Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag CDU betr. Kosten Gefahrenabwehr - Unterstützung nicht-kommerzieller Veranstaltungen wirtschaftlich effizient sicherstellen
Letzte Beratung: 07.04.2026 Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft Ö 2.1
Sachverhalt:
Die Umsetzung behördlich geforderter Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum führt regelmäßig zu erheblichen Zusatzkosten, die sich insbesondere bei nicht-kommerziellen Veranstaltern schnell auf mehrere Tausend Euro
summieren. Diese Kosten können von den Veranstaltenden in der Regel nicht gedeckt
oder weitergegeben werden.
So konnte zuletzt die Durchführung des jährlichen Binnenhafenfestes nur durch kurzfristig bereitgestellte Bezirksmittel gesichert werden.
Um die Vielfalt nicht-kommerzieller, kultureller Veranstaltungen im Bezirk Harburg auch
künftig zu erhalten, ist eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung notwendig.
Eine zentrale Beschaffung und Lagerung von Sperrvorrichtungen – wie Betonpollern,
Lkw-Sperren oder wassergefüllten Barrieren – durch den Bezirk wäre langfristig kostengünstiger und effizienter als wiederkehrende Einzelzuschüsse oder Leihgebühren. Eine
bezirkliche Infrastruktur zur Vorhaltung entsprechender Ausstattung kann durch eine
einmalige Investition geschaffen werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, durch die zuständigen Fachabteilungen prüfen zu
lassen, ob eine zentrale Lagerung und Bereitstellung von Infrastruktur zur Gefahrenabwehr, insbesondere baulicher Maßnahmen wie Betonblöcke als Überfahrschutz, im Bezirk Harburg grundsätzlich umsetzbar ist. Zudem soll ermittelt werden, inwieweit eine
zentrale Beschaffung und Koordination wirtschaftliche Vorteile bietet, insbesondere im
Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen.
Zur Vorbereitung dieser Prüfung sind folgende Schritte vorzunehmen:
a) an welchem Bauhof die ermittelten Sperrvorrichtungen dauerhaft gelagertwerden können,
b) ob und in welchem Umfang personelle Kapazitäten vorhanden sind, um eine Ausleihe direkt ab Bauhof zu ermöglichen,
c) welche Kosten jeweils mit Lagerung, Verwaltung und Ausgabe der
Sperrvorrichtungen verbunden wären.
Berichterstattung
Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft bis Herbst 2025 schriftlich vorgelegt werden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
30. März 2026
Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1. Bedarfserhebung:
In Zusammenarbeit mit dem PK46, PK47 und WSPK3 sind für folgende Flächen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum folgende Sicherungsbedarfe und -maßnahmen ermittelt worden:
Veranstaltung |
Fläche |
Art der Sicherheitsmaßnahme |
Anzahl |
|||
Straßenfest Marienkäferweg |
Straßenbereich zwischen Hirschkäferweg und Prachtkäferweg |
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||
Straßenfest am Tie |
Am Tie (zwischen Eißendorfer Pferdeweg und Kiefernberg) |
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||
Marmstorfer Teichwette |
Feuerteichweg zwischen dem Langenbeker Weg und dem Handweg sowie im Appelbüttteler Weg |
Mobile Fahrzeugsperren |
4 |
|||
Tetrapoden |
3 |
|||||
Betonsteine |
18 |
|||||
Müllcontainer |
1 |
|||||
|
Schwimmender Nikolausmarkt |
Lotsekai |
Mobile Fahrzeugsperren |
3 |
|||
Stadtteilfest Heimfeld |
Alter Postweg |
Mobile Fahrzeugsperren |
4 |
|||
IBC-Container |
4 |
|||||
Betonsteine |
15 |
|||||
Neugraben erleben |
Neugrabener Markt, Marktpassage |
Mobile Fahrzeugsperren |
4 |
|||
Flohmarkt Neugraben |
Neugrabener Markt, Marktpassage |
Mobile Fahrzeugsperren |
4 |
|||
|
Wochenmarkt Neugraben |
Neugrabener Markt/Marktpassage |
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||
|
Harburger Weihnachtsmarkt |
Grünanlage Harburger Rathausplatz |
Wassergefüllte IBC-Container |
7 |
|||
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||||
Stoffmarkt Holland |
Grünanlage Harburger Rathausplatz |
Mobile Fahrzeugsperren |
6 |
|||
Hüpfburgenpark |
Grünanlage Rostweg |
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||
Falkenflitzer Kinderfest |
Grünanlage Hastedtplatz |
Mobile Fahrzeugsperren |
2 |
|||
Dorffest Neuwiedenthal |
Grünanlage Rehrstieg |
Mobile Fahrzeugsperren |
4 |
|||
Anwohnerflohmarkt |
Grünanlage Drachenthalpark |
Mobile Fahrzeugsperren |
1 |
|||
Zu 2. Kostenschätzung:
Die Umsetzung behördlich empfohlener Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum obliegt grundsätzlich den jeweiligen Veranstaltenden.
Die dabei entstehenden Kosten sind dem Verantwortungsbereich der Veranstaltenden zuzuordnen, daher ist eine Kostenschätzung nicht möglich. Im Übrigen könnten entstehende auch nicht durch das Bezirksamt getragen werden.
Zu 3. Lagerung und Bereitstellung:
Der Bauhof Harburg ist organisatorisch und rechtlich ausschließlich mit der Wahrnehmung von Aufgaben der baulichen Unterhaltung des öffentlichen Raumes betraut. Die vorhandenen Nebenanlagen dienen allein diesem Zweck.
Räumliche, sächliche oder personelle Kapazitäten zur Lagerung, Verwaltung oder sicheren Verwahrung von Sperrvorrichtungen für Sondernutzungen, d. h. Nutzungen über den eigentlichen Widmungszweck der öffentlichen Flächen hinaus, bestehen nicht.
Eine zentrale Vorhaltung oder Bereitstellung entsprechender Sperrvorrichtungen durch das Bezirksamt ist daher aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich.
Zu 4. Finanzierung durch die Innenbehörde:
Zur Beantwortung der Kostenübernahme- bzw. finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wurde die BIS beteiligt und hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Umfang und die jeweilige Ausgestaltung der von den Veranstaltern, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden durchgeführten Maßnahmen zum Schutz von Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie ihrer Besucherinnen und Besucher orientieren sich grundsätzlich an der von den Sicherheitsbehörden vorgenommenen Gefährdungsbewertung. Hierfür steht die Polizei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem permanenten Informationsaustausch.
Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, Besucherzahlen und inhaltlichen Ausrichtung von Veranstaltungen wird die Lage für jede Veranstaltung im jeweiligen Genehmigungsverfahren individuell betrachtet. Die Erstellung der Sicherheitskonzepte obliegt den Veranstaltenden. Diese sind grundsätzlich für den Schutz ihrer Veranstaltung verantwortlich und damit auch Kostenträger. Im Rahmen der jeweiligen Sondernutzungsgenehmigung beteiligen die Bezirksämter die Polizei und Feuerwehr. Deren fachliche Bewertungen fließen regelmäßig in die Genehmigungen in Form von Auflagen oder Hinweisen ein. Die insofern erforderlichen Maßnahmen werden durch die Veranstalter regelhaft umgesetzt.
Darüber hinaus findet innerhalb der Polizei regelhaft eine strukturierte Nachbereitung des Einsatzgeschehens und der durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit bestimmter öffentlicher Veranstaltungen, wie z.B. der Weihnachtsmärkte, statt. Hierbei werden erlangte Erkenntnisse bewertet und die gewonnenen Erfahrungen unter anderem im Rahmen einer zukünftigen Beteiligung der Polizei im Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen, den Überfahrschutz betreffend sowie bei der Planung und Durchführung von zukünftigen Einsätzen berücksichtigt.
Die BIS unterstützt die bezirklichen Genehmigungsbehörden und Veranstaltenden mithin durch ihre sicherheitsfachliche Expertise. Eine weitergehende generelle Förderung unterschiedlicher kultureller oder nicht-kommerzieller Großveranstaltungen mittels Übernahme anfallender Kosten des Veranstaltenden für die Durchführung, fällt nicht in den Aufgabenbereich der BIS und ist nicht vorgesehen. Es handelt sich hierbei nicht um eine polizeiliche Sicherungsmaßnahme im engeren Sinn, sondern um Sonderordnungsrecht im Rahmen bezirklicher Genehmigungen, in der Regel nach dem Wegerecht. Hierbei nimmt die BIS bzw. die Polizei ihre o.g. beratende Funktion wahr, sie trifft aber keine unmittelbare Gewährleistungsverantwortung mit Kostenübernahme.
Im Übrigen siehe Drs. 23/2058.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Carstensen
f.d.R. Haase
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