22-0446.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sportpark Opferberg Planungsstand

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 04.06.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 2.1

Sachverhalt


Der Sportpark Opferberg ist eine zentrale Sportanlage an der B73 mit einem breiten Angebot für verschiedene Sportarten vereint an einem Ort. Von der Tennishalle bis zur Kugelstoßanlage werden hier die unterschiedlichsten Sportarten angeboten. Die Anlage wurde mittlerweile unter anderem mit Flutlicht, einer modernen Zeitmessanlage und einem Beachvolleyballplatz ausgestattet.

Die Lage der Anlage neben dem Wald bietet zudem eine ideale Ergänzung für Läufer und Erholungssuchende. Auch das nahe gelegene Gymnasium Süderelbe profitiert von der Anlage, denn eine ihrer Schulsporthallen befindet sich auf dem Gelände.

Die Sporthalle und das Umkleidegebäude sind mittlerweile in die Jahre gekommen und müssen bekanntermaßen saniert werden. Das Gelände ist im Besitz der Stadt und teilweise Eigentum der HNT. Die Halle und das Umkleidegebäude sind in öffentlicher Hand. Da auch die HNT auf dem Gelände Neubauten zur Sportnutzung errichten möchte, bot es sich an, Überlegungen anzustellen, inwiefern ein gemeinsames Projekt zwischen Stadt und Verein realisierbar ist. Hierzu wurden auch Gespräche geführt und gemeinsame Planungen erläutert.

Bereits 2014 hat die CDU-Fraktion hierzu einen Antrag (20-0277) eingebracht. Die damalige Präsidentin des Vereins hat darauf die damaligen Planungen im Ausschuss vorstellen können. Diese Planungen sind jedoch mittlerweile überarbeitet worden und das Gelände und das Angebot wurden stark erweitert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschliesst:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter des Vereines Hausbruch-Neugrabener-Turnerschaft e.V. und die Verwaltung in den zuständigen Ausschuss für Sport und Bildung einzuladen, um das aktuelle Gesamtkonzept „Sportpark Opferberg umfassend zu erläutern und über den aktuellen Planungsstand zu berichten und was dazu geführt hat, dass das Projekt immer noch nicht umgesetzt wurde.

Hamburg, am 07.02.2025

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

27. Mai 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22-0446) wie folgt Stellung:

1. Einleitung und Anlass

Mit dem o.g. Antrag wird die Verwaltung gebeten, über das Konzept und Planungsstand hinsichtlich eines Neubaus auf der Sportanlage „Opferberg“ zu berichten.

Die Sportanlage „Opferberg“ ist eine der zentralen bezirklichen Sportflächen im Hamburger Süden. Sie erfüllt eine bedeutende Rolle für den Schul-, Vereins- und Leistungssport in der Region Süderelbe. Im Jahr 2021 hatte der ansässige Sportverein Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft von 1911 e.V. (HNT) ein Entwicklungskonzept für den Standort vorgelegt. Kernbestandteil dieses Konzepts war ein multifunktionales Begegnungshaus für Vereinsmitglieder.

Die Umsetzung dieses Vorhabens scheiterte seinerzeit an planungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere an der Notwendigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und damit verbunden Finanzierungsfragen. In Folge dessen wurde das Konzept zunächst zurückgestellt.

Im Jahr 2024 wurde die Grundidee erneut aufgegriffen. Ziel war es, auf dem bereits entwickelten und baurechtlich gesicherten Baufeld an der Cuxhavener Straße 271a eine funktional und hinsichtlich der Flächengröße reduzierte, aber baulich realisierbare Lösung zu erarbeiten. Im Zentrum steht die Idee eines gemeinsamen Ersatzneubaus, der schulische, bezirkliche und vereinsgebundene Nutzungsbedarfe in einem einzigen Gebäude vereint.

2. Bestandssituation und Handlungsbedarf

2.1 Einfeldsporthalle (EFH)

Auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 271a befindet sich derzeit eine Einfeldsporthalle mit einer Bruttogeschossfläche von 615,61 m², klassifiziert in Gebäudeklasse 5. Die Halle steht auf dem Flurstück 707#2729, welches im Eigentum des Sondervermögens Schulimmobilien (SoV) steht.

Die Sporthalle wird sowohl schulisch als auch vereinsseitig genutzt. Im aktuellen Schulentwicklungsplan (SEPL) ist sie formal noch als Sanierungsmaßnahme ausgewiesen.

2.2 Kleinspielfeld

Auf demselben Flurstück liegt zudem rund ein Drittel eines Kleinspielfelds, dessen Oberfläche stark beschädigt und nicht mehr nutzbar ist. Die übrigen zwei Drittel des Spielfeldes liegen auf dem benachbarten bezirklichen Flurstück 707#2730 (Fläche: 1.055 m²). Die Anlage ist derzeit vollständig gesperrt.

Ein aktueller sportlicher Nutzungsbedarf weder für den Schul- noch für den Vereinssport ist nicht gegeben. Eine Instandsetzung des Spielfelds wäre aufgrund der geteilten Eigentumsverhältnisse (1/3 SoV, 2/3 Bezirk) planerisch und finanziell aufwendig.

2.3 Bezirkliches Außenumkleidegebäude

Zusätzlich befindet sich auf dem Gelände ein bezirkliches Außenumkleidegebäude, das vom Verein genutzt wird. Das Gebäude ist baulich abgängig und nicht mehr zeitgemäß. Ein Ersatz ist geboten, insbesondere im Hinblick auf Anforderungen an Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit und energetische Standards.

3. Bedarf des Vereins HNT

Der Verein HNT hat im Rahmen der Neuplanungen einen Flächenbedarf von ca. 700 m²r vereinsgebundene Zwecke angemeldet. Die Nutzung soll sich wie folgt ausgestalten:

  • Schwerpunkt: Gerätegestütztes Muskelaufbautraining u.a. r den Leichtathletiksport
  • Zielgruppen: Leistungssportler:innen, Nachwuchsathlet:innen, Rehasportgruppen
  • Funktionale Zielsetzung: Verbindung von leistungs- und gesundheitsorientierten Angeboten unter einem Dach
  • Ergänzende Nutzung: Räume für Bewegungsangebote und Abstellflächen

Der Bedarf ist nachvollziehbar begründet und leitet sich unmittelbar aus der sportfachlichen Ausrichtung sowie der Wachstumsstrategie des Vereins ab. Gleichzeitig bietet die Erweiterung aus bezirkssportfachlicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sportinfrastruktur im Süderelberaum.

4. Projektbeschreibung: Integrierter Ersatzneubau

Die Planung sieht die Errichtung eines mehrteiligen Neubaukomplexes vor, der folgende Funktionen vereint:

  • Schulsporthalle (Ersatz der bestehenden EFH),
  • Bezirkliche Umkleiden und Sanitäreinrichtungen,
  • Vereinsflächen für die HNT.

Die zentrale Idee ist die synergetische Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen (z. B. Sanitärbereiche, Technik, Erschließung), um wirtschaftliche Effekte zu erzielen und Flächenversiegelung zu minimieren. Eine Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass die bauliche Umsetzung innerhalb der bestehenden Baufeldgrenzen technisch realisierbar ist.

5. Finanzierungs- und Projektstruktur

Die Finanzierung erfolgt in einem dreigeteilten Modell:

Kostenbestandteil

Finanzierungsträger

Ersatzbau der Schulsporthalle

Sondervermögen Schulimmobilien (SoV)

Bezirkliche Umkleiden

Bezirksamt Harburg

Vereinsflächen (700 m²)

HNT

r die Absicherung der Gesamtmaßnahme ist die Übertragung des Flurstücks 707#2730 in das Sondervermögen Schulimmobilien vorgesehen, um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine einheitliche Planung und Realisierung zu schaffen. Realisierungsträger ist die GMH, die im Auftrag des SoV die Projektumsetzung verantwortet. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit wird durch eine Kooperationsvereinbarung (vierseitiger Vertrag) zwischen den Akteuren (SoV, Bezirksamt, HNT, GMH) formalisiert. Auf eine Instandsetzung des bestehenden Kleinspielfeldes wird im Rahmen des Projekts bewusst verzichtet.

6. Finanzierung der Vereinsflächen

Derzeit erfolgen die Gespräche zur Mitfinanzierung des Vereinsflächenanteils. Die Herstellungskosten pro Quadratmeter belaufen sich laut GMH auf 4.755 €/m². Für 700  Vereinsfläche ergibt sich ein kalkulatorischer Investitionsbedarf in Höhe von 3.328.500,00 €.

Aufgrund der Höhe der erforderlichen Investitionssumme ist ein breit aufgestellter Finanzierungsansatz unerlässlich. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit potenziellen Fördermittelgebern, öffentlichen Institutionen und weiteren Finanzierungspartnern gestalten sich erfahrungsgemäß komplex und zeitintensiv.

Die Gespräche setzen eine substanzielle Projektvorbereitung voraus, einschließlich belastbarer Projektunterlagen, aussagekräftiger Skizzen und klar definierter Nutzungskonzepte. Darüber hinaus bedarf es der Einbindung und Mitwirkung verschiedener Entscheidungsgremien, sowohl auf bezirklicher als auch auf fachbehördlicher Ebene. Diesorgfältige Prüfung der Finanzierungsstruktur sowie die Abstimmung der Zuständigkeiten bilden dabei die Grundlage für eine tragfähige Gesamtfinanzierung.

Sofern eine Finanzierung der für die Vereinsnutzung vorgesehenen Flächen gesichert werden kann, werden als nächste Schritte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der Abschluss der Kooperationsvereinbarung vorbereitet werden.

7. Bewertung durch das Bezirksamt Harburg

Das Bezirksamt Harburg begrüßt das Projekt. Es adressiert den dringenden infrastrukturellen Sanierungsbedarf, fördert die Kooperationskultur im Sport, und trägt zur nachhaltigen Flächenentwicklung im Bezirk bei. Vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums in Süderelbe insbesondere durch neue Wohnquartiere in Neugraben-Fischbek ist der Ausbau leistungsfähiger Sportinfrastruktur ein strategisches Ziel der bezirklichen Sportentwicklungspolitik. Die Maßnahme unterstreicht unmittelbar die vom Senat verabschiedeten Active City Ziele, indem das Projekt die HNT als Topsportverein im Quartier und den Wirkungsbereich des Vereins strukturell festigt.

Das Vorhaben stärkt sowohl den Leistungs- als auch den Gesundheitssport, bietet Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung und ist ein zukunftsweisendes Modell für multifunktionale Sportbauten.

8. Petitum

Um Kenntnisnahme des Sachverhalts wird gebeten.

Dr. Jobmann

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