20-2036.01

stellungnahme zum Antrag CDU betr. Erstellung eines Konzepts zur Regenwassereinleitung im Einzugsgebiet der Engelbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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09.03.2021
Sachverhalt

Abwasser und damit auch Niederschlagswasser ist gemäß § 54 f Wasserhaushaltsgesetz so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

 

Im Zuge der Beratungen im Regionalausschuss Harburg über die Klagen der Anwohner über Vernässungen im Rahmen der Renaturierung der Engelbek mit dem Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Potentials und eines guten chemischen Zustands schälte sich immer deutlicher das Fehlen eines umfassenden Konzepts der Regenwassereinleitungen in die Engelbek heraus. Nur auf Basis eines solchen Konzepts kann beurteilt werden, ob bzw. in welchem Umfang der Neubau oder die Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser notwendig ist. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Straßenentwässerung im Bereich der Winsener Straße und die dortigen Regenwassereinzugsgebiete.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Umwelt und Energie aufzufordern, im Rahmen der Hamburger Beiträge zum Maßnahmenprogramm zum Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für die Engelbek auf Hamburger Gebiet ein Konzept der Regenwassereinleitungen zu erstellen und der Bezirksversammlung unverzüglich zuzuleiten.

 

  

Ralf-Dieter Fischer                                           Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender                                       Florian Klein

                                                                         Rainer Bliefernicht                                                        Helga Stöver

 

Hamburg, 03.01.2017

 

 

Bezirksversammlung Harburg 20.02.2017

Der Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-2036 wie folgt Stellung:

 

Die BUE teilt die Auffassung der Bezirksversammlung Harburg, dass für das Erreichen der nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) festgelegten Zielvorgaben „gutes ökologisches Potenzial“ und „guter chemischer Zustand“ Konzepte in Bezug auf die Regenwassereinleitungen notwendig sind. Aus diesem Grund ist die Erstellung von Konzepten zu den Regenwassereinleitungen an den Hamburger Gewässern Bestandteil des Hamburger Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-WRRL. Der Engelbek wird dabei Priorität eingeräumt. Die BUE wird nach Fertigstellung des gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Bezirksamts Harburg erarbeiteten Konzepts für die Engelbek die Bezirksversammlung Harburg informieren.

 

Die spätere Umsetzung des Konzepts zu den Regenwassereinleitungen in die Engelbek liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Harburg.

 

 

 

 

 

 

gez. Timmann

 

f.d.R.

Riechers