Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Keine Durchfahrt zwischen Falkenbergsweg und Alvesen
Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.26
Die Baumaßnahmen am Ehestorfer Heuweg führen zu deutlichen Einschränkungen für die Bewohner der Region Süderelbe. Um nicht in endlosen Staus zu stehen, suchen die Autofahrer immer neue Wege. So werden in den letzten Tagen immer wieder Pkw am Falkenbergsweg gesichtet, die in der Waldfriedenkehre in den Forstweg einbiegen und so bis nach Alvesen fahren. Da die Durchfahrt nicht erlaubt ist, fahren die Pkw oft mit erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt zu einer Gefährdung von Waldspaziergängern und Tieren.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung fordert die zuständigen Fachbehörden auf, die Durchfahrt für private Pkw umgehend zu unterbinden.
Hamburg, am 06.11.2019
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Lars Frommann
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
26.11.2019
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 21-0330) wie folgt Stellung:
Die Zufahrt zum Staatsforst Rosengarten, Falkenbergsweg bis zur Ortschaft Alvesen, wurde
durch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.10.1962 mittels Aufstellen eines
Verkehrszeichens (VZ) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1026-38
(Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) untersagt.
Da das aufgestellte VZ 250 ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, auch für Radfahrer, beinhaltet,
wurde am 09.06.2015 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung dahingehend geändert, dass
das VZ 250 abgebaut und das VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) aufgestellt wurde.
Auf dem niedersächsischen Gebiet ist die gleichlautende Beschilderung vorhanden.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Situation vor Ort eindeutig.
Aufgrund des Antrages wurde die Örtlichkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen des PK 47 an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten überwacht. Es wurden bisher keinerlei Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.