Stellungnahme SPD - GRÜNE zu Drucksachen 21-0105, Anhörung der Bezirksversammlung Harburg gem. § 28 BezVG betr. Harburger Poststraße 1, Flurstück 3181 und 21-0107, Anhörung gem. § 28 BezVG für Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder, Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich und 21-0110
Letzte Beratung: 24.09.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 20.6
Stellungnahme zu Drucksachen 21-0105, Anhörung der Bezirksversammlung Harburg gem. § 28 BezVG betr. Harburger Poststraße 1, Flurstück 3181 und 21-0107, Anhörung gem. § 28 BezVG für Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder, Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich und 21-0110
Im Schreiben vom 29.08.2019 zu Drucksache 21-0105 beabsichtigt die Behörde für Inneres und Sport, den Rückbau der bislang verbliebenen Containerblöcke auszusetzen und 36 Wohncontainer nebst Sanitär- und Wirtschaftscontainer zur Unterbringung von bis zu 144 Personen als Erstaufnahmeeinrichtung bestehen zu lassen. Mit dem Rückbau der Erstaufnahmeeinrichtungen Schlachthofstraße 5 und 20b und Geutensweg 30 sind im Bezirk Harburg wesentliche Kapazitäten der Erstaufnahme zurückgebaut. In Bezug zum Verbleib der Containerblöcke in der Harburger Poststraße bestehen seitens der Bezirksversammlung Harburg keine Einwendungen.
Im Schreiben vom 02.09.2019 zu Drucksache 21-0107 beabsichtigt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die Verlängerung der Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder 16 und 20, Sinstorfer Kirchweg 61/63 und Neuenfelder Fährdeich 80. Die bestehenden Genehmigungen laufen zwischen 11/2020 und 09/2021 aus. Zur Gewährleistung der Unterbringung seien diese Reserven erforderlich und die Standorte würden im Einvernehmen mit dem Bezirk auch vor Ablauf der Befristung zurückgebaut werden, wenn der Bedarf nicht mehr besteht.
Unter Beachtung des bedarfsorientierten vorzeitigen Rückbaus bestehen seitens der Bezirksversammlung keine Bedenken gegen die geplanten Verlängerungen am Standort Sinstorf gemäß den Vereinbarungen des Bürgervertrags. Der Standort Lewenwerder ist seit Jahren im Umfeld akzeptiert – auch hier wird einer Verlängerung bei bedarfsorientiertem vorzeitigem Rückbau zugestimmt. In Bezug auf den Standort Neuenfelder Fährdeich gibt die Bezirksversammlung zu bedenken, dass die Lage der Einrichtung und die damit verbundene schlechte Erreichbarkeit für die integrationsförderliche Begleitung und Betreuung eine Hürde darstellt. Hier sind über die vom Bezirk geleisteten Maßnahmen hinaus weitere Unterstützungen wünschenswert.
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