Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Hundeauslaufflächen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.03.2019 Hauptausschuss Ö 4.2
Hundehalter weisen verstärkt darauf hin, dass im Bezirksamtsbereich angemessene, ausreichende und nutzbare Hundeauslaufflächen nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Dieses ist offenbar auch der Grund dafür, dass Hundehalter in erheblichem Umfang missbräuchlich den Tieren Freiraum in Parkanlagen und Naturschutzgebieten verschaffen und diese unangeleint herumtollen lassen.
Insoweit kommt es zu erheblichen Konflikten mit Bürgern, die Parks, Freizeitanlagen und Naturschutzgebiete anderweitig nutzen wollen. Ein nachhaltiges Einschreiten von Ordnungsbehörden ist insoweit kaum wahrzunehmen. Zwischenzeitlich hat sich zum Beispiel im Bereich der Fischbeker Heide auch ein "Hundeauslauftourismus" aus dem niedersächsischen Umland entwickelt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz darüber berichten, in welchem Umfang Hundeauslaufflächen im Bezirk Harburg vorhanden sind, welche Größe diese haben, welche Ausstattung auch eine Nutzung bei Schlechtwetter-Phasen zulässt, in welchem Umfang die Flächen benutzt werden und welche Erweiterungen oder Bereitstellung neuer Flächen in Betracht kommen könnten.
Der Bericht soll sich im Detail auch darauf erstrecken, zu welchen Verstößen gegen den Leinenzwang und die Schutzbedürftigkeit von Parkanlagen und Naturschutzgebieten es aus Sicht der Bezirksverwaltung regelmäßig kommt und was dagegen im Einzelnen unternommen werden soll.
Es möge auch dargestellt werden, in welchem Umfang die Bezirksverwaltung Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen uneinsichtige Hundehalter eingeleitet hat und inwieweit Bußgelder verhängt und eingezogen worden sind.
Hamburg, am 05.11.2018
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Hanno Hintze
Robert Timmann
Dr. Antje Jaeger
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
18.02.2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-4253) wie folgt Stellung:
Hundeauslaufzonen in Harburg befinden sich in den Verwaltungsflächen vom Forst, sowie in ausgewählten Grünanlagen.
Jährlich wird die Liste der Hundeauslaufflächen aktualisiert und ist unter
http://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/ einsehbar.
Derzeit gibt es 6 ausgewiesenen Flächen in Harburg.
Göhlbachtal (ehem. Bolzplatz) |
6.500 m² |
Neugraben (Kiesgrube Kiesbarg), (Forst) |
50.000 m² |
Heimfelder Holz, (Forst) |
100.000 m² |
Langenbeker Weg, Harburger Stadtpark |
2.500 m² |
Rehrstieg-Cuxhavener Straße |
1.000 m² |
Neugraben (Falkenbergsweg) Forst |
20.000 m² |
Die Hundeauslaufflächen in den Grünanlagen sind eingezäunt und damit klar abgegrenzt
gegenüber den übrigen Freiflächen.
Alle Flächen sind mit witterungsgemäßer Kleidung ganzjährig nutzbar.
Unterstände werden aus Gründen der bekannten Vandalismusanfälligkeiten und fehlgeleiteter Nutzung (Schlafunterkunft, Toilette, Feuer machen etc.) weder im Forst, noch in den
Grünanlagen angeboten.
Sitzbänke und Papierkörbe sind vorhanden, bzw. werden in der Fläche am Rehrstieg
noch aufgebaut.
Im Forst ist die Infrastruktur aufgrund der großflächigen Ausdehnung weniger intensiv
ausgeprägt.
Alle Flächen werden von Hundehaltern genutzt, der genaue Umfang entzieht sich unserer Kenntnis. Neue Hundeauslaufflächen werden derzeit von Stadtgrün nicht geplant.
Eine Beschwerdelage über nicht angeleinte Hunde liegt der Verwaltung nicht vor.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt worden.
Fredenhagen
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