21-3455.01

Stellungnahme zu dem Antrag SPD betr. Zuwegung zur Freiluftschule Neugraben und dem Fischbecken Heidehaus verkehrssicher herrichten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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21.02.2024
Sachverhalt


 

Der Fischbeker Heideweg bildet im letzten Drittel die Zuwegung zu wichtigen Einrichtungen wie der Freiluftschule Neugraben und dem Fischbeker Heidehaus der Loki-Schmidt-Stiftung. Auch bildet der Fischbeker Heideweg eine der wenigen fußufigen Zugänge zum NSG Fischbeker Heide, welche mit dem ÖPNV erreicht werden können. Deshalb ist es von hohem öffentlichen Interesse, dass diese Zuwegung in einem guten und Verkehrssicheren Zustand ist, da sie nicht nur als Zufahrt, sondern auch als Rettungsweg für die oben genannten Einrichtungen dient.

 

Leider haben die Besitzverhältnisse einen verkehrssicheren Ausbau bisher verhindert. Dieses ist aus den oben genannten Gründen misslich und muss dringend geändert werden.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten sich mit dem Eigentümer der Zuwegung zur Freiluftschule Neugraben und dem Fischbeker Heidehaus in Verbindung zu setzen, um einen verkehrssicheren Ausbau des Fischbeker Heideweg an dieser Stelle zu erreichen. Dabei ist dem Eigentümer zu verdeutlichen, dass es sich um einen wichtigen Rettungsweg handelt. Über den Sachstand ist im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende         29.01.2024

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der missliche Zustand der Zuwegung zum Naturschutzgebiet am Fischbeker Heideweg ist der Naturschutzabteilung der BUKEA bekannt, auch wenn die Unterhaltung von Wegen keine Kernaufgabe dieser Abteilung ist. Es handelt sich um einen nicht gewidmeten Weg in privatem Eigentum.

 

Seit Jahren ist die Stadt mit dem privaten Eigentümer der Zuwegung in Kontakt und hat verschiedene persönliche Gespräche bis auf Amtsleitungsebene geführt. Es konnten dabei verschiedene Kompromisse getroffen werden; jedoch stimmte der Privateigentümer dauerhaften, verkehrssichernden Ausbaumaßnahmen des Weges nicht zu.

 

Die Naturschutzabteilung der BUKEA wird den Abstimmungsprozess mit dem privaten Eigentümer fortführen und sich weiter für eine Behebung der Missstände einsetzen.

 

gez. Heimath

 

f.d.R. Kaidas