Stellungnahme SPD betr. Weiterbetrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Straße Am Röhricht
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 5.1
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schrreiben vom 27.11.2025 (Eingang per Mail 2.12.2025) über die Verlängerung der Laufzeit des Standortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) mit der Belegenheit Am Röhricht 1-27 (ehemals Am Aschenland II), Flurstücke 8927, 8928, 8929 der Gemarkung Fischbek informiert.
Der Standort „Am Aschenland I" wurde aufgrund der Vereinbarung im Bürgervertrag zu Neugraben-Fischbek bereits am 31.12.2020 geschlossen. Der ehemals mit „Am Aschenland II" benannte Standort hat die Bezeichnung „Am Röhricht 1-27" erhalten. Die Laufzeit der örU „Am Röhricht 1-27" ist durch den Bürgervertrag Neugraben-Fischbek auf 10 Jahre Nutzungsdauer ab Bezugsfertigkeit bis zum 14.12.2026 befristet. Der Bürgervertrag sieht vor, dass bei zukünftig wieder ansteigenden Zugangszahlen über eine Verlängerung der Laufzeit verhandelt werden kann.
Die örU „Am Röhricht 1-27" liegt im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Neugraben-Fischbek 75. Der Bebauungsplan-Entwurf weist dort Flächen für den Wohnungsbau aus. Mit der Vermarktung der Grundstücke ist die IBA Hamburg GmbH (IBA) beauftragt. Nach eigener Auskunft wird die IBA dort nicht vor April 2030 mit den Erschließungsarbeiten beginnen und ist mit einem Weiterbetrieb der örU auf dieser Fläche bis dahin einverstanden.
Die Sozialbehörde möchte diese Möglichkeit nutzen, den bestehenden Betreibervertrag für die Einrichtung mit dem DRK voll auszuschöpfen und im Rahmen der vertraglichen Regelungen bis Ende 2028 zu verlängern. Anschließend kann der Rückbau auf der Fläche beginnen, welcher aktuell mit einem Jahr veranschlagt und rechtzeitig vor dem Frühjahr 2030 abgeschlossen sein wird. Eine Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus durch die Weiternutzung der Unterkunft erfolgt somit nicht.
Durch den Weiterbetrieb des bestehenden Standortes Am Röhricht 1-27 mit 625 Plätzen bis Ende 2028 kann im Bezirk Harburg ein weiterer Beitrag geleistet werden, die Notlage zu mildern und die humanitäre Situation Asyl- und/oder Schutzsuchender in unserer Stadt zu verbessern.
Die SPD-Fraktion Harburg erkennt die Notwendigkeit der Verlängerung an, sieht jedoch darüber hinaus auch die Notwendigkeit, den Bezirk in seinen Integrationsbemühungen weitergehend zu unterstützen und insbesondere von zusätzlichen Kosten freizuhalten. Ehrenamtliche, Initiativen, Bezirksverwaltung und sehr weite Teile der Bezirkspolitik investieren viel Engagement, personelle und materielle Ressourcen, um den Menschen in den Einrichtungen und auch den Menschen in deren Umfeld, eine gute Betreuung und Infrastruktur zu sichern. Hier sehen wir jedoch die Sozialbehörde in der Verantwortung, dies zu unterstützen.
Die SPD-Bezirksfraktion Harburg unterstützt die Verlängerung der Unterbringung von Geflüchteten am Standort Röhricht bis Ende 2028 unter folgenden Bedingungen:
1. Es werden dauerhaft durch die FUHH oder durch von ihr beauftragte Unternehmen im Quartier Vogelkamp keine weiteren Unterkünfte für z.B. Obdachlose oder ähnliche Gruppen geplant oder realisiert.
2. Der temporäre Spielplatz an der Neugrabener Allee wird dauerhaft gesichert und die Pflege durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sichergestellt.
3. Die bisher von der Bezirksversammlung Harburg übernommenen Kosten für soziale Angebote oder Freizeitaktivitäten in und im Umfeld der Unterkunft, werden bis zur Auflösung der Unterkunft von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration getragen. Die Bezirksversammlung erstellt eine entsprechende Liste.
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