20-4253.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Hundeauslaufflächen im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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08.03.2019
Sachverhalt


Hundehalter weisen verstärkt darauf hin, dass im Bezirksamtsbereich angemessene, ausreichende und nutzbare Hundeauslaufflächen nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Dieses ist offenbar auch der Grund dafür, dass Hundehalter in erheblichem Umfang missbräuchlich den Tieren Freiraum in Parkanlagen und Naturschutzgebieten verschaffen und diese unangeleint herumtollen lassen.

Insoweit kommt es zu erheblichen Konflikten mit Bürgern, die Parks, Freizeitanlagen und Naturschutzgebiete anderweitig nutzen wollen. Ein nachhaltiges Einschreiten von Ordnungsbehörden ist insoweit kaum wahrzunehmen. Zwischenzeitlich hat sich zum Beispiel im Bereich der Fischbeker Heide auch ein "Hundeauslauftourismus" aus dem niedersächsischen Umland entwickelt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz darüber berichten, in welchem Umfang Hundeauslaufflächen im Bezirk Harburg vorhanden sind, welche Größe diese haben, welche Ausstattung auch eine Nutzung bei Schlechtwetter-Phasen zulässt, in welchem Umfang die Flächen benutzt werden und welche Erweiterungen oder Bereitstellung neuer Flächen in Betracht kommen könnten.

Der Bericht soll sich im Detail auch darauf erstrecken, zu welchen Verstößen gegen den Leinenzwang und die Schutzbedürftigkeit von Parkanlagen und Naturschutzgebieten es aus Sicht der Bezirksverwaltung regelmäßig kommt und was dagegen im Einzelnen unternommen werden soll.

Es möge auch dargestellt werden, in welchem Umfang die Bezirksverwaltung Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen uneinsichtige Hundehalter eingeleitet hat und inwieweit Bußgelder verhängt und eingezogen worden sind.

Hamburg, am 05.11.2018

Ralf-Dieter Fischer                                   Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                               Dr. Hanno Hintze 
                                                                 Robert Timmann
                                                                 Dr. Antje Jaeger

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

18.02.2018

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-4253)  wie folgt Stellung:

 

 

Hundeauslaufzonen in Harburg befinden sich in den Verwaltungsflächen vom Forst, sowie in ausgewählten Grünanlagen.

hrlich wird die Liste der Hundeauslaufflächen aktualisiert und ist unter

http://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/ einsehbar.

 

Derzeit gibt es 6 ausgewiesenen Flächen in Harburg.

 

hlbachtal (ehem. Bolzplatz)

    6.500 m²

Neugraben (Kiesgrube Kiesbarg), (Forst)

  50.000 m²

Heimfelder Holz, (Forst)

100.000 m²

Langenbeker Weg, Harburger Stadtpark

    2.500 m²

Rehrstieg-Cuxhavener Straße

    1.000 m²

Neugraben (Falkenbergsweg) Forst

20.000 m²

 

Die Hundeauslaufflächen in den Grünanlagen sind eingezäunt und damit klar abgegrenzt

gegenüber den übrigen Freiflächen.

Alle Flächen sind mit witterungsgemäßer Kleidung ganzjährig nutzbar.

Unterstände werden aus Gründen der bekannten Vandalismusanfälligkeiten und fehlgeleiteter Nutzung (Schlafunterkunft, Toilette, Feuer machen etc.) weder im Forst, noch in den

Grünanlagen angeboten.

Sitzbänke und Papierkörbe sind vorhanden, bzw. werden in der Fläche am Rehrstieg

noch aufgebaut.

Im Forst ist die Infrastruktur aufgrund der großflächigen Ausdehnung weniger intensiv

ausgeprägt.

Alle Flächen werden von Hundehaltern genutzt, der genaue Umfang entzieht sich unserer Kenntnis. Neue Hundeauslaufflächen werden derzeit von Stadtgrün nicht geplant.

Eine Beschwerdelage über nicht angeleinte Hunde liegt der Verwaltung nicht vor.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt worden.

 

 

Fredenhagen