21-0185

Stellungnahme FDP-Fraktion zu den Anhörungen gem. § 28 BezVG betr. Harburger Poststraße 1, Flurstück 3181 sowie Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder, Sinstorfer Kirchgweg, Neuenfelder Fährdeich und Reservefläche Wetternstraße

Mitteilungsvorlage öffentlich

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24.09.2019
Sachverhalt

Wir möchten festhalten, dass der Bezirk Harburg einen sehr großen Anteil zur Flüchtlingsunterbringung geleistet hat und immer noch leistet. Nach wie vor sind die Einrichtungen sehr ungleich in der Stadt verteilt. Dennoch hält die FDP nichts davon, Einrichtungen wahllos zu schließen oder zu verlängern. Es bedarf eines Systems und eines Plans, um eine verträgliche Schließung von Unterbringungen zu gewährleisten. Als vor vielen Jahren die ersten Standorte schnell und unkoordiniert eröffnet wurden war es schwierig, auf die Bedarfe der jeweiligen Stadtteile einzugehen. Auch weil die Fachbehörde auf unsere wiederholten Hinweise und Forderungen nicht einging. Rückblickend betrachtet wurden viele Standorte mit der Brechstange geschaffen und die Infrastruktur sowie Integration vor Ort mussten sich die Gegebenheiten anpassen.

 

Harburger Poststraße 1

Die Containeranlage auf dem Neuländer Platz wurde bereits zurückgebaut und wir haben Verständnis, dass die restlichen beiden Containerblöcke erstmal bleiben sollen. Die Erstaufnahmeeinrichtung erfüllt einen wichtigen Zweck und wir erkennen den Bedarf für die verbleibenden Räumlichkeiten, aufgrund der geänderten Gesetzeslage, an.

 

Lewenwerder, Sinstorfer Kirchweg und Neuenfelder Fährdeich

Als damals die Unterbringungen Lewenwerder, Sinstorfer Kirchweg und Neuenfelder Fährdeich benannt wurden, erfolgte dies mit einer zeitlichen Begrenzung. Eine pauschale Verlängerung der Standorte lehnt die FDP ab. Vielmehr muss regelmäßig geprüft werden, ob die Einrichtungen noch gebraucht werden oder abkömmlich sind. Spätestens jedoch alle zwei Jahre. Dadurch gibt man den Einrichtungen so viel Zeit wie notwendig und dennoch bleibt eine zeitnahe Perspektive, die Standorte sukzessive zu schließen. Hierfür müssen geeignete Kriterien erstellt werden, um festzustellen, ab wann eine Einrichtung abkömmlich ist.

 

Reservefläche Wetternstraße

Die FDP lehnte die angestrebte Reserveplanung in aller Deutlichkeit ab. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben in vielen Gesprächen und Diskussionen immer eine Bereitschaft zur Kooperation gezeigt, aber die öffentlich-rechtliche Unterbringung in der Wetternstraße hat ihre quartiersverträgliche Größe längst erreicht und eine Erweiterung würde den Bogen deutlich überspannen.

 

 

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