22-1319.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Nutriabesatz ermitteln

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 24.03.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3.1

Sachverhalt


Nutrias (Myocastor coypus) stellen das Ökosystem vor große Herausforderungen. Die invasive Art verdrängt einheimische Arten wie Amphibien, Fische oder bedrohte bodenbrütende Vögel. Ferner zerstören sie ökologisch wertvolle Lebensräume, indem sie Röhrichte, Schilf und Wasserpflanzen fressen. Nutrias haben das Potenzial, Deichanlagen durch ihre ausgedehnten Baue zu beschädigen und damit den Hochwasserschutz zu gefährden. Deshalb sind sie auch für Harburg gefährlich.

Die hohe Reproduktionsfähigkeit dieser Tiere ist auch in Harburg zu beobachten.
Seit dem Jagdjahr 2018/2019 hat sich die Zahl der erlegten Nutrias fast verzehnfacht, was auf eine deutliche Zunahme der Population hinweist. Die vom Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels getragene Initiative Neobiota-Nord verzeichnet in Harburg beispielsweise Sichtungen im Bereich der Außenmühle, der Este (Cranz) sowie der Schlossinsel im Binnenhafen. Dem Bezirksamt sind bislang jedoch keine städtischen Gebiete bekannt, in denen ein besonders hoher Nutriabesatz vorliegt, wie aus Drs. 22-0972 vom 16.10.2025 hervorgeht.

Kenntnisse über den Nutriabesatz sind unerlässlich für ein wirksames Bestandsmanagement, wie es im Nutria-Gutachten von Ende 2023 der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) gefordert wird. Dort heißt es, dass es ohne Bekämpfungsansätze zu einer weiteren Ausbreitung, konkret auch im städtischen Bereich, kommen wird.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Forderung an die BUKEA zu wenden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Jahr 2026 eine detaillierte Verbreitungsanalyse von Nutrias auf städtischen Grundstücken und Gewässern in Harburg durchzuführen. Diese Ergebnisse sollen dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz vorgelegt werden.

Hamburg, am 09.01.2026

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

9. rz 2026

Die Behörder Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

r Hamburg gibt es keine Hinweise, dass Nutria im Sinne der EU (VO) 1142/2014 die Biodiversität gefährden. Es konnte weder der großflächige Fraß von Pflanzen beobachtet werden noch eine Verdrängung von einheimischen Arten. Aus dem Nutria-Gutachten von Ende 2023 geht hervor, dass vor allem wirtschaftliche Schäden an der Be- und Entwässerung dort entstehen können, wo die Ufer nicht befestigt sind. Es wurden keine Schäden an den Hauptdeichen festgestellt. Nutria-Baue sind in der Regel einfache 2 bis 5 m lange unverzweigte Röhren, die vom Wasser in das Ufer gegraben werden können. Hamburger Hauptdeiche sind meist stark befestigt und liegen oft nicht direkt an Gräben oder Gewässern, so dass Nutria unter diesen Gegebenheiten keine Röhren anlegen. Über die Deichschau werden die Deiche zusätzlich intensiv kontrolliert. Schon bei Sichtungen von Nutria an den Hauptdeichen bzw. an den wenigen angrenzenden Gräben werden gegebenenfalls Wasserstände präventiv abgesenkt, um den wassergebundenen Nutria den Lebensraum zu entziehen, um Schäden auszuschließen.

Der Nutriabestand in Hamburg lässt sich nicht zählen, da die Tiere teils versteckt leben, nachtaktiv sind und in einem größeren Streifgebiet leben können. Die Erstellung einer detaillierten Verbreitungsanalyse ist nicht möglich, aber auch nicht erforderlich und zielführend, um eine notwendige Bestandsregulierung durchführen zu können. Eine Bestandsregulierung erfolgt bereits jetzt über jagdliche Methoden. Entnahmeberechtigte (z.B. Stadtjäger:innen) werden über die Bereitstellung von tierschutzgerechten Lebendfallen mit Fallenmeldern und der Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 14 € pro entnommenem Tier unterstützt. Idealerweise wird vor allem dort verstärkt bejagt, wo sichtbare Schäden auftreten.

Es ist davon auszugehen, dass Nutria alle Gewässerlebensräume in Hamburg erreichen können. Hierbei kann es sich um wandernde Einzeltiere, die nur temporär anzutreffen sind oder bei entsprechender Eignung um mehrere Tiere handeln, die sich in einem Streifgebiet, in dem ausreichend Nahrung und Lebensraum vorhanden sind, ansiedeln.

In den befriedeten Bereichen können sich Flächeneigentümer:innen über den Jägermeister des Jagdkreises IV an einen Stadtjäger wenden, um Nutria z.B. mit Lebendfallen entnehmen zu lassen. Hierdurch können anlassbezogen wirtschaftliche Schäden minimiert oder vermieden und die Population begrenzt werden.

rger:innen und Mitarbeiter:innen der Stadt werden fortlaufend dazu aufgerufen, beobachtete Nutria und eventuell dokumentierte Schäden zu melden. Die Populationsentwicklung kann nur indirekt über die Wildnachweise, Meldungen von Bürger:innen und Mitarbeiter:innen der Stadt über Sichtungen und gegebenenfalls Schadensmeldungen erfasst werden. Nach Ende des Jagdjahres erfolgt durch die BUKEA eine Zusammenstellung dieser Daten, um Erkenntnisse über die Populationsentwicklung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhalten. Die Daten können nach Zusammenstellung und Auswertung nach Ende des Jagdjahres 2025/2026 zur Verfügung gestellt werden.

gez. Böhm f.d.R.

Hille

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