Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke betr.: Harburg für alle! - Stärkung und strukturelle Sicherung der Ombudsstelle für Jugendhilfe im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 12.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1
Die Ombudsstelle für Jugendhilfe Hamburg und damit auch im Bezirk Harburg ist zu einem zentralen Instrument zur Stärkung der Rechte junger Menschen und Familien geworden. Im Jugendhilfeausschuss am 11.06. wurde deutlich, dass die Angebote der Ombudsstelle stark nachgefragt werden und eine wichtige Lücke in der Unterstützung von Hilfesuchenden schließen. Gleichzeitig wurde dort auch berichtet, dass die derzeitige Struktur der Ombudsstelle an ihre Grenzen stößt. Trotz der herausragenden Arbeit ehrenamtlicher Ombudspersonen, für deren Engagement ausdrücklich zu danken ist, steht das Projekt aufgrund struktureller Überlastung kurz vor dem Ende.
Aktuell sind lediglich drei Festangestellte im Einsatz und dies reicht jedoch nicht aus, um der stetig steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Eine Weiterführung und insbesondere Verstetigung des Angebots ist unter den jetzigen Bedingungen kaum möglich. Die Fachstelle Ombudschaft hat hierzu konkrete Empfehlungen formuliert, die eine strukturelle Stärkung der Ombudsstelle im Bezirk Harburg zum Ziel haben:
1. Gezielte Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Ombudspersonen
2. Erreichbarkeit des öffentlichen Trägers auch in Krisenzeiten gewährleisten
3. Stärkung einer kritischen Feedbackkultur und niedrigschwelliger Beschwerdemöglichkeiten
4. Bereitstellung von Wissen über zentrale Rechte und Verfahrensweisen (FAQs)
5. Systematische Öffentlichkeitsarbeit für junge Menschen im Bezirk
6. Verbesserung der Übergangsgestaltung für junge Volljährige
Darüber hinaus weist die Fachliteratur (Lutz/Redmann 2024:25) darauf hin, dass die ausschließliche Bearbeitung von Einzelfällen dem strukturellen Anspruch der Ombudsstelle widerspricht. Nachhaltige Konfliktbearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit strukturellen Machtasymmetrien – dies kann nur durch eine entsprechende personelle und institutionelle Ausstattung gelingen.
1. Die Bezirksversammlung möge beschließen, die Sozialbehörde aufzufordern, die sechs Empfehlungen der Fachstelle Ombudschaft für den Bezirk Harburg zeitnah umzusetzen und die personelle sowie strukturelle Absicherung der Ombudsstelle dauerhaft sicherzustellen.
2. Ferner wird die Sozialbehörde gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses darzulegen,
a) wie das derzeitige Verfahren zur personellen und finanziellen Ausstattung der Ombudsstelle strukturiert ist,
b) welche Maßnahmen geplant sind, um eine Überlastung der Fachkräfte und ehrenamtlichen Ombudspersonen zu verhindern,
c) inwiefern das mögliche Ende der Hamburger Ombudsstelle, angesichts des gesetzlichen Auftrags der Kinder- und Jugendhilfe, rechtlich zu verantworten ist.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
03. November 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) nimmt zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 22-0820, wie folgt Stellung:
Vorab weist die zuständige Behörde darauf hin, dass die Fachstelle Ombudschaft für die gesamte Stadt Hamburg zuständig ist. Veränderungen können daher nur mit gesamtstädtischer Wirkung beschlossen werden. Eine Stärkung zugunsten einzelner Bezirke kann nicht erfolgen.
Im Übrigen nimmt die BSFB wie folgt Stellung:
Zu 1.
Der gesetzliche Auftrag der Bundesländer zur Vorhaltung einer Ombudsstelle ergibt sich aus dem § 9a SGB VIII:
„In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. (…)“
Die eingerichtete Fachstelle Ombudschaft steht in einem engen Austausch mit der zuständigen Behörde. Es finden regelmäßige Gespräche mit den haupt- wie ehrenamtlichen Ombudspersonen und der Leitung statt. Darüber hinaus gewährleistet die zuständige Behörde einen regelhaften Austausch der Ombudsstelle mit Vertretern der Bezirksämter, in der direkte Rückmeldungen und Diskussionen erfolgen.
Personelle Ausstattung:
Die Fachstelle Ombudschaft hat eine weitere Vollzeitstelle ab dem kommenden Jahr beantragt. Die zuständige Behörde prüft derzeit, inwieweit diese umgesetzt werden kann.
Die sechs Empfehlungen der Ombudsstelle:
Eine gezielte Förderung ehrenamtlicher Ombudspersonen
Die Akquise, Fortbildung und Begleitung der Ehrenamtlichen ist originäre Aufgabe der Fachstelle Ombudschaft. Die zuständige Behörde bespricht das Verfahren mit der Fachstelle Ombudschaft regelmäßig und unterstützt z.B. durch Vorschläge das weitere Vorgehen.
Die Sicherstellung der Erreichbarkeit des öffentlichen Trägers auch in Krisenzeiten
Die Allgemeinen Sozialen Dienste sind auch in Krisenzeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt diese Aufgabe der Kinder- und Jugendnotdienst.
Die Förderung einer kritischen Feedbackkultur sowie niedrigschwelliger
Beschwerdemöglichkeiten
Alle Hierarchieebenen der Jugendämter stehen für Rückfragen und Beschwerdemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sollte dies in einem Einzelfall nicht ausreichend sein, können Ombudspersonen unterstützen. Die Fachstelle Ombudschaft nimmt die Anliegen auf, berät und begleitet Bürgerinnen und Bürger.
Die Bereitstellung von Wissen über zentrale Rechte und Verfahrensweisen
Die Jugendämter informieren die Bürgerinnen und Bürger in ihren Verfahren über ihre Möglichkeiten und Rechte. Sollte dies nicht ausreichen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Ombudsstelle wenden. Diese Funktion ist eine der Kernaufgaben von ombudschaftlicher Beratung.
Systematische Öffentlichkeitsarbeit für junge Menschen im Bezirk
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls eine definierte Aufgabe der Fachstelle Ombudschaft. Sie erreicht die Zielgruppe niedrigschwellig z.B. über Social Media. Dabei geht es um Bekanntmachung der Möglichkeiten der Ombudsstelle sowie darum, über die Rechte für Kinder und Jugendliche aufzuklären.
Eine verbesserte Übergangsgestaltung für junge Volljährige
Die zuständige Behörde arbeitet fortlaufend daran, die Übergangsgestaltung für junge Volljährige anzupassen. Dazu finanziert die zuständige Behörde u.a. die Projekte „Jugend & Wohnen“, „Home Support“ und „Jugend Aktiv Plus“.
Zu 2 a)
Das Antragsverfahren bei einer gewünschten Änderung der Zuwendung sieht vor, dass der Träger einen begründeten Antrag stellt. Dieser wird fachlich geprüft und im Anschluss eine finanzielle Umsetzbarkeit im aktuellen oder anstehenden Haushalt geprüft. Danach erfolgt ein entsprechender Bescheid an den Träger mit der Möglichkeit einer Stellungnahme.
Zu 2 b)
Siehe Antwort zu 1.
Zu 2 c):
Eine Abschaffung der Ombudsstelle ist nicht vorgesehen.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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