20-4043.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Ertüchtigung des Cranzer Hauptdeiches

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

 

Der Cranzer Hauptdeich erstreckt sich westlich vom Este-Sperrwerk bis zur Landesgrenze. Dieser Deichabschnitt soll ebenfalls den aktuellen Höhen für den Hochwasserschutz angepasst werden. Dafür muss die parallel zum Deich verlaufende Straße (Cranzer Hauptdeich) verlegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Bei Verlegung des Cranzer Hauptdeiches möge die Verwaltung einen Abbiegefahrstreifen (Abbiegespur) nach Cranz einrichten.

 

Hamburg, am 07.09.2018

 

Ralf-Dieter Fischer                                 Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg13.11.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA )zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4043 wie folgt Stellung:

 

 

 

Die Maßnahme Cranzer Hauptdeich wird von der HPA im Auftrag der Behörde für Umwelt und Energie geplant und umgesetzt. In der aktuellen Vorzugsvariante zur Deicherhöhung muss die Straße „Cranzer Hauptdeich“ nach Süden verlegt werden.

 

Die HPA hat am 1. November 2018 mit der Entwurfsplanung für das Projekt begonnen. Hierbei werden die Verkehrsplanerinnen und -planer die aktuellen Verkehrsbeziehungen berücksichtigen. Die HPA ist sich dabei der im Petitum genannten Abbiegebeziehung in Richtung Cranz bewusst. Diesbezüglich soll unter Berücksichtigung aller Interessen eine zufriedenstellende Variante erarbeitet werden. Derzeit kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob ein Abbiegefahrstreifen vorgesehen wird oder es zu einer anderen Lösung kommt.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

 

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