20-0180.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Tunnelplastik von Friedrich Gräsel

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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28.11.2019
Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion

 

 

Der im vergangenem Jahr verstorbene international renommierte deutsche Bildhauer Friedrich Gräsel hat im Auftrag des damaligen Direktors der Hamburger Kunsthalle Werner Hofmann 1973 das Werk Tunnelplastik geschaffen. Dieses prägte dann ca. 20 Jahre den Raum zwischen Kunsthalle und Binnenalster und war ein touristischer und künstlerischer Anziehungspunkt.

 

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Freiflächen an der Kunsthalle und dem Bau der Galerie der Moderne ist das Kunstwerk dort entfernt worden. Gleichwohl hat die Kulturbehörde seinerzeit zugesichert, die Tunnelplastik an geeigneter anderer Stelle wieder aufzustellen. In Absprache mit dem Künstler sollte sie einen maritimen Bezug haben.

 

Die Bezirksversammlung Harburg hat in der Vergangenheit beschlossen, das Kunstwerk möglichst im Bereich des Harburger Binnenhafens neu zu platzieren. Wegen Arbeiten an der Schleuse konnte diese Absicht zunächst nicht umgesetzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung möge der Bezirksversammlung einen umfassenden Bericht vorlegen unter welchen Umständen das Kunstwerk Tunnelplastik von Friedrich Gräsel an einer Stelle mit maritimen Bezug und ausreichendem Höhenunterschied im Bereich des Harburger Binnenhafens / Schlossinsel neu errichtet werden kann, welche technischen und künstlerischen Vorraussetzungen zu beachten wären, welche Kosten entstehen würden, in welchem Umfang sich die Kulturbehörde im Rahmen ihrer Verpflichtung gegenüber einem international renommierten Künstler beteiligen würde und in welchem Zeitraum eine Realisierung möglich wäre.

 

 

 

Hamburg, am 19.01.2017

 

 

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        19. Januar 2017

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-0180) wie folgt Stellung:

 

Ausgangslage und bisherige Thematisierung

Der Auftrag lautete: „Die Verwaltung möge der Bezirksversammlung einen umfassenden Bericht vorlegen unter welchen Umständen das Kunstwerk Tunnelplastik von Friedrich Gräsel an einer Stelle mit maritimen Bezug und ausreichendem Höhenunterschied im Bereich des Harburger Binnenhafens / Schlossinsel neu errichtet werden kann, welche technischen und künstlerischen Voraussetzungen zu beachten wären, welche Kosten entstehen würden, in welchem Umfang sich die Kulturbehörde im Rahmen ihrer Verpflichtung gegenüber einem international renommierten Künstler beteiligen würde und in welchem Zeitraum eine Realisierung möglich wäre.“

 

Der Antrag wurde am 26.10.2015 im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit thematisiert. Zuchst wurde das Ergebnis einer Recherche der Kulturbehörde zur Machbarkeit der Wiederaufstellung der Tunnelplastik von Friedrich Gräsel bekannt gegeben. Die Wiederaufstellung der Plastik wäre sehr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden, weil letztendlich das gesamte Objekt neu gebaut werden müsste. Die Kosten würden vermutlich über 100.000 € liegen. Da Friedrich Gräsel inzwischen verstorben ist, seien Schwierigkeiten im weiteren Verfahren möglich. Die Kulturbehörde bat um Mitteilung, wie der Ausschuss zu dem Thema stehe, inwieweit Kosten übernommen werden könnten und ob der ausgesuchte Standort im Harburger Binnenhafen tatsächlich zur Verfügung stehe. Auf Nachfrage des Vorsitzenden informierte Frau Wichmann, die Kulturbehörde habe zugesagt, die Kosten des Gutachtens zu übernehmen. Die Kosten der Instandsetzung müsste aber der Bezirk Harburg tragen. Der Ausschuss erklärte Beratungsbedarf.

 

Einen Monat später wurde der Antrag erneut im KSF thematisiert (am 26.11.2015). Bezug nehmend auf die Stellungnahme der Kulturbehörde bat der Vorsitzende die Verwaltung zu klären, ob der seinerzeit mit dem Künstler abgestimmte Standort in der Nähe der Harburger Schleuse noch machbar sei. Sollte es mit diesem Standort Schwierigkeiten geben, möge die Verwaltung alternative Standorte für das maritim anmutende Kunstwerk prüfen und ggf. dann auch die Erben fragen. Außerdem beschloss der Ausschuss einvernehmlich folgende Forderung an die Kulturbehörde: „Die Kulturbehörde habe dafür Sorge zu tragen, dass die Tunnelplastik über den Winter entsprechend gesichert werde, um weiteren witterungsbedingten Schaden zu verhindern.“ Der Antrag verblieb im Ausschuss

 

 

Aktueller Stand

Der Verwalter der ausgewählten Fläche im Harburger Binnenhafen hat erklärt, dass das Flurstück unbebaut, aber vermietet sei. Der Mietvertrag sei jedoch mit 4 Wochen Frist zum Monatsende kündbar. Somit käme die Fläche für die Aufstellung der Tunnelplastik in Frage.

 

 

gez. Völsch