen. Dabei soll die Beleuchtung sowohl die Sicherheit von Schulkindern und Passat*innen gewährleisten als auch so umweltverträglich und sparsam wie möglich eingerichtet werden.

 

Sollte die BUKEA den Beleuchtungswunsch des Bezirksamts ablehnen, möge die Verwaltung prüfen, ob die Beleuchtung aus Bezirksmitteln realisiert werden kann.

 

Die Planung soll vor der Umsetzung im Regionalausschuss Süderelbe vorgestellt werden.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende         16.11.2020

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag   der GRÜNEN (Drs. 21-0978) wie folgt Stellung:

 

Grünflächen werden in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in Bereichen gemacht, die hoch frequentierte Wege zu Schulen oder Haltepunkte des Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und bei denen ein Umweg über beleuchtete Straßen nicht möglich oder unzumutbar wäre.

 

Die Entscheidung über die ausnahmsweise Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Beleuchtung auf Wegen in Grün- und Erholungsanlagen wird von der BUKEA jährlich im Einzelfall getroffen und von der Behörde für  Verkehr und Mobilitätswende/Hamburger Verkehrsanlagen nach Lage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt.

 

Grundlage der Entscheidung sind die Prioritätenlisten aller hamburgischen Bezirksämter, die im jeweiligen Bezirk jährlich aufgestellt und bei der BUKEA eingereicht werden. Bei der Prüfung werden auch Alternativen zur gewünschten Wegeführung mit betrachtet und in die Entscheidung eingebunden. Die BUKEA empfiehlt, die Grünverbindung im Norden des Fischbeker Heidbrooks zunächst in die im Bezirksamt Harburg geführte Prioritätenliste aufnehmen zu lassen.

Das nächste Anmelde-/ und Prüfverfahren findet im April 2021 statt. Die BUKEA wird diese Verbindungsstrecke dann gemäß der Kriterien prüfen.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Kaidas