20-4260.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Fahrgastunterstände - zweckentfremdete Nutzung

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2019 Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr Ö 9

Sachverhalt

Fahrgastunterstände dienen den wartenden Personen, sich bei unangenehmem Wetter vor dem selbigen zu schützen. In den vergangenen Jahren wurden die Fahrgastunterstände im Bezirk modernisiert. An zahlreichen Unterständen kommt es regelmäßig vor, dass für wartende Personen nicht die Möglichkeit besteht, die Unterstände zu nutzen, da diese von Personen blockiert werden, die sich hier zu Zwecken der Freizeitgestaltung treffen. Eine entsprechende Nutzung ist den Fahrgästen des ÖPNV nicht möglich, da sich dort regelmäßig Personen aufhalten, die nicht auf den ÖPNV warten. Damit einhergehend ist auch die Verunreinigung der Fahrgastunterstände ein Ärgernis.     

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter des HVV in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr einzuladen, der darstellen soll, wie eine zweckmäßige Nutzung von Fahrgastunterständen sichergestellt werden kann.

Dabei ist auch soweit möglich darauf einzugehen, wie die Nutzung bei den Fahrgastunterständen sichergestellt werden kann, die nicht unmittelbar in der Verantwortung des HVV errichtet sind und stehen.

 

Hamburg, am 26.11.2018

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Uwe Schneider

Fraktionsvorsitzender                                 Rainer Bliefernicht

                                                                   Martin Hoschützky

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 08.01.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 20-4260 wie folgt Stellung:

 

 

Die Fahrgastunterstände befinden sich auf öffentlichen Wegen im Sinne des Hamburgischen Wegegesetztes (HWG). Eine Benutzungserlaubnis ist nicht erforderlich. Für die Durchführung des HWG ist das jeweilige Bezirksamt zuständig.

Die zuständige beauftragte Firma stellt grundsätzlich die Sauberkeit der Fahrgastunterstände selbst und der Flächen im inneren Bereich sicher. Die im vorliegenden Beschluss allgemein beschriebene zweckentfremdete Nutzung der Fahrgastunterstände in Harburg wurde seitens der zuständigen Firma nicht bestätigt.

Es kann grundsätzlich die Polizei kontaktiert werden, wenn sich die Fahrgäste durch Ruhestörung oder ähnlichem belästigt fühlen.

 

Vor diesem Hintergrund wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten der Hamburger Verkehrsverbund GmbH in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr abgesehen.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

 

 

 

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