21-0950.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Straftaten an Verkehrsknotenpunkten im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.01.2022
Sachverhalt

 

Die Bundespolizei hat für das Jahr 2019 ermittelt, in welchem Umfang Straftaten im Bereich der Fern- und S-Bahnhöfe in Hamburg festgestellt worden sind. 

 

Für den Bezirksamtsbereich fällt dabei auf, dass sowohl der Bahnhof Harburg, als auch der Bahnhof Neugraben im Vorderfeld genannt werden unter den zehn insgesamt am meisten betroffenen Knotenpunkten.

 

Bei den Gewaltdelikten liegt Hamburg bundesweit an der Spitze der Brennpunkte. Darüber hinaus wurden in erheblichem Umfang Körperverletzungen, Taschen-, Gepäck- und Ladendiebstähle sowie Hausfriedensbruch festgestellt. 
 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sachkundige Vertreter der Bundespolizei in den Ausschuss für Inneres und Mobilität einladen, damit dort berichtet werden kann, aus welchem Grund die Bahnhöfe Harburg und Neugraben bei den festgestellten Straftaten landesweit eine Spitzenstellung einnehmen, wie die Situation bei anderen Harburger Bahnhöfen sich darstellt und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt sind, um die Gesamtsituation positiv zu beeinflussen.

 

Hamburg, am 08.10.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                     Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                                                Jens Ritter

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   09.12.2021

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 21-0950 wie folgt Stellung:

 

Im Bereich der genannten Bahnhöfe Harburg und Neugraben ist aus der Sicht der Bundespolizei keine erkennbar veränderte Lage für die angefragten Deliktsfelder zu verzeichnen.

 

Sofern Sie einen weitergehenden Informationsbedarf haben, steht Ihnen die Bundespolizei selbstverständlich zur Verfügung.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

Anlage