20-4409.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Kontrolle von Geldspielgeräten gemäß neuer Spielverordnung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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29.04.2019
Sachverhalt

Seit dem 11. November 2018 dürfen in Spielhallen und Gaststätten nur noch Geldspielgeräte betrieben werden, die der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen. Darin sind weitreichende zusätzliche Beschränkungen für das Automatenspiel definiert, so wie sie in der Spielverordnung festgelegt werden. So sind der maximale Aufwand für das Spielen in einer einzelnen Stunde von 80 Euro auf 60 Euro und der durchschnittliche Stundenaufwand von 33 Euro auf 20 Euro herabgesetzt worden. Auch die maximale Gewinnsumme pro Stunde ist gesenkt worden, von 500 Euro auf 400 Euro. Gleichzeitig ist das Spiel drastisch verlangsamt und der Bedienkomfort der Geräte reduziert worden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen Bericht darzulegen, der darstellt, über welche Möglichkeiten die Verwaltung verfügt, die Einhaltung der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zu überwachen, in welchem Umfang sie die entsprechenden Überprüfungen vornimmt bzw. bereits vorgenommen hat und wie ggf. Verstöße gegen die Einhaltung der neuen Richtlinie geahndet werden. 

 

Hamburg, am 06.01.2019 

 

Ralf-Dieter Fischer                                                   Martin Hoschützky          

Fraktionsvorsitzender                                              Dr. Hanno Hintze

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

17. April 2019

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4409) wie folgt Stellung:

 

Die Einhaltung der Regelungen nach der Spielverordnung (SpielV) kontrolliert das Bezirksamt Harburg im Rahmen der Gewerbeüberwachung.

 

Derzeit werden im Rahmen der Routineüberwachung Spielhallen, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen auch im Hinblick auf die Einhaltung der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) kontrolliert. Gegenstand ist dabei auch, ob die Geräte mit der neuen PTB-Kennzeichnung versehen sind. Dem Bezirksamt liegen Erkenntnisse, dass Zulassungszeichen zu Unrecht angebracht oder gefälscht sein könnten nicht vor. Nach Einschätzung des Bezirksamtes Harburg wären Manipulationen allerdings schwierig, da zusätzlich zu der PTB-Kennzeichnung auch die dazugehörige Gerätenummer überprüft wird.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt mit dem Ziel einer wirkungsvollen Überwachung in der Vergangenheit gemeinsam mit der Finanzbehörde und der Polizei Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei waren vereinzelt auch illegale Spielgeräte stillgelegt bzw. beschlagnahmt worden.

 

Bei den seit dem 11.11.2018 kontrollierten fünf Gaststätten, vier Shisha-Einrichtungen und fünf Spielhallen sind Verstöße in Zusammenhang mit den hier nachgefragten Kennzeichnungen nicht getroffen worden. Dennoch festgestellte Verstöße beziehen sich auf fehlende Aufstellerschilder an den Geräten sowie auf fehlende Erlaubnisse zum Aufstellen von Geldgewinnspielgeräten. Die Geldgewinnspielgeräte, bei denen eine Erlaubnis zum Aufstellen fehlte,  wurden versiegelt. Zudem wird bei sämtlichen Verstößen geprüft, ob Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und Bußgelder festzusetzen sind.

 

 

 

 

Fredenhagen