Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Parkranger für die Naturschutzgebiete im Bezirksamtsbereich
In den Naturschutzgebieten im Bezirksamtsbereich kommt es in den vergangenen Monaten auch weiterhin zu umfangreichen Beeinträchtigungen und vielen Beschwerden von Besuchern. So wird auch weiterhin über viele freilaufende Hunde, wildes Campen, Lagerfeuer und Partys mit lauter Musik sowie Grillfesten mit Zurücklassen der Einmalgrills und umfangreichen Unrats berichtet. Es werden nicht nur Besucher erhebliche beeinträchtigt, sondern vor allem auch schützenswerte Tiere vertrieben und Grünzonen zertrampelt. Es fehle zunehmend die Ruhe in den Naturschutzgebieten.
Insoweit besteht die Möglichkeit, sogenannte Parkranger einzusetzen, um Abhilfe zu schaffen und die Gebiete zugleich zu pflegen. Die Aufgabe besteht darin,
- vor Ort als Mittler zwischen Mensch und Natur die Besucher der Schutzgebiete über
Sinn und Zweck von Schutz und Pflegemaßnahmen zu informieren,
- Pflege und Reparaturarbeiten zu übernehmen und
- Entwicklungen von Beständen geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Bekanntlich hat die Bürgerschaft im Mai dieses Jahres beschlossen, einen entsprechenden Vertrag zu Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen, für Grünzonen zuständigen städtischen Trägern zu schließen, um Hamburgs Naturqualität durch vielfältige Maßnahmen zu verbessern. Als eine dieser Maßnahmen ist die dauerhafte Einrichtung von Ranger-Stellen in den Naturschutzgebieten und im Biotopverbund vorgesehen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass für den Bezirksamtsbereich eine ausreichende Anzahl von sogenannten Parkrangern bzw. -rangerinnen geschaffen wird, die in den in Frage kommenden Gebieten, insbesondere den Naturschutzgebieten regelmäßig tätig werden.
Hamburg, am 07.10.2019
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22.04.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
die Parkranger für die Naturschutzgebiete im Bereich Hamburg fallen in die Zuständigkeit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE).
Gemäß SDrs. 2019-02927 sind 10 Ranger - angegliedert bei der BUE - für Hamburg vorgesehen.
Die Ranger der BUE sind für die Bezirksflächen zuständig, die nicht vom Bezirk unterhalten werden.
In Harburg fällt lediglich das Naturschutzgebiet Schweenssand in die Zuständigkeit des Bezirksamtes.
gez. Fredenhagen