Stellungnahme zu dem Antrag SPD betr. Permanentes Dialog-Display an der Nincoper Straße
Letzte Beratung: 22.01.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 4.1
Auf der Nincoper Straße in Neuenfelde gilt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sobald Autofahrer jedoch stadteinwärts den verdichteteren Bereich Neuenfeldes zwischen Nincoper Deich, Marschkamper Deich und Arp-Schnitger-Stieg, in dem sich auch Ampeln befinden, verlassen, erreichen sie eine gerade Strecke, die zum Schnellfahren verleitet.
Gerade im Bereich der Einmündungen Tiefenstraße und Hasselwerder Straße wird deshalb häufig beobachtet, wie Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 50 km/h gefahren werden.
Vor einigen Jahren war deshalb an der Brücke an der Einmündung Tiefenstraße ein mobiles Dialog-Display aufgestellt, mit dem die Autofahrer auf die gefahrene Geschwindigkeit hingewiesen wurden. Dabei war zu beobachten, dass dieses Display eine disziplinierende Wirkung hatte und die Geschwindigkeiten ersichtlich langsamer wurden. Nachdem das Display wieder entfernt war, stellte sich allerdings kurze Zeit später der alte Zustand wieder ein.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten, ob und mit welchen Kosten und aus welchem Etat, an der Einmündung Tiefenstraße/Nincoper Straße ein permanentes Dialog Display vergleichbar dem Display an der Bremer Straße errichtet werden kann.
FREIE UND HANSESTAFT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
10. Dezember 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 21-2482) wie folgt Stellung:
Es gibt vier offene Anträge (mit sieben Standorten) zu neuen Dialogdisplays, die die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge anzeigen. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden haben bereits ihre Einschätzung zu den Standorten abgegeben.
Die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH setzt die Kosten für die Aufstellung eines Displays mit 15.000 € an. Dieser Preis kann je nach Verfügbarkeit der Energieversorgung und Standortwahl etwas variieren. Weiterhin ist mit jährlichen Kosten von 350 € zu rechnen.
Da dem Bezirksamt von der zuständigen Fachbehörde nur finanzielle Mittel für die Unterhaltung und den Neu- / Umbau von Straßen zur Verfügung gestellt werden, können keine Gelder für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen verwendet werden.
Sofern die Bezirksversammlung die erforderlichen finanziellen Mittel aus Gestaltungsmitteln bereitstellt, kann die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes die Errichtung mit HHVA koordinieren sowie eventuell erforderliche Anpassungen im Verkehrsraum vornehmen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft. Diese sind im Kontext der Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten von besonderer Bedeutung und sollten bei der Entscheidung im Sinne der Beschlüsse Berücksichtigung finden.
i.V. Trispel
f.d.R. Kaidas
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.