21-0330.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Keine Durchfahrt zwischen Falkenbergsweg und Alvesen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.01.2020
Sachverhalt

 

Die Baumaßnahmen am Ehestorfer Heuweg führen zu deutlichen Einschränkungen für die Bewohner der Region Süderelbe. Um nicht in endlosen Staus zu stehen, suchen die Autofahrer immer neue Wege. So werden in den letzten Tagen immer wieder Pkw am Falkenbergsweg gesichtet, die in der Waldfriedenkehre in den Forstweg einbiegen und so bis nach Alvesen fahren. Da die Durchfahrt nicht erlaubt ist, fahren die Pkw oft mit erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt zu einer Gefährdung von Waldspaziergängern und Tieren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt: 

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung fordert die zuständigen Fachbehörden auf, die Durchfahrt für private Pkw umgehend zu unterbinden.

 

Hamburg, am 06.11.2019

 

Ralf-Dieter Fischer                             Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender                         Brit-Meike Fischer-Pinz

                                                           Lars Frommann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

26.11.2019

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 21-0330) wie folgt Stellung:

 

 

Die Zufahrt zum Staatsforst Rosengarten, Falkenbergsweg bis zur Ortschaft Alvesen, wurde

durch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.10.1962  mittels Aufstellen eines

Verkehrszeichens (VZ) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1026-38

(Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) untersagt.

Da das aufgestellte VZ 250 ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, auch für Radfahrer, beinhaltet,

wurde am 09.06.2015 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung dahingehend geändert, dass

das VZ 250 abgebaut und das VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) aufgestellt wurde.

Auf dem niedersächsischen Gebiet ist die gleichlautende Beschilderung vorhanden.

 

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Situation vor Ort eindeutig.

 

Aufgrund des Antrages wurde die Örtlichkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden

personellen Ressourcen des PK 47 an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten überwacht. Es wurden bisher keinerlei Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt.

 

   

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers