22-0597.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von Umkleidehäusern und unüberdachten Sportflächen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

Sportvereine, die mit einem Überlassungsvertrag eine Pauschale für die Pflege der Sportanlagen erhalten, müssen seit längerer Zeit aus Eigenmitteln die in den letzten zwanzig Jahren gestiegenen Kosten selbst tragen. Die Pauschalsätze sind seit gut 20 Jahren nicht angepasst worden. Seitdem sind durch deutlichen Mindestlohnerhöhungen, für Reinigungsdienste und andere Bereiche, deutliche Kostensteigerungen zu verzeichnen.

Durch die Einsparung von Platzwarten sind deutliche Einsparungen seitens des Bezirksamts im Bereich der Lohnkosten erfolgt. Wenn aber die Vereine die Überlassungsverträge kündigen würden, müsste die Platzpflege wieder durch das Bezirksamt übernommen werden.

Um für beide Seiten wieder eine sogenannte „Win-Win-Situation“ herbeizuführen, ist es aus Sicht der Antragsteller notwendig, die Pauschalen entsprechend den Marktpreisen anzuheben. Darüber hinaus wurde den Vereinen vom Bezirksamt mitgeteilt, dass die Vereine an den Wochenenden selbstverantwortlich für die Sportanlagen zuständig sind. Dies bedeutet insbesondere, dass die Reinigung in Eigenverantwortung erfolgen muss. Zudem ist offenbar nicht sichergestellt, dass die Mehrkosten von der FHH übernommen werden und damit zu Lasten der ohnehin schmalen Budgets der Sportvereine gehen. Die Ausgabe der Schlüssel für die Kabinen müssen die Vereine ebenfalls übernehmen. Zusätzlicher Zeitaufwand aufgrund des Schlüsselmanagements entsteht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die zuständige Behörde wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,

1. die Rahmenzuweisung für die Unterhaltung und den Betrieb von unüberdachten Sportflächen so anzuheben, dass die Mittel für die Vereine, die Anlagen in Selbstorganisation übernommen haben, auskömmlich sind; insbesondere sind dabei die Auswirkungen von Mindestlohnerhöhungen auf die Gebäudereinigung zu berücksichtigen.

2. die Vereine in die Lage zu versetzen, sofern diese das „Schlüsselmanagement“ übernehmen, dafür entsprechende Transponder bzw. andere intelligente, digitale Schlüsselsysteme zur Verfügung zu stellen, um den zeitlichen Mehraufwand reduzieren zu helfen.

Hamburg, am 04.04.2025

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

4.September 2025

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

Die Ermächtigungen für den Betrieb und die Unterhaltung der Sportstätten sind direkt im Einzelplan des Bezirksamtes Harburg veranschlagt es erfolgt hier keinerlei Zuweisung gem. § 36 (3) Bezirksverwaltungsgesetz.

Bereits mit der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 hat eine strukturelle Verstärkung für die Unterhaltung der Sportanlagen stattgefunden, die zum Haushaltsjahr 2026 greift. Alle weiteren Bedarfe zur Unterhaltung von Sportanlagen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 durch das Bezirksamt Harburg im Einzelplan 1.8 zu berücksichtigen.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.10.2025
Ö 3.4
Lokalisation Beta

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