20-3006.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Bessere Ausleuchtung des Schul- und Wanderweges Langengrund

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.37

Sachverhalt



Die Bezirksversammlung hat im Februar 2009 einstimmig beschlossen, insbesondere zur Schulwegsicherung eine bessere Ausleuchtung des vielbenutzten Wander- und Schulweges Langengrund dadurch vorzunehmen, dass im Rahmen der Ausbaumaßnahme Babenbrook ein vorhandener Lichtmast um wenige Meter nach Norden versetzt wird. Dadurch sollte der Weg durch das unübersichtliche Waldstück insbesondere für Schulkinder und Besucher des Kindertagesheimes auch in der dunklen Jahreszeit sicherer gemacht werden. Das Bezirksamt hat in der Antwort zur Drucksache XVIII/410 durch den Bezirksamtsleiter am 01.04.2009 mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem LSBG - öffentliche Beleuchtung - der benannte Beleuchtungsmast wunschgemäß nach Norden versetzt wird und dass die Finanzierung aus der Erschließungsmaßnahme sichergestellt ist.

Im Rahmen der Erschließungsmaßnahme ist der Mast nicht versetzt worden, sondern lediglich zur Vorbereitung ein Leerrohr in den Fußweg eingebracht worden.

Dadurch ist die mangelhafte Beleuchtungssituation insbesondere für Schul- und Kindergartenkinder bei den Passieren des städtischen Waldgrundstücks nicht behoben worden.

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung möge kurzfristig die seinerzeitige Zusage des Bezirksamtsleiters und des LSBG, zur Verbesserung der Beleuchtungssituation beim Schul- und Wanderweg Langengrund durch versetzen eines Lichtmastes umsetzen. Alternativ käme in Betracht, den gesamten Langengrund mit einer Beleuchtung zu versehen.

Hamburg, am 07.06.2017

Ralf-Dieter Fischer Dr. Antje Jaeger
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Berthold von Harten

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DIE VORSITZENDE

14. Juli 2017

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-3006) wie folgt Stellung:

Nach Prüfung der Sachlage hätte die beantragte Versetzung von Lichtmast LP2 vor Babenbrook 8 aufgrund der Abstrahlcharakteristik und der Entfernung zum Waldweg Langengrund keinen Einfluss auf die Ausleuchtung des Wanderweges. Des Weiteren würde sich durch die Versetzung des Lichtmastes die Ausleuchtung im Bereich Babenbrook zwischen den Hausnummern 2 und 8 entsprechend verschlechtern. Zum besseren Verständnis der Situation ist ein Lageplan (s. Anlage 1) beigelegt.

Aus diesem Grund wird von einer Versetzung des Mastes, wie auch schon in unserem Schreiben vom 24. August 2010 an das Bezirksamt Harburg (H/MR21) ausführlich begründet, abgesehen. Die in der Drs. XVIII/410/A geschilderte Zusage ist aus Sicht des LSBG unter dem hier dargelegten Sachverhalt nicht sachgerecht und daher bereits im Jahr 2010 zurückgezogen worden.

Besteht der Wunsch auf Beleuchtung des Wanderweges, so ist ein Antrag über die Prioritätenliste des Bezirks Harburg an die Behörde für Umwelt und Energie (NGE 1107) zu stellen.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

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Langengrund Babenbrook

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