Stellungnahme zum Antrag CDU betr. fehlende Parkbank im Marienkäferweg
Letzte Beratung: 12.05.2020 Hauptausschuss Ö 2.6
Bewohner der Käfersiedlung wünschen sich im Marienkäferweg eine Parkbank. Dort fehlt auf dem Weg zur Bushaltestelle bzw. zum Sportplatz eine Sitzmöglichkeit.
Als Standort würde sich die Fläche gegenüber der Einmündung vom Hirschkäferweg in den Marienkäferweg anbieten. In diesem Bereich fehlt darüber hinaus ein Mülleimer. Dieser könnte gleich neben der Bank platziert werden.
Das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Stadtgrün – Unterhaltung wird gebeten zu prüfen, ob am geschilderten Standort eine Parkbank aufgebaut werden kann und auch ein Mülleimer.
Stimmt das Fachamt zu, sollte beides dort im Frühjahr 2020 aufgestellt werden.
Hamburg, am 09.10.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Helga Stöver
Jens Ritter
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28.04.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die in dem Antrag angesprochenen Flächen befinden sich im Verwaltungsvermögen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Forst.
Das Aufstellen, die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Parkbank sowie die Reinigung des Mülleimers (die nicht durch die Stadtreinigung wie bei öffentlichen Grünanlagen erfolgt), würden das ohnehin sehr kleine Budget der Revierförsterei Eißendorf belasten. Zusätzliche, nicht prioritäre Aufgaben sollten neben den umfangreichen Aufgaben in Anbetracht des Klimawandels derzeit möglichst nicht übernommen werden.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass auf Grundlage dieser Bank auch an vielen anderen Waldrändern eine nicht zu befriedigende Forderung nach zusätzlichen Parkbänken und Mülleimern entsteht. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Revierförsterei Eißendorf beim Aufstellen und Unterhalten von Bänken und Mülleimern ausschließlich auf Standorte im Wald, bei denen der Gebrauch dieser Einrichtungen im direkten Zusammenhang mit dem Waldbesuch und der Waldfunktion „Erholung“ im Einklang mit dem Waldgesetz steht.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden in Bezug auf die Entfernung zu der Bushaltestelle geprüft und sind bei der Beantwortung berücksichtigt.
gez. Fredenhagen
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