20-4157.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. HVV-Tarif Ring C für niedersächsische Umlandkreise und -gemeinden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt


Die insbesondere auch 2018 extreme Verkehrsbelastung im Bezirk Harburg durch Baumaßnahmen, Staus und unkoordinierte Arbeiten hat deutlich gemacht, dass alle kreativen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Verkehrsteilnehmer möglichst frühzeitig und weiträumig davon abzuhalten, durch den Bezirk Harburg mit Kraftfahrzeugen das Erreichen von Zielen nördlich der Elbe anzustreben.

Eine sehr geeignete Möglichkeit wäre, den öffentlichen Personennahverkehr im südhamburgischen Raum durch Änderung der Tarifgestaltung des HVV attraktiver zu machen. Dadurch könnte ein weiterer Teil des Pendlerverkehrs auf die Schiene verlagert werden.

Bisher sind zahlreiche Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein dem Tarifring C des HVV zugeordnet (Elmshorn, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg).

Hingegen gilt dieser kostengünstigere Tarif nicht für von der Einwohnerzahl vergleichbare Gemeinden wie Buxtehude, Buchholz i.d.N. oder Winsen/Luhe, die sämtlich im Tarifring D liegen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Erörterungen in der
    Metropolregion nachhaltig die Forderung zu unterstützen, auch niedersächsische
    Gemeinden und Landkreise in den Tarif C des HVV aufzunehmen.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit den zuständigen Hamburger
    Fachbehörden in Verbindung setzen, um darauf hinzuwirken, dass gegebenenfalls in
    Verhandlungen mit niedersächsischen Dienststellen und unter etwaiger Kostenbe-
    teiligung zum Ausgleich der Einnahmeausfälle die Ungleichbehandlung in der 
    Metropolregion aufgehoben wird.

Hamburg, am 11.10.2018

Ralf-Dieter Fischer                                            Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender                                        Uwe Schneider

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        25.01.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4157 wie folgt Stellung:

 

 

Die Einordnung der genannten Schleswig-Holsteinischen Gemeinden in den Tarifring C ist möglich, weil die zuständigen Aufgabenträger in Land und Kreisen bereit waren, die Einnahmedefizite auszugleichen. Im Süden ermöglicht die Ausgleichsbereitschaft der zuständigen Aufgabenträger die Einordnung in den Tarifring D.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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