21-0325.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Ausleuchtung der Wegeverbindung zwischen Neugrabener Allee und Im Neugrabener Dorf

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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14.01.2020
Sachverhalt

Am Ende der Neugrabener Allee führt der östliche Fußweg weiter in Richtung „nördlicher Randgraben“ (nicht Katzengraben). Von hier aus gelangt man zur Straße Im Neugrabener Dorf und entlang der Fallobstwiese in Richtung Naturschutzgebiet. Der Weg zwischen Neugrabener Allee und Im Neugrabener Dorf wird in den Morgenstunden von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, die vom Vogelkamp z.B. zur KITA an der Francoper Straße wollen oder vom Neugrabener Dorf zur S-Bahnhaltestelle oder zur Bushaltestelle gehen. 

Erschwerend für die Fahrradfahrerinnen und -fahrer ist zudem die Tatsache, dass eine schwer gängige, sich selbst schließende Pforte im Vogelschutzzaun geöffnet werden muss. Hierzu muss man vom Fahrrad absteigen und zügig die Pforte passieren. Rollstuhlfahrer sind auf Hilfe angewiesen. Auch für Eltern mit Kindern, z. T. im Fahrradanhänger oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Schultasche auf dem Fahrrad ist dies sehr mühsam. Die Dunkelheit erschwert diese Situation.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Verwaltung auffordern, die Fußwegeverbindung zwischen der Straße Neugrabener Allee und der südöstlichen Pforte im Vogelschutzzaun (Im Neugrabener Dorf) mit Insekten freundlicher Beleuchtung (eventuell mit Bewegungsmelder) auszustatten, so dass eine sichere Nutzung in der dunkleren Jahreszeit ermöglicht wird.

 

Hamburg, am 04.11.2019

 

Ralf-Dieter Fischer                        Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                    Dr. Antje Jaeger

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

11.12.2019

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU wie folgt Stellung:

 

 

Der angesprochene Weg mit dem heutigen Wegeverlauf ist derzeit keine gewidmete Fläche und wird daher nicht beleuchtet. Eine bestehende Widmung scheint ein alter Straßenverlauf zu sein, der im Zuge des Wohnungsbaus aufgegeben worden ist. Wird der Weg entsprechend der Widmung angelegt oder der „neue“ Wegeverlauf gewidmet, wird dieser auch eine Beleuchtung erhalten.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers