Stellungnahme zu dem Antrag SPD betr. Zugang zum Heidefriedhof nutzerfreundlich gestalten
Letzte Beratung: 21.05.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 5.1
Der Heidefriedhof liegt eingebettet in das Naturschutzgebiet Neugrabener Heide. Aufgrund dieser Lage wird dieser Friedhof von vielen Hinterbliebenen als letzte Ruhe für ihre Lieben ausgesucht.
Natur bedeutet aber auch, dass es in der Region viele wildlebende Tiere gibt. So ist es nicht verwunderlich, dass Rehe sich, die auf Friedhöfen üppig vorhandenen Blumen, als leichte Nahrungsquelle erschlossen haben.
Auf die häufigen Beschwerden vieler Hinterbliebener hat die Friedhofsverwaltung Vorkehrungen getroffen, um die an diesem Ort ungebetenen Gäste fernzuhalten. So würden u.a. die Zäune erhöht und selbstschließende Tore eingebaut.
Des einem Freud, des anderen Leid!
Genau diese selbstschließenden Tore machen es Menschen, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, unmöglich den Friedhof ohne Hilfe zu besuchen und stelle so eine unangemessene Barriere dar. Da dieses aber häufig der Fall ist, muss hier umgehend Abhilfe geschaffen werden.
Die Verwaltung wird gebeten den Zugang zum Heidefriedhof zeitnah so zu gestalten, dass dieser auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ohne Hilfe zu besuchen ist. Denkbar wären zum Beispiel elektrische Toröffner an Hauptzugang. Über die Art der Umsetzung ist im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg 06.05.2025
Das Bezirksamt nimmt zur obigen Drucksache wie folgt Stellung:
Der automatische Schließmechanismus des Zugangstores wurde neu justiert und sanfter eingestellt. Der Schnapper und der Schließkörper wurden komplett ausgebaut und durch eine Blindmanschette ersetzt. Zusätzlich wurde die defekte Türklinke beidseitig durch einen starren Knauf mit Rosette ausgetauscht. Das Tor lässt sich nun leicht aufdrücken / aufziehen und schließt selbständig sehr leichtgängig.
Der Einbau eines elektrischen Toröffners ist kostenintensiv, in der Unterhaltung technisch anfällig und wartungsintensiv. Da die zur Verfügung stehenden Mittel für die Friedhofsunterhaltung ohnehin nicht ausreichen, kann der Einbau eines elektrischen Toröffners nicht geleistet werden.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind auch unter Beachtung von Einschränkungen berücksichtigt.
gez. Trispel
f.d.R. Kaidas
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