Stellungnahme der SPD-Fraktion gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz zur geplanten temporären Erstaufnahmeeinrichtung Eichenhöhe 9
I. Die SPD-Fraktion erkennt den von der Innenbehörde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) nachvollziehbar dargelegten Bedarf an, der durch die bestehenden Hygienemaßnahmen und die aktuell zunehmende Anzahl geflüchteter Menschen entstanden ist. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie können die vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen nur eingeschränkt belegt werden, so dass weitere temporäre Einrichtungen erforderlich sind.
II. Die Fraktion erkennt ebenso an, dass auch der Bezirk Harburg und damit auch der Stadtteil Eißendorf in der gesamtstädtischen Solidarität und der moralischen Verpflichtung gegenüber geflüchteten Menschen seinen Beitrag zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten zu leisten hat.
Die SPD-Fraktion hat allerdings derzeit noch erhebliche Bedenken, einer Unterbringung von Menschen in einem Flügel des Wohn- und Pflegeheims Eichenhöhe 9 zuzustimmen. In Anspruch genommen werden soll lediglich ein derzeit leerstehender Flügel des ansonsten weiter betriebenen Wohn- und Pflegeheims.
In den anderen Teilen des Gebäudes wohnen ältere, zum Teil pflegebedürftige Menschen. Deshalb sind folgende Punkte aus Sicht der SPD-Fraktion zu klären und sicherzustellen:
1. Da nach wie vor eine pandemische Lage herrscht und die Bewohner:innen des Wohn- und Pflegeheims Eichenhöhe 9 aufgrund ihres Alters und teilweise vermutlich auch aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands zur vulnerablen Gruppe gehören, ist durch bauliche und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass durch die Aufnahmeeinrichtung im leerstehenden Flügel des Gebäudes das Risiko einer Corona-Infektion für die Bewohner:innen nicht erhöht wird.
Das umfasst zum einen eine klare bauliche Trennung mit verschiedenen Eingängen und den Ausschluss zufälliger Begegnungen im Außenbereich des Objekts. Das bedeutet, dass im Inneren des Gebäudes alle Zugänge, die sonst ein Betreten des jeweils anderen Teils des Gebäudes ermöglichen, so verschlossen werden, dass auch ein zufälliges Betreten des anderen Gebäudeteils durch Bewohner:innen, Gäste oder Personal ausgeschlossen wird. Im Außenbereich ist die Zuwegung so zu organisieren, dass getrennte Zuwegungen zu den Eingängen beider Einrichtungen gewährleistet sind.
In organisatorischer Hinsicht ist ein Hygienekonzept vorzulegen, das gewährleistet, dass auch ein zufälliges Betreten oder Begegnungen – auch im Außenbereich - ausgeschlossen werden. Der Außenbereich des Geländes ist dementsprechend und entsprechend den Freizeitbedürfnissen der unterzubringenden Personen bei gleichzeitiger Beachtung der strikten Nutzungstrennung herzurichten.
Auch ist sicherzustellen, dass es keine personelle Überschneidung z.B. beim Reinigungspersonal oder im Rahmen der Verpflegung gibt, die das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus erhöhen könnte.
Die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Nutzungstrennung und das Hygienkonzept zum Schutz der im Wohn- und Pflegeheim lebenden Bewohner:innen sind dem Regionalausschuss Harburg vor Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorzustellen und den Fraktionen zuzuleiten.
2. Bislang sind die Bewohner:innen und ihre Angehörigen ausschließlich durch ein Schreiben des DRK als Betreiber von der Entwicklung unterrichtet worden. Die SPD-Fraktion erwartet, dass die verantwortliche Behörde für Inneres selbst mit den Bewohner:innen und/oder ihren Angehörigen eine transparente Kommunikation vor Ort führt, diese selbst über die geplante Einrichtung und die getroffenen Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes unterrichtet und sich daraus ergebenden Fragen stellt.
Ebenso wird eine Kommunikation der Behörde für Inneres im Stadtteil mit den Anwohner:innen und angrenzenden Institutionen wie der Kirchengemeinde und der benachbarten Kita erwartet, so dass alle ausreichend über die Planungen informiert sind und Fragen und Bedenken im Rahmen dieser Kommunikation äußern können.
3. Das Grundstück mit dem Gebäude des Pflegeheims ist Eigentum einer Stiftung, deren Zweck ausdrücklich der Betrieb eines Senioren-Wohn- und Pflegeheims ist. Die SPD-Fraktion erwartet vom in Aussicht genommenen Betreiber DRK eine vollständige und abschließende Information über die Kommunikation des DRK mit der Stiftung über die geplante, dem Satzungszweck nicht entsprechende temporäre Nutzung eines Teils des Gebäudes.
4. Angekündigt ist, dass es sich nur um eine temporäre Nutzung bis zum 31.12.2022 handeln soll, da das DRK eine Baugenehmigung für eine Aufstockung des Gebäudes beantragt hat, um in diesem Gebäudeflügel zukünftig Seniorenwohnungen als Service-Wohnen anzubieten. Ein solches Angebot wird in Eißendorf ebenfalls dringend benötigt.
Deshalb ist durch eine entsprechende Befristung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Nutzungsänderungsgenehmigung sicherzustellen, dass der Gebäudeflügel nur für die vorgesehene Zeit bis zum 31.12.2022 als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete genutzt wird. Gegebenenfalls ist durch eine entsprechende Auflage sicherzustellen, dass anschließend die ebenfalls dringend benötigten Seniorenwohnungen in diesem Gebäudeflügel entstehen.