Stellungnahme zum Antrag CDU/SPD betr. Zustand der Rad- und Gehwege in Harburg
Letzte Beratung: 16.01.2020 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 9.3
Der Senat hat in der Drucksache 21/8255 der Bürgerschaft mitgeteilt, dass der Zustand von Geh- und Radwegen, anders als bei Fahrbahnen, nur teilweise erfasst wird. Daher ist eine vollständige Statistik über sanierungsbedürftige Fuß- und Radwege nicht vorhanden.
Gleichwohl hat eine vorläufige und unvollständige Befragung ergeben, dass sich allein im Bezirk Harburg mehr als 40 Straßenstücke befinden, bei denen Rad- und Gehwege sanierungsbedürftig sind.
Die Bezirksversammlung hat im Rahmen der Vereinbarung "Bündnis für den Radverkehr" durch die Anlage zum Vertrag bereits deutlich gemacht, dass vorrangig zunächst vorhandene Radwege unter anderem instandgesetzt werden sollen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge gegebenenfalls in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden unverzüglich ein Konzept vorlegen, aus dem sich ersehen lässt, mit welcher Priorität und in welchen Zeiträumen die in Harburg sanierungsbedürftigen Geh- und Radwege ordnungsgemäß instandgesetzt und gegebenenfalls verkehrsgerecht ausgebaut werden.
Sofern in der Drucksache 21/8255 der Bürgerschaft nicht alle Harburger Straßenstücke vollständig erfasst sind, möge die Verwaltung in das Konzept auch die weiteren Straßenstücke aufnehmen und das schriftliche Gesamtkonzept anschließend der Bezirksversammlung zur Beratung im IBV vorlegen.
Hamburg, am 06.04.2017
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Jürgen Heimath Claudia Loss
Fraktionsvorsitzender Holger Böhm
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28.07.2017
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der CDU/SPD Fraktion
(Drs. 20-2840) wie folgt Stellung:
Derzeit ist ein Büro durch das Bezirksamt damit beauftragt, den kompletten öffentlichen Straßenraum zu digitalisieren. Gleichzeitig hat der LSBG eine Zustandserfassung eines Großteils der Harburger Straßen beauftragt. Erst wenn davon alle Ergebnisse ausgewertet vorliegen, kann damit begonnen werden, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.
gez. Völsch
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