22-0774.01

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag CDU betr. Kosten Gefahrenabwehr - Unterstützung nicht-kommerzieller Veranstaltungen wirtschaftlich effizient sicherstellen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 07.04.2026 Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft Ö 2.1

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Umsetzung behördlich geforderter Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum führt regelmäßig zu erheblichen Zusatzkosten, die sich insbesondere bei nicht-kommerziellen Veranstaltern schnell auf mehrere Tausend Euro

summieren. Diese Kosten können von den Veranstaltenden in der Regel nicht gedeckt

oder weitergegeben werden.

So konnte zuletzt die Durchführung des jährlichen Binnenhafenfestes nur durch kurzfristig bereitgestellte Bezirksmittel gesichert werden.

Um die Vielfalt nicht-kommerzieller, kultureller Veranstaltungen im Bezirk Harburg auch

nftig zu erhalten, ist eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung notwendig.

Eine zentrale Beschaffung und Lagerung von Sperrvorrichtungen wie Betonpollern,

Lkw-Sperren oder wassergefüllten Barrieren durch den Bezirk wäre langfristig kostengünstiger und effizienter als wiederkehrende Einzelzuschüsse oder Leihgebühren. Eine

bezirkliche Infrastruktur zur Vorhaltung entsprechender Ausstattung kann durch eine

einmalige Investition geschaffen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, durch die zuständigen Fachabteilungen prüfen zu

lassen, ob eine zentrale Lagerung und Bereitstellung von Infrastruktur zur Gefahrenabwehr, insbesondere baulicher Maßnahmen wie Betonblöcke als Überfahrschutz, im Bezirk Harburg grundsätzlich umsetzbar ist. Zudem soll ermittelt werden, inwieweit eine

zentrale Beschaffung und Koordination wirtschaftliche Vorteile bietet, insbesondere im

Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen.

Zur Vorbereitung dieser Prüfung sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Bedarfserhebung
  • In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK46) soll eine Abfrage erfolgen, welche jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Harburg durchgeführt werden, bei denen bauliche Absperrmaßnahmenals behördliche Auflage gefordert sind.
  • Dabei ist zu ermitteln, welche Art und welche Anzahl an baulichen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Überfahr- oder Durchfahrtsperren) bei den jeweiligen Veranstaltungen regelmäßig erforderlich sind.
  1. Kostenschätzung
  • Auf Grundlage der Bedarfserhebung ist eine Schätzung der Anschaffungskosten für die benötigten Sperrvorrichtungen vorzunehmen, differenziert nach Art und Umfang der Maßnahmen.
  1. Lagerung und Bereitstellung
  • Der Fachbereich Management des öffentlichen Raums (MR) wird gebeten zu prüfen,

a) an welchem Bauhof die ermittelten Sperrvorrichtungen dauerhaft gelagertwerden können,

b) ob und in welchem Umfang personelle Kapazitäten vorhanden sind, um eine Ausleihe direkt ab Bauhof zu ermöglichen,

c) welche Kosten jeweils mit Lagerung, Verwaltung und Ausgabe der

Sperrvorrichtungen verbunden wären.

  1. Finanzierung durch die Innenbehörde
  • Es soll geprüft werden, ob die Behörde für Inneres und Sport die Kosten für die Anschaffung der benötigten Infrastruktur übernehmen kann oder in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung durch die Behörde möglich ist.

Berichterstattung

Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft bis Herbst 2025 schriftlich vorgelegt werden.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

30. März 2026

Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Zu 1. Bedarfserhebung:

In Zusammenarbeit mit dem PK46, PK47 und WSPK3 sind für folgende Flächen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum folgende Sicherungsbedarfe und -maßnahmen ermittelt worden:

Veranstaltung

Fläche

Art der Sicherheitsmaßnahme

Anzahl

Straßenfest Marienkäferweg

Straßenbereich zwischen Hirschkäferweg und Prachtkäferweg

Mobile Fahrzeugsperren

2

Straßenfest am Tie

Am Tie (zwischen Eißendorfer Pferdeweg und Kiefernberg)

Mobile Fahrzeugsperren

2

Marmstorfer Teichwette

Feuerteichweg zwischen dem Langenbeker Weg und dem Handweg sowie im Appelbüttteler Weg

Mobile Fahrzeugsperren

4

Tetrapoden

3

Betonsteine

18

llcontainer

1

Schwimmender

Nikolausmarkt

Lotsekai

Mobile Fahrzeugsperren

3

Stadtteilfest Heimfeld

Alter Postweg

Mobile Fahrzeugsperren

4

IBC-Container

4

Betonsteine

15

Neugraben erleben

Neugrabener Markt, Marktpassage

Mobile Fahrzeugsperren

4

Flohmarkt Neugraben

Neugrabener Markt, Marktpassage

Mobile Fahrzeugsperren

4

Wochenmarkt

Neugraben

Neugrabener Markt/Marktpassage

Mobile Fahrzeugsperren

2

Harburger

Weihnachtsmarkt

Grünanlage Harburger Rathausplatz

Wassergefüllte IBC-Container

7

Mobile Fahrzeugsperren

2

Stoffmarkt Holland

Grünanlage Harburger Rathausplatz

Mobile Fahrzeugsperren

6

pfburgenpark

Grünanlage Rostweg

Mobile Fahrzeugsperren

2

Falkenflitzer Kinderfest

Grünanlage Hastedtplatz

Mobile Fahrzeugsperren

2

Dorffest Neuwiedenthal

Grünanlage Rehrstieg

Mobile Fahrzeugsperren

4

Anwohnerflohmarkt

Grünanlage Drachenthalpark

Mobile Fahrzeugsperren

1

Zu 2. Kostenschätzung:

Die Umsetzung behördlich empfohlener Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum obliegt grundsätzlich den jeweiligen Veranstaltenden.

Die dabei entstehenden Kosten sind dem Verantwortungsbereich der Veranstaltenden zuzuordnen, daher ist eine Kostenschätzung nicht möglich. Im Übrigen könnten entstehende auch nicht durch das Bezirksamt getragen werden.

Zu 3. Lagerung und Bereitstellung:

Der Bauhof Harburg ist organisatorisch und rechtlich ausschließlich mit der Wahrnehmung von Aufgaben der baulichen Unterhaltung des öffentlichen Raumes betraut. Die vorhandenen Nebenanlagen dienen allein diesem Zweck.

umliche, sächliche oder personelle Kapazitäten zur Lagerung, Verwaltung oder sicheren Verwahrung von Sperrvorrichtungen für Sondernutzungen, d. h. Nutzungen über den eigentlichen Widmungszweck der öffentlichen Flächen hinaus, bestehen nicht.

Eine zentrale Vorhaltung oder Bereitstellung entsprechender Sperrvorrichtungen durch das Bezirksamt ist daher aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich.

Zu 4. Finanzierung durch die Innenbehörde:

Zur Beantwortung der Kostenübernahme- bzw. finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wurde die BIS beteiligt und hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Umfang und die jeweilige Ausgestaltung der von den Veranstaltern, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden durchgeführten Maßnahmen zum Schutz von Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie ihrer Besucherinnen und Besucher orientieren sich grundsätzlich an der von den Sicherheitsbehörden vorgenommenen Gefährdungsbewertung. Hierfür steht die Polizei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem permanenten Informationsaustausch.

Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, Besucherzahlen und inhaltlichen Ausrichtung von Veranstaltungen wird die Lage für jede Veranstaltung im jeweiligen Genehmigungsverfahren individuell betrachtet. Die Erstellung der Sicherheitskonzepte obliegt den Veranstaltenden. Diese sind grundsätzlich für den Schutz ihrer Veranstaltung verantwortlich und damit auch Kostenträger. Im Rahmen der jeweiligen Sondernutzungsgenehmigung beteiligen die Bezirksämter die Polizei und Feuerwehr. Deren fachliche Bewertungen fließen regelmäßig in die Genehmigungen in Form von Auflagen oder Hinweisen ein. Die insofern erforderlichen Maßnahmen werden durch die Veranstalter regelhaft umgesetzt.

Darüber hinaus findet innerhalb der Polizei regelhaft eine strukturierte Nachbereitung des Einsatzgeschehens und der durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit bestimmter öffentlicher Veranstaltungen, wie z.B. der Weihnachtsmärkte, statt. Hierbei werden erlangte Erkenntnisse bewertet und die gewonnenen Erfahrungen unter anderem im Rahmen einer zukünftigen Beteiligung der Polizei im Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen, den Überfahrschutz betreffend sowie bei der Planung und Durchführung von zukünftigen Einsätzen berücksichtigt.

Die BIS unterstützt die bezirklichen Genehmigungsbehörden und Veranstaltenden mithin durch ihre sicherheitsfachliche Expertise. Eine weitergehende generelle Förderung unterschiedlicher kultureller oder nicht-kommerzieller Großveranstaltungen mittels Übernahme anfallender Kosten des Veranstaltenden für die Durchführung, fällt nicht in den Aufgabenbereich der BIS und ist nicht vorgesehen. Es handelt sich hierbei nicht um eine polizeiliche Sicherungsmaßnahme im engeren Sinn, sondern um Sonderordnungsrecht im Rahmen bezirklicher Genehmigungen, in der Regel nach dem Wegerecht. Hierbei nimmt die BIS bzw. die Polizei ihre o.g. beratende Funktion wahr, sie trifft aber keine unmittelbare Gehrleistungsverantwortung mit Kostenübernahme.

Im Übrigen siehe Drs. 23/2058.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Carstensen

f.d.R. Haase

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Eißendorfer Pferdeweg Kiefernberg Langenbeker Weg Appelbütteler Weg Heimfeld

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