20-4040.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Überschwemmungsgebiet Este und Falkengraben/Scheidebach

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.3

Sachverhalt

Mittlerweile wurden seitens des rot-grünen Senates und der durch die Grünen geführten Umweltbehörde die Este und der Falkengraben als Überschwemmungsgebiet festgelegt und verordnet – mit allen negativen Folgen für die betroffenen Grundeigentümer im Bereich des Gebietes.

Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind Stellungsnahmen und Einwände bei den zuständigen Stellen eingegangen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge kurzfristig durch die zuständigen Dienststellen eine Aufstellung veröffentlichen lassen, die  alle Einwände und die dazugehörigen Bescheide, Antworten und Ablehnungen, welche in  Zusammenhang mit  der Verordnung zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete Este und Falkengraben/Scheidebach eingegangen sind, beinhaltet. Des Weiteren soll dargestellt werden, welchen Einsprüchen stattgegeben wurde und welche keine Berücksichtigung fanden.

Parallel zur Erstellung der Auflistung ist zu prüfen, ob diese auch online abrufbar gestaltet werden kann. 

Hamburg, am 07.09.2018

Ralf-Dieter Fischer                                     Dr. Hanno Hintze
Fraktionsvorsitzender                                 Berthold von Harten
                                                                 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 19.10.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4040 wie folgt Stellung:

 

 

Zur Vorbereitung der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) an Este und Falkengraben wurden die Karten, die Entwürfe der Rechtsverordnungen sowie die Erläuterungsberichte zwischen dem 16.06.2014 und dem 31.07.2014 in der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie in den betroffenen Bezirksämtern ausgelegt.

 

Während der Auslegung und bis zu zwei Wochen danach hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen. Aufgrund der in der Öffentlichkeit hervorgerufenen Aufmerksamkeit wurden im weiteren Verfahren noch alle Stellungnahmen

berücksichtigt, die bis zum 31.10.2014 eingereicht worden waren.

 

Am 08.10.2014 fand im Bezirk Harburg eine Informationsveranstaltung statt. Im Zuge des ersten Auslegungsverfahrens waren 35 bzw. 16 schriftliche Stellungnahmen zu den vorläufig gesicherten ÜSG der Este bzw. des Falkengrabens eingereicht worden, die sich auf folgende Themenkomplexe beziehen:

 

  • Nutzungseinschränkungen
  • Fehlerhafte Ausweisungen
  • Information und Beteiligung
  • Rechtsanwendung
  • Änderung der Verordnung
  • Sonstiges

 

Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen und der intensiven öffentlichen Debatte wurde Ende 2014 die Entscheidung getroffen, die bisherigen Ergebnisse der eindimensionalen Wasserspiegel-Lagen-Berechnung (1D-Modellierung, Standardverfahren), auf deren Basis die vorläufige Sicherung 2014 erfolgt war, mit der Methode einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung (2D-Modellierung), die die Fließverhältnisse und die Überschwemmungen noch realitätsnäher abbilden kann, zu überprüfen.

 

Diese Überprüfung fand zwischen Januar 2015 und November 2016 statt. Zusätzlich zur neuen Berechnungsmethode wurden Grunddaten der hydrodynamisch-numerischen Modellierung, wie z.B. Höhendaten, aktualisiert und Informationen aus den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu geänderten Höhen durch Neuvermessung in 2D-Modelle integriert.

 

Insgesamt veränderten sich die Grenzen jedes ÜSG gegenüber der ersten Berechnung. Die

räumliche Ausdehnung des ÜSG Este wurde kleiner, die des Falkengrabens größer.

 

Um nach der Überprüfung nicht mehr betroffene Grundstücke aus der vorläufigen Sicherung

zu entlassen, wurden jeweils nach Vorlage der endgültigen Berechnungen die vorläufigen Sicherungen an die aktuellen Erkenntnisse angepasst. Zuvor wurden die Bürgerinnen und Bürger in lokalen Veranstaltungen (Falkengraben am 21.09.2016, Este am 06.10.2016) ausführlich über die Veränderungen und die Auswirkungen der vorläufigen Sicherung auf ihre Grundstücke informiert. Neubetroffene, die durch die erste vorläufige Sicherung der ÜSG noch nicht angesprochen waren, wurden zudem im Vorfeld dieser Informationsveranstaltungen in separaten Terminen persönlich informiert.

 

Abschließend wurden die von 2014 bis 2016 im Rahmen des Verfahrens (erste Auslegung und Neuberechnung der ÜSG Este und Falkengraben) eingegangenen 51 Stellungnahmen individuell schriftlich beantwortet.

 

Im weiteren Verfahren entstanden aufgrund der zahlreichen Fragen und Stellungnahmen ein Leitfaden zur Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie eine Handlungsempfehlung zur Sicherstellung des einheitlichen behördlichen Vorgehens.

 

Die Verordnungsentwürfe wurden um umfangreiche sog. allgemeine Zulassungen ergänzt, in denen geregelt wird, welche baulichen Maßnahmen und sonstigen Vorhaben auch nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes noch ohne wasserrechtliche Zulassung möglich sind.

 

In der Zeit vom 01.06.2017 bis 03.07.2017 wurden die Entwürfe  der Verordnung mit den dazu gehörigen Karten erneut öffentlich ausgelegt. Bis zum 17.07.2017 hatte die Öffentlichkeit wiederum die Möglichkeit, zu den ausgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen.

 

Es wurden drei Stellungnahmen zum ÜSG Falkengraben und eine Stellungnahme zum ÜSG Este bei der Behörde Umwelt und Energie eingereicht. Die Stellungnahmen beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

 

  • Berechnungsgrundlagen
  • Verordnung
  • Rechtsanwendung
  • Gewässerbewirtschaftung/Infrastruktur
  • Einschränkungen von Rechten und Nutzungen
  • Informationspolitik und Beteiligung
  • Behörden, Bezirksamt

 

In fast allen Stellungnahmen wurde die These aufgestellt, dass es sich beim Falkengraben nicht um ein Gewässer, sondern um ein Abwassersystem handele und deshalb keine Pflicht zur Festsetzung eines ÜSG bestehe. Als Begründung wurde oftmals angeführt, dass sich die Gewässer allein aus Abwasser speisten, keine natürlichen Gewässer seien und die meiste Zeit des Jahres trocken fielen.

Diese Darstellung ist nicht zutreffend. Der Falkengraben ist ein oberirdisches Gewässer nach der Definition des WHG. An diesen müssen laut § 76 WHG Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden.

Auch diese vier Stellungnahmen wurden individuell beantwortet.

 

Schließlich wurde der Leitfaden nochmals überarbeitet, er ist in seiner endgültigen Form unter http://www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/ abrufbar.

 

Da die Stellungnahmen zur Auslegung 2017 keine neuen Aspekte mehr enthielten und alle berücksichtigungsfähigen Gesichtspunkte aus der Auslegung 2014 bereits Eingang in die überarbeiteten Verordnungsentwürfe gefunden hatten, führten die verbliebenen vier Stellungnahmen nicht mehr zu Veränderungen.

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

 

  

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