20-4170.02

Stellungnahme zum Antrag der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Isabell Ehlers (FDP), Betr.: Kundenzentrum Harburg / Ausländerangelegenheiten - unmögliche Wartezeiten!

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2019
Sachverhalt


Für einen Besuch der Abteilung Ausländerangelegenheiten im Kundenzentrum Harburg, müssen die Kundinnen und Kunden sehr viel Zeit mitbringen. Täglich bilden sich bereits Stunden vor der Öffnung, lange Warteschlangen vor dem Eingang. Die Beschwerden über diesen ärgerlichen Zustand nehmen zu und die bisherigen Bemühungen der Harburger Verwaltung, für eine Reduzierung der Wartezeiten zu sorgen, reichen nicht aus (siehe Drs. 20-3969). Eine moderne, bürgernahe Verwaltung muss sich zum Ziel setzen, die Wartezeiten für die Kunden auf das Mindestmaß zu reduzieren und die dafür notwendigen Abläufe und Instrumente zu schaffen.

Petitum/Beschluss

Die Harburger Bezirksverwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen auf Ihre kurzfristige Umsetzbarkeit hin zu prüfen und über die Ergebnisse im Ausschuss Inneres, Bürgerservice und Verkehr, bis zum 31. Januar 2018 zu berichten:

 

1. Die regelmäßige Erfassung der Bearbeitungsdauer

2. Die Vergabe von Terminen, per E-Mail für ausgesuchte Dienstleistungen

3. Die Erstellung einer öffentlich zugängigen Übersicht schneller Dienstleistungen, mit separatem Wartenummernkreis

4. Die Vergabe einer Servicenummer für alle Familienmitglieder

5. Die Aufstellung von Wasserspendern / Getränkeautomaten

6. Die Möglichkeit einer Online Abfrage des Bearbeitungsstandes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        14.12.2018

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Schuster und Viktoria Isabell Ehlers (FDP) (Drs. 20-4170) wie folgt Stellung:

 

 

Seit Beginn der kalten Jahreszeit werden die Kunden bereits ab 6:30 Uhr in den Wartebereich der Ausländerabteilung sowie einen weiteren extra hierfür bereitgestellten Raum im gegenüberliegenden Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt hineingelassen. Beide Raumkapazitäten gemeinsam reichen aus, um allen vor Beginn der Öffnungszeit ankommenden Kunden einen Sitzplatz anbieten zu können. Um mit Beginn der Öffnungszeit und bei Vergabe der Servicenummern die Berücksichtigung der Ankunftsreihenfolge zu gewährleisten, wurde der vorhandene Ordnungsdienst um eine zweite Kraft verstärkt.

 

Vorrangiges Ziel des Bezirksamts bleibt jedoch, den Kundenservice möglichst schnell und nachhaltig zu verbessern. Nachdem die Abteilung in den zurückliegenden 12 Monaten bereits um vier Beschäftigte (3,71 VZÄ) in der Sachbearbeitung verstärkt wurde, ist für Anfang 2019 die Ausschreibung von zwei weiteren Stellen vorgesehen. Zudem wird aktuell an der Einführung eines Online-Terminmanagementsystems gearbeitet.

 

 

Zu 1. Die Bearbeitungsdauer der im Fachbereich Ausländerangelegenheiten angebotenen Dienstleistungen wird nicht statistisch erfasst.

 

Die Ablauforganisation der Harburger Dienststelle lässt eine valide Erfassung der Bearbeitungsdauer nicht ohne weiteres zu. Siehe hierzu auch den Hinweis in der Drs. 20-3969 bei Nr. 6.

 

Die Entscheidungen im Ausländerrecht erfordern regelmäßig komplexe rechtliche Prüfungen, auch Sprachbarrieren beeinflussen die Bearbeitungszeit maßgeblich. Es kommt somit zu starken Schwankungen bei der Bearbeitungsdauer, die einzelnen Vorgänge sind deutlich heterogener als beispielsweise im Meldewesen.

 

Zudem sind die Anforderungen an den Fachbereich in den letzten Jahren kontinuierlich angewachsen, beispielsweise durch die mit EU-Rechten verbundenen Aufenthaltstitel, oder Einbindung anderer Behörden in Sicherheits- oder arbeitsmarktrechtlichen Belangen. In zahlreichen Fällen ist die Ausländerabteilung dabei auf die Zuarbeit dieser Berden angewiesen.

 

 

Zu 2. Ein Terminvergabesystem per E-Mail erfordert eine umfangreiche Betreuung, um zuverssig zu funktionieren. Diese Betreuung bindet in hohem Maße Personalressourcen, die an anderer Stelle in der qualifizierten Sachbearbeitung fehlen und zu einer Verschärfung der Situation beitragen würde.

 

Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, wird aktuell jedoch daran gearbeitet, einen Teil der Sachbearbeitungskapazitäten über online buchbare Termine anzubieten.

 

 

 

 

 

Zu 3. Als sog. schnelle Dienstleistung werden ausschließlich die Abgabe der Verpflichtungserklärung (nach § 68 i.V.m. § 66 Abs. 2 und § 67 Aufenthaltsgesetz) sowie die Ausgabe der fertiggestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) angeboten. Hierfür wird bei der Vergabe der Wartenummer an der Rezeption bereits ein separater Wartenummernkreis genutzt, der eine kürzere Wartezeit sicherstellt.

 

r die Dienstleistung „Abholung eAT“ erhält die antragstellende Person bereits bei der Beantragung einen entsprechenden Hinweis für das Procedere bei der Abholung. Die Erstellung einer Übersicht würde sich daher auf die Darstellung einer einzigen Dienstleistung beschränken, was seitens des Fachbereichs nicht für zielführend gehalten wird, zumal eine schnellere Bearbeitung regelhaft vor Ort sichergestellt ist.

 

 

Zu 4. Bei Familienverbänden erfolgt stets ein gemeinsamer Aufruf aller Familienmitglieder. Lediglich aus statistischen Gründen wird bei Eintreffen der Familie eine Servicenummer je Person ausgegeben.

 

 

Zu 5. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen (siehe Anlage).

 

 

Zu 6. Die Anträge auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis werden noch während der Vorsprache in der Regel abschließend bearbeitet, so dass eine online zu tätigende Sachstandsabfrage regelhaft nicht erforderlich ist.

 

Zum Abschluss der Antragsbearbeitung erfolgt die Bestellung des eAT bei der Bundesdruckerei. Über die voraussichtliche Lieferdauer von ca. 3-4 Wochen werden die Kunden informiert. Sobald der beantragte eAT durch die Bundesdruckerei gefertigt und an die Dienststelle versandt wurde, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Benachrichtigung über die nunmehr mögliche Abholung des Dokuments. Eine Möglichkeit zur Zwischenabfrage des aktuellen Bearbeitungsstatus bei der der Bundesdruckerei existiert nicht.

 

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

         18.03.2019

 

 

Nachreichung zu Ziffer 5.:

 

Die Verwaltung ist mit Ziffer 5. Des Beschlusses aufgefordert worden, die Aufstellung von Wasserspendern / Getränkeautomaten zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung sieht die Verwaltung davon ab, in den Wartebereichen der Kundenzentren Getränkeautomaten oder Wasserspender aufzustellen.

 

Die Vergabe macht ein sehr aufwändiges, an der Ausschreibung orinentiertes Konzessionsvergabeverfahren erforderlich. Es gibt keine Rahmenvereinbarung der Stadt mit entsprechenden Vertragspartnern.

 

 

 

Das Aufstelln eines Getränkeautomaten ist schon aus Platzgründen nicht möglich. Ohnehin knappe Flächen würden für das Gerät und für die Lagerung von Mehrwegkisten verbraucht werden. Das Aufstellen von freistehenden Trinkwasserbehältern macht eine ständige Überprüfung, Reinigung und Desinfizierung erforderlich. Es würde auch ein erheblicher Verbrauch von Einwegbechern entstehen, die große Abfallmengen produzieren und bei nicht sachgerechter Entsorgung in und um die Dienstleistungszentren herum wiederzufinden wären. Für die Wartung und Versorgung der Geräte würden nach erster Recherche p.a. Kosten im niedrigen vierstellingen Bereich zu erwarten sein.

 

Die Verwaltung geht außerdem davon aus, dass die bereits in Kraft gesetzen Maßnahmen personeller und organisatorischer Art die Wartezeiten künftig erheblich verkürzen werden. Es ist für Besucher im Übrigen zumutbar, sich ggf. auch Getränke mitzubringen oder z.B. in einem der nahen Kioske bei Bedarf zu versorgen.

 

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass aus finanziellen, organisatorischen, hygienischen und ökologischen Gründen das Aufstellen entsprechender Geräte von der Verwaltung nicht weiter verfolgt wird.

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

 

gez. Trispel